Diskussion:Scheffau (Scheidegg)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von NYM50 in Abschnitt Ortsteil/Gemeindeteil
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GiftBot (Diskussion) 22:18, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ortsteil/Gemeindeteil

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Ist die Bezeichnung Ortsteil wirklich korrekt? Der Artikel behandelt die ehemalige Gemeinde Scheffau und diese wird als solche nach der Bayerischen Kommunalverordnung als "Gemeindeteil" bezeichnet. "Ortsteil" suggeriert, dass es sich um ein Teil des Ortes und nicht nur des Marktes Scheidegg handelt, was aber aufgrund der ausgeprägten, eigenständigen Dorfstruktur in Scheffau definitiv nicht zutrifft. NYM50 (Diskussion) 15:10, 28. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

vgl. Art.60a Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern NYM50 (Diskussion) 15:14, 28. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Ortsteil und Gemeindeteil sind identische Bezeichnungen, jedoch wird auf Wikipedia die Bezeichnung „Ortsteil“ verwendet. Gemeindeteil ist in Bayern die Bezeichnung für einen Ortsteil. Wie man im Amtlichen Ortsverzeichnis Bayern lesen kann, besteht der Markt Scheidegg aus „51 amtlich benannten Gemeindeteilen“. Der Gemeindeteil Scheffau wird offiziell als Pfarrdorf mit 165 Einwohnern angegeben. Die ehemalige Gemeinde Scheffau bezeichnet hingegen keinen Gemeindeteil. Sprich: Bühl, Ellersreute, Haslach, Katzenmühle, Leintobel, Lindenau, Neuhaus, Schirpfentobel und Unterstein sind jeweils laut Ortsregister eigene Gemeindeteile des Marktes Scheidegg. Hier nochmals zum nachlesen: Amtlichen Ortsverzeichnis Bayern, Markt Scheidegg, S. 408 :) Gruß --Domi1907 (Diskussion) 09:17, 26. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Wie aus dem erwähnten Art.60a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zu schließen sind die Begriffe Ortsteil und Gemeindeteil keineswegs identisch. Ein Gemeindeteil beschreibt dementsprechend eine ehemalige Gemeinde, die am 18.Januar 1952 noch selbstständig war, also in diesem Fall die gesamte ehemalige Gemeinde Scheffau. Da ebendiese in diesem Artikel behandelt wird und Bühl, Ellersreute, etc. keine Gemeinde-, wohl aber Ortsteile sind und in den meisten ähnlichen Artikeln der Wikipedia ebenfalls der Gemeindeteil beschrieben wird, denke ich, dass die letzten Änderungen obsolet sind. Viele Grüße NYM50 (Diskussion) 15:28, 21. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

