Diskussion:Schachtelprivileg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Mundanus in Abschnitt Weblink
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sorry das der Artikel so kurz ist, war gestern einfach z umüde, ich baue ihn aus.... --HenrikMa 08:49, 21. Mär 2006 (CET)

Kein Problem, kann ja vorkommen ... und so wie jetzt sieht es ja schon viel besser aus. Leute, die hier reichlich unmodische Themen wie das deutsche Steuerrecht bearbeiten, verdienen besondere Pflege *g*. Frage: Woher kommt deine Begriffsherleitung? Meines Wissens nach kommt der Begriff daher, dass Beteiligungen "verschachtelt" sind ... zumal die Beteiligungsgrenzen ja auch immer mal wieder recht willkürlich geändert werden. Interessant wäre zudem noch die Information, was denn nun bei "Streubesitz" passiert, nachdem du auch auf diesen Begriff hinweist. Grüße, --DINO2411 ... Anmerkungen? 16:20, 21. Mär 2006 (CET)

Begriffsherleitung

[Quelltext bearbeiten]

Nunja die Begriffsherleitung (Schachtel) stammt von einem ehemaligen Dozenten von mir. So hat er es uns erklärt... Ich habe schon versucht das zu prüfen, bisher ohne Erfolg... Irgendwie klingt das was du schreibst (Herleitung aus verschachtelte Beteiligungen o.ä.) besser...also vielleicht sollten wir meinen Satz diesbezüglich ändern. Aber da ich den Artikel ja ohnehin noch weiter überarbeiten wollte, werde ich mal sehen ob ich da gesicherte Informationen zu bekommen kann. --HenrikMa 17:41, 21. Mär 2006 (CET)

Hinweis zur Begriffsentstehung: Anwendung bei der Vermeidung von ertragsoder substanzsteuerlicher Mehrfach- oder – Doppelbesteuerungen, die sich bei der Verschachtelung von Kapitalgesellschaften ergeben.

(kann das mal jemand mit aufnehmen und die andere alberne Etymologie löschen?)

Erledigt. --2.208.254.63 01:27, 2. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Hintergrund und Überblick

[Quelltext bearbeiten]

Der plötzliche Ausflug vom Gewerbesteuerrecht ins Bilanzsteuerrecht und zurück mitten im Absatz hat mich verwirrt. Es entsteht der Eindruck, als müsse man die Kürzung _irgendwie_ mit in die Bilanz aufnehmen.

Wenn der zweite und dritte Satz entfielen, wäre das dann klarer?--ecro 12:46, 7. Mär 2007 (CET)

Beispiel ist nicht mehr aktuell?

[Quelltext bearbeiten]

Kann es sein, dass sich das Bsp noch auf das Halbeinkünfteverfahren bezieht, das mittlerweile durch das Teileinkünfteverfahren abgelöst wurde? Ich verstehe das Schachtelprivileg noch nicht so ganz, deswegen möchte ich es nicht einfach ändern.

Das Beispiel ist tatsächlich falsch! Das Halbeinlünfteverfahren ist seit 01.01.2009 nicht mehr aktuell, sondern es ist das Teileinkünfteverfahren anzuwenden (§ 52a (3) EStG). (nicht signierter Beitrag von Bubububu2 (Diskussion | Beiträge) 18:35, 17. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

[Quelltext bearbeiten]

der Weblink muss gelöscht werden, denn dort wird das Beispiel mit Rechtsstand vor 2008 gemacht: unter Punkt 1.2 Entstehungsgeschichte wird nur auf Gesetze von 2001 hingewiesen. Auf Seite 2, Zeile vier wird sogar noch vom Halbeinkünfteverfahren gesprochen, welches 2008 zum Teileinkünfteverfahren umgewandelt wurde. Ein Laie im Steuerrecht kann gerne den §3 Nr.40 aufrufen und sehen, dass der Text mit 40 Prozent beginnt (sind steuerfrei) und nicht (mehr) die Hälfte beinhalten kann.

Losgelöst davon ist das Referat weder von einem Autor gezeichnet, noch mit einem Datum.

Daher schage ich vor, es sofort zu löschen und ggf. zu ersetzen. (nicht signierter Beitrag von Peppone67 (Diskussion | Beiträge) 11:42, 23. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Da keiner Einwände zu haben scheint, habe ich das mal erledigt.--mundanus Disk. 20:14, 6. Feb. 2015 (CET)Beantworten