Diskussion:Scheinwerferreinigungsanlage
In der vorigen Version des Artikels wurde behauptet, eine Schweinwerferreingungsanlage wäre bei Scheinwerfern ab 2000 Lumen erforderlich. Tatsächlich fordert die StVZO eine solche Anlage lediglich bei Gasentladungslampen. Relevant ist also die Bauart der Lampe, nicht die Lichtstärke. Siehe hierzu http://www.buzer.de/s1.htm?a=50&g=StVZO&dorg=1 (nicht signierter Beitrag von Enzyklopaedieusername (Diskussion | Beiträge) 20:26, 1. Mär. 2015 (CET))
- Zusätzlich ist auch noch die ECE R48 zu beachten. --136.8.33.68 13:17, 15. Apr. 2016 (CEST)
Skandinavien
[Quelltext bearbeiten]Waren "Scheibenwischer" an den Scheinwerfern früher in Skandinavien vorgeschrieben oder einfach nur aufgrund der dort oft widrigeren Wetterbedingungen beliebt, so dass auch deutsche Hersteller ihre Fahrzeuge, die in den Export dorthin gehen sollten, damit ausstatteten? --RokerHRO (Diskussion) 10:38, 24. Jan. 2022 (CET)
- im VW T3-Artikel (unter „Magnum“ (DoKa)) steht, es sei in Schweden Vorschrift gewesen. Tatsächlich war es auch dort gang ud gebe. Leider konnte ich noch keinen WP-tauglichen Beleg finden. Viele Grüße, --Wikisympathisant (Diskussion) 14:18, 21. Apr. 2024 (CEST)
– In Schweden schon 1970er J. vorgeschrieben, Quelle siehe Weblink. Im Artikel ergänzt. -- ErledigtWikisympathisant (Diskussion) 14:36, 21. Apr. 2024 (CEST)
25-Watt-Xenonlicht
[Quelltext bearbeiten]Angeblich ist bei 25-Watt-Xenonlicht keine Scheinwerferreinigungsanlage nötig. Woraus ergibt sich das? Erfüllen diese vielleicht nicht die Anforderungen an Fernlicht, weshalb man das Xenonabblend- mit Halogenfernlicht kombiniert? (Das gibt es z. B. bei Audi). – 2001:9E8:6C43:DD00:5523:4179:7DBC:3541 13:14, 14. Jul. 2023 (CEST)
- Manche Konstruktionen bleiben unter der 2000 lm-Grenze (2013) oder hier. Viele Grüße, --Wikisympathisant (Diskussion) 12:44, 21. Apr. 2024 (CEST)
– Sek.Quelle welt.de im Artikel ergänzt. -- ErledigtWikisympathisant (Diskussion) 16:44, 22. Apr. 2024 (CEST)