Diskussion:Schöpfwerk Mariaposching

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Letzter Kommentar: vor 18 Tagen von Gomera-b in Abschnitt Abgeganges Baudenkmal - Beleg fehlt
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Zulässiger Binnenwasserspiegel

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Könnte man statt

Der zulässige Binnenwasserspiegel liegt hier bei 312,08 m ü. NN.

nicht vielleicht den (hoffentlich) gleichwertigen und plastischeren Satz

Die Pumpen laufen bei einem Binnenwasserspiegel von über 312,08 m ü. NN an.

benutzen?

Fast ethisch („zulässig“) klingende Gebote für Dinge der materiellen Realität wirken zudem immer etwas eigen, auch wenn das fachsprachlich wohl durchaus so üblich ist. Und wenn mehr als die 1,8 m³/s heranfließen, hilft das Gebot den wohl höchstens darauf ausgelegten Pumpen auch wenig.--Silvicola Disk 14:56, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ist Binnen- etwa in Binnenwasserspiegel mit impliziten Bezug auf einen Deich wirklich jedem ganz klar? Ist die Innenseite eines Deichs wirklich vor oder eher hinter ihm? Eher anders herum wohl für einen Polder. --Silvicola Disk 15:04, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Die Bedeutung der beiden oben stehenden Formulierungen ist eben nicht wie vermutet inhaltsgleich. "Zulässig" im technischen Kontext ist als Grenzwert zu verstehen. Der Pumpenbetrieb beginnt nach Verschluß des Siels, da sonst ab diesem Zeitpunkt die Entwässerung nicht mehr stattfinden würde. Ein technischer Grenzwert ist natürlich kein Gebot im ethischen Sinne und kann im Fall zu geringer stationärer Pumpleistung auch durch weitere unterstützende Maßnahmen (üblich sind leistungsstarke mobile Pumpen) eingehalten werden.
Polder ist per Definition Binnenseite. Ob das innen oder aussen mit Bezug zum Deich ist, hängt wohl eher vom Standpunkt des Betrachters ab. ;-) Wenn ich mit dem Kanu auf der Donau fahre, steht das Schöpfwerk aussen am Deich- oder? --Gomera-b (Diskussion) 23:01, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Abgeganges Baudenkmal - Beleg fehlt

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Zu der Änderung die den Abbruch betrifft fehlt der Beleg. Dass im Zuge des Polderbaus der Abriss geplant wurde ist bekannt und belegt. Aktuell ist das Bauwerk noch als Baudenkmal gelistet. Also bitte Beleg zum Abbruch beibringen. Persönlich bezweifle ich den Wahrheitsgehalt der Aussage zum Abbruch nicht, allerdings beruht die Aussage aktuell auf WP:OR.

Diese Disk betrifft auch Liste der Baudenkmäler in Mariaposching--Gomera-b (Diskussion) 12:32, 29. Okt. 2024 (CET)Beantworten