Diskussion:Scheingesellschaft

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 89.204.137.50
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Habe den Artikel mal überarbeitet und ein - hoffentlich anschauliches - Beispiel zur Scheinsozietät eingefügt! Die Aussage, dass die Scheingesellschaft eine Fortführung der Lehre vom Scheinkaufmann ist, erschien mir nicht ganz richtig: Vielmehr ist die Scheingesellschaft eine Ausprägung des allgemeinen Gedankens der Rechtsscheinhaftung. Daher habe ich auch einen Wikilink zum passenden Artikel "Guter Glaube" gesetzt (unter "Rechtsschein" findet sich kein eigener Artikel). --Matthias-j-1975 23:29, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten


aus der Literatur eine Ergänzung, die ich einzuarbeiten bitte:

Knöringer, Die Eintrittshaftung von Scheingesellschaftern einer Anwalts – GbR, AnwBl 2002, 681


Gruß IP (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.50 (Diskussion) 18:42, 11. Feb. 2013 (CET))Beantworten