Diskussion:Scharpenacken

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von AlanyaSeeburg in Abschnitt Standortübungsplatz Scharpenacken
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Standortübungsplatz Scharpenacken

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Auf dem Standortübungsplatz Scharpenacken (Scharpenacker) hatte zwar die Bundeswehr das Hausrecht, eingezäunt war der Standortübungsplatz jedoch nicht, und die Bundeswehr tolerierte es grundsätzlich auch, wenn dort Zivilisten wanderten, joggten, oder Hunde ausführten. Nur wenn die Zivilisten bei einer Übung störten, erhielten sie Platzverweise, wobei sich solche Platzverweise dann jedoch meist nur auf Teile des Übungsplatzes bezogen. Dieser Standtortübungsplatz der Bundeswehr stand also (trotz seiner Nutzung durch die Bundeswehr) der Naherholung der Bevölkerung zur Verfügung. Da die Anzahl der dort Naherholung suchenden Zivilisten nicht sehr hoch war, und die dort eine Art Gastrecht wahrnehmenden Zivilisten (fast ausschließlich Erwachsene) sich dort anständig und gesittet und auf die Natur Rücksicht nehmend verhielten, wurde die Natur dort durch die Zivilsiten kaum beeinträchtigt. --2003:E7:7F23:9601:D037:BE44:B3A9:6BE8 01:53, 5. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Danke für die Anmerkung, das habe ich auch so in Erinnerung. Den Artikel hab ich auch mal ein bisschen überarbeitet und aktualisiert! --AlanyaSeeburg (Diskussion) 00:55, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten