Diskussion:Scheingesellschaft
Habe den Artikel mal überarbeitet und ein - hoffentlich anschauliches - Beispiel zur Scheinsozietät eingefügt! Die Aussage, dass die Scheingesellschaft eine Fortführung der Lehre vom Scheinkaufmann ist, erschien mir nicht ganz richtig: Vielmehr ist die Scheingesellschaft eine Ausprägung des allgemeinen Gedankens der Rechtsscheinhaftung. Daher habe ich auch einen Wikilink zum passenden Artikel "Guter Glaube" gesetzt (unter "Rechtsschein" findet sich kein eigener Artikel). --Matthias-j-1975 23:29, 23. Mai 2006 (CEST)
aus der Literatur eine Ergänzung, die ich einzuarbeiten bitte:
Knöringer, Die Eintrittshaftung von Scheingesellschaftern einer Anwalts – GbR, AnwBl 2002, 681
Gruß IP (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.50 (Diskussion) 18:42, 11. Feb. 2013 (CET))