=== 3M === Ortsteil und Gemeindeteil sind Synonyme. Die Ausdrücke werden auch in amtlichen Dokumenten munter durcheinander verwendet. (hier ein Beispiel aus Sachsen-Anhalt ("Gemeindeteile (§§ 12, 44, 86-89 GO LSA) Gemeinden können aus mehreren Gemeindeteilen (Orts-, Stadtteile) bestehen, die häufig voneinander räumlich getrennt (Ansiedlungen, Wohnplätze) innerhalb der Gemeindegrenzen liegen. Bei Ortsteilen handelt es sich oft um früher selbständige Gemeinden, welche durch Eingemeindung oder Zusammenlegung ihre Selbständigkeit verloren haben. Gemeindeteile führen ihre (bisherige) Benennung. Die Gemeinde entscheidet nach Anhörung der betroffenen Bürger über die Benennung oder die Änderung der Benennung von Gemeindeteilen. Das Beschlussrecht zur Benennung von Gemeindeteilen obliegt ausschließlich dem Gemeinderat. In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen kann die Ortschaftsverfassung eingeführt werden. Dazu werden in der Hauptsatzung der Gemeinde Ortschaften bestimmt. Eine Ortschaft kann aus einem Ortsteil oder mehreren benachbarten Ortsteilen bestehen. In Ortschaften werden Ortschaftsräte gebildet und Ortsbürgermeister bestellt." und aus Sachsen: "Gemeindeteil: Eine gesetzliche Definition des Begriffes des Gemeindeteiles existiert nicht. Nach Sinn und Zweck ist darauf abzustellen, ob es sich um abgrenzbare, äußerlich erkennbare Gliederungen der Gemeinde handelt. (Kommentar SächsGemO, 4. Auflage) Der Begriff Gemeindeteil wird in der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen mit dem Begriff Ortsteil synonym verwendet.") Aus dem genannten Paragraphen der Bayerischen Gemeindeordnung geht auch nichts anderes hervor. "In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, hat auf Antrag eines Drittels ...". Das heisst nicht, das es andere Gemeindeteile nicht gibt, sondern nur, dass in diesen keine Ortsversammlung zur Wahl eines Ortssprechers einberufen werden darf. Einen "Ortsteil" kennt die Bayerische Gemeindeordnung nicht, es gibt keine abweichende Definition. Einzige Ausnahme ist: Es gibt im BauGB den Begriff des "im Zusammeng bebauten Ortsteils" (§ 34). Wenn ein Gemeindeteil im Zusammenhang mit baurechtlichen Regelungen als "Ortsteil" bezeichnet wird, etwa in einem Bebauungsplan, können sich daraus Unklarheiten ergeben, dann wird die Bezeichnung Ortsteil vermieden.--Meloe (Diskussion) 15:20, 23. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Da Gemeindeordnungen Ländersache sind, sind die Beispiele aus Sachsen und Sachsen-Anhalt irrelevant. Aus dem genannten Artikel geht eben schon hervor, dass der Begriff Gemeindeteil, wenn auch oft synonym zu 'Ortsteil' verwendet, eine andere Bedeutung als dieser hat. "In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren..." Aus diesem Satz lässt sich schließen, dass ein Gemeindeteil in diesem Fall eine ehemalige Gemeinde umfasst. Demnach ist die ehemalige Gemeinde Scheffau ein Gemeindeteil. Im Amtlichen Ortsverzeichnis Bayern werden nun aber neben Scheffau auch Lindenau, Leintobel, etc. als Ortsteile aufgelistet. Ergo umfasst der 'Ortsteil' Scheffau nur den Ort Scheffau, der 'Gemeindeteil' aber die gesamte ehemalige Gemeinde inkl. Bühl, Ellersreute, Haslach, Katzenmühle, Leintobel, Lindenau, Neuhaus, Schirpfentobel und Unterstein. Ein Beispiel: Wenn nun aus dem Ortsteil Katzenmühle ein Bürger in den Gemeinderat gewählt wird, aber aus den anderen Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Scheffau nicht, würde dann in der Ortschaft Scheffau eine Bürgerversammlung abgehalten werden um einen Ortsvertreter zu wählen? Natürlich nicht, denn aus der ehemaligen Gemeinde Scheffau, dem 'Gemeindeteil Scheffau' wurde ja ein Bürger in den Gemeinderat gewählt. Alles andere wäre ja eine unlogische und unsinnige Benachteiligung der anderen Ortsteile gegenüber dem Ortsteil Scheffau. --NYM50 (Diskussion) 19:57, 29. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Die bayerische Gemeindeordnung kennt aber überhaupt keine Ortsteile. Dieser Argumentation zufolge dürfte es sie in Bayern gar nicht geben. Dennoch ist von ihnen die Rede, auch in amtlichen Dokumenten. Die Differenzierung, die Du vorschlägst, also dass sich die Gemeindeteile weiter in Ortsteile aufgliedern lassen sollen, ist unbelegt ("Theoriefindung"). Wenn es um Dinge geht, die in der Gemeindeordnung geregelt sind und diese betreffen, ist der Ausdruck Gemeindeteil verpflichtend, während Ortsteile überhaupt keine Rolle spielen (dürfen). In jedem anderen Zusammenhang kommt es auf den Kontext an, was jeweils gemeint ist. Wenn es dort generelle Regeln geben sollte, müssten diese irgendwie belegbar sein. "Mir selbst erscheint das logisch" ist keine Begründung.--Meloe (Diskussion) 10:33, 30. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Ich denke die Diskussion kommt gerade von ihrer ursprünglichen Richtung ab. Dass es eine offizielle Differenzierung zwischen Gemeindeteil und Ortsteil in Bayern nicht gibt mag sein. Allerdings ist es eine Tatsache, dass es sich bei diesem Artikel, wie auch bei vielen anderen entsprechenden Artikeln in der Wikipedia, um einen Artikel über eine ehemalige Gemeinde und nicht nur deren Hauptort handelt. Wie in meinem ersten Beitrag zu dieser Diskussion erläutert war meine Frage nur ob nicht eben dies durch den Begriff „Gemeindeteil“ klarer dargestellt wird als durch „Ortsteil“. Den während „Gemeindeteil“ eindeutig darstellt, dass es sich, in diesem Fall, um einen Teil der POLITISCHEN GEMEINDE Scheidegg handelt, ist „Ortsteil“ schwammiger und lässt auch die Deutung zu, dass es sich um einen Teil des viel weniger klar definierten ORTES Scheidegg handelt. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Gemeinde ist klar definiert, die zu einem Ort weniger eindeutig.

Was mein aktueller Grund war wieder auf diese ursprünglich über ein Jahr alte Diskussion einzugehen war die Änderung von Domi1907 durch die der Artikel komplett auf den Ort und nicht mehr auf die ehemalige politische Gemeinde Scheffau umgewidmet wurde. Dies ist m.E. schlichtweg unpraktisch, da zum einen das dörfliche Leben immer noch am Gebiet der ehemaligen politischen Gemeinde ausgerichtet ist und zum anderen solange nicht jeder einzelne Ortsteil einen eigenen Artikel in der Wikipedia hat möglicherweise dadurch Informationen zu diesen verloren oder untergehen könnten. --NYM50 (Diskussion) 13:54, 30. Aug. 2019 (CEST)Beantworten