Diskussion:Schießbuch

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Cebalrai in Abschnitt Absatz entfernt
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Außerhalb des militärischen Bereiches müssen, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, mittlerweile auch in Sportschützenvereinen Schießbücher geführt werden. Das Schießbuch dient in diesem Bereich dazu, das sog. "Bedürfnis" zum Besitz einer Schusswaffe nachzuweisen.

Entsprechend der Gesetzeslage muss ein Sportschütze mindestens ein Jahr lang Mitglied in einem anerkannten Schießsportverein (e.V.) sein und muss ein Schießbuch führen, um eine Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen zu können. Anhand des Schießbuches wird geprüft, welche Disziplin er schießt und ob er hierfür die beantragte Waffe benötigt.

Nach der Ausstellung einer WBK wird weiterhin jedes Training und jeder Wettkampf in das Schießbuch eingetragen, um zu dokumentieren dass der Schütze in dieser Disziplin weiterhin den Sport ausübt und das "Bedürfnis" weiterhin besteht. Das Schießbuch kann und wird stichprobenartig, durch die Kreispolizeibehörde, kontrolliert. Die Pflicht zum Führen des Schießbuches obliegt dem Schützen, nicht dem Verein.''

Abschnitt enthält mehrere sachliche Fehler:

  • die einjährige Mitgliedschaft alleine ist nicht ausreichend für die Erlangung einer WBK
  • Es gab und gibt keine gesetzliche Grundlage, ein Schießbuch zu führen.
  • Er muß in einen anerkannten Verband sein, die Rechtsform des Vereines ist egal

--Cebalrai 08:08, 12. Aug. 2010 (CEST)Beantworten