Diskussion:Schiesswesen ausser Dienst

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:E9:9710:D73A:FC1C:A95D:7989:2F4D in Abschnitt AdA?
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alte Munition

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Die Schiesspflicht mit dem Verbrauch alter Munition zu rechtfertigen scheint selbst mir als Befürworter des "Obligatorischen" ein eher peinliches Argument. Zudem wird ja im normalen Dienst genug Munition verschossen!

Dem stimme ich bei. Das Argument für das Obligatorische liegt darin das im WK im Normalfall keine Zeit für das Schiessen (Präzision 300m) neben der "normalen" Ausbildung bleibt. Es bietet Gewähr das der Wehrmann in den Dienst einrückt und mindestens einmal pro Jahr unter Aufsicht mit der Waffe geschossen hat. Das Treffen ist neben der Handhabung (sicherheits Vorschriften) die wichtigste Repetition.--Chlempi 23:10, 11. Dez 2005 (CET)
Habe mal den ganzen Abschnitt zur Zukunft überarbeitet und dabei ein wenig "neutralisiert" (d.h, Argumente der Befürworter/Gegner aufgelistet). Der Abschnitt zur Munitionsvernichtung hab ich ganz rausgenommen. Munitionsvernichtung wird im WK um einiges effizienter betrieben. ;o) --sofafernsehfan 12:47, 17. Okt 2007 (CET)

Doppelter Artikel

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Braucht es wirklich einen Artikel Schiespflicht sowie einen Artikel Bundesübung mit praktisch dem gleiche Inhalt. Vorschlag: Zusammenlegen und redirecten. --Nargil @ 23:19, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Da muss wirklich etwas geändert werden. Ich wäre dafür, dass die beiden Artikel unter dem Namen Bundesübung zusammengeschlossen werden. Denn die Schiesspflicht ist ja nur ein Teil des Obligatorischen und dieses Wiederum ein Teil der Bundesübung. Wenn ich dazu komme werde ich diese Zusammenführung demnächst machen. FandS 22:38, 5. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe beider Artikel völlig überarbeitet und nach WP:Redundanz zusammengeführt. --Horgner + 14:23, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Die Formulierungen sind teilweise nicht ganz exakt. So sind z.B. nur Schiesspflichtige (und nicht sämtliche Armeeangehörige) verpflichtet, das OP zu schiessen. Ausserdem ist der offizielle Name dieses Schiessens nicht "Obligatorisches" sondern "obligatorisches Programm" (oder "Bundesprogramm" für Nicht-Schiesspflichtige).

Ein wichtiger Grund für die Durchführung des OP (das "Entsorgen" alter Munitionsbestände ist ja wohl eher ein Verlegenheitsvorwand...) ist offensichtlich die Förderung der Schiessfähigkeiten der GESAMTEN Bevölkerung. So werden nämlich bei beiden Bundesübungen explizit auch reine Zivilistinnen und Zivilisten zur Teilnahme eingeladen und auf Kosten der Armee bestückt.

MfG

PS: Wäre noch schön, wenn sich unter irgend einem fadenscheinigen Vorwand eine Verlinkung zur Tellensage einfügen liessen ;)

nach Artikel Zusammenführung

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Die beiden Artikel Schiesspflicht und Bundesübung sind zusammengeführt erweitert und hierher verschoben worden, weil das neues Lemma der Sache gerechter wird. Redirects sind gesetzt. --Horgner + 14:36, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe diverse Inhaltliche Korrekturen angebracht. Ich muss den Rest noch genau studiern es könnten noch ein paar (wichtige) Details folgen --Chlempi 21:56, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Zukunft

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In diesem sind zwei Abschnitte über die Zukunft. Einerseits Abchnitt 6 anderrerseits 3.1. Ich habe Abschnitt 6 gelöscht, da in diesem nichts gesagt ist, was nicht schon unter "Zukunft der Schiesspflicht" steht. Ich dachte diese Bearbeitung bedürfe keiner Diskussion, doch zu meinem Erstaunen wurde sie wieder rückgängig gemacht, mit der Begründung, dass möglicherweise später ein eigener Artikel zum Thema Zukunft der Schiesspflicht entstehen soll. Nun diese ist ja schön und gut, aber weshalb deshalb die Thematik der Zukunft in zwei Absätzen beschrieben werden muss leuchtet mir nicht ein. Was denkt ihr dazu? FandS 17:56, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Nun der zweite Absatz kann raus. Ohne Zweifel! -- Chlempi 21:33, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 16:38, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Zukunft der Schiesspflicht

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Über die Zukunft des OP (obligatorischen Bundesprogramme) wurde eine ganze Weile nichts neues geschrieben bzw. abgeändert. Das obwohl in der Schweiz die Waffeninitiative "Schutz vor Waffengewalt" 2013 wuchtig abglehnt wurde. Die Politik steht weiterhin hinter der Heimabgabe der Waffe und auch das VBS steht unmissverständlich hinter dem OP und dem Training des gezielten Einzelschusses. Was die Vereine und deren Mitglieder betrifft, so ist der Nachwus spürbar. Gerade mit dem 2016 Bundesrätlichen Beschluss, das Alter für Jungschützen auf 15 Jahre zu senken!! Die Armee steht also in keienrelei Zweifel. Im Gegenteil, sie wird immer wichtiger in der heutigen, schnellebigen Zeit. Auch hinsichtlich der Flüchlingskrise wird sie immer wichtiger. Die EU bzw. Schengen hat es auch nicht geschafft dem schweizer Volk die Halbautomaten zu verbieten noch die Heimabgabe der persönlichen Waffe an die Ada's. Der Artikel "Zukunft der Schiesspflicht" ist meiner Meinung nach überholt und somit nicht mehr Zeitgemäss, da sich die politlandschaft massiv verändert hat. Oder wie seht ihr das? -- .45ACP (Diskussion | Beiträge) 21:37, 4. Mai 2016 (CEST))Beantworten

AdA?

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Bitte diese Abkürzung erklären bzw. ausschreiben. (Ich vermute "Angehörige der Armee"). --2003:E9:9710:D73A:FC1C:A95D:7989:2F4D 21:16, 26. Apr. 2022 (CEST)Beantworten