Diskussion:Schornsteinfegergesetz

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Es wird immer wieder behauptet, das Gesetz stamme noch aus der Nazizeit. Hier steht 1969 als Jahr. Ist das Gesetz damals Nachfolger eines Gesetzes aus der Nazizeit gewesen, bzw. weiß jemand, wie die Zusammenhänge tatsächlich sind? 141.76.45.34 08:06, 21. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Sein Vorgänger stammt wohl tatsächlich aus der NS-Zeit. Genaue Daten habe ich jetzt aber leider nicht zu Verfügung. --C.Löser Diskussion 10:02, 21. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ablauf des Gesetzes zum 31. Dezember 2012

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Das Gesetz läuft zum 31. Dezember 2012 aus und wird durch das Gesetz zum Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk abgelöst. GLGermann 18:13, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten


Zutrittsgewährung

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Es steht hier, dass aktuell gesetzlich immer noch der Zutritt gewährt werden muss und als Quelle der § 1 des SchfG. Ich habe gerade den aktuellen Gesetzestext angesehen, und dort steht, dass § 1 und § 2 weggefallen sind. (nicht signierter Beitrag von 91.65.167.174 (Diskussion) 17:47, 23. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Albern

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Den Satz "Ob bei den Absichten der Gesetzgebung der Brandschutz im Vordergrund stand oder der Wunsch, flächendeckend alle Dachböden und Keller auf unerlaubte Tätigkeiten oder sich dort aufhaltende Personen überprüfen zu können, bedarf einer gesonderten Untersuchung." halte ich nicht für richtig in wikipedia.--Heilmannsoftware 16:14, 12. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Das finde ich auch. Was ist eine "gesonderte Untersuchung" ??

Die Frage was für die Nazis "im Vordergrund stand" stellt sich nicht: wer das eine tut, braucht das andere nicht lassen.

Es ist unerheblich, was der Haupt- und was der Nebenzweck war.
Ich habe den Satz geändert. Es gibt haufenweise einschlägige Literatur, die beschreibt und belegt, wie eifrig / fanatisch die Nazis unzählige überwachungsstaatliche Maßnahmen einführten und wie eifrig die meisten Deutschen sie praktizierten.
Die Nationalsozialisten hatten zweifellos die (Haupt- oder Neben-)Absicht, mit dem Schornsteinfegergesetz die flächendeckende Inspizierung bzw. Kontrolle aller Dachböden und Keller auf unerlaubte Tätigkeiten oder auf dort befindliche Personen (zum Beispiel versteckte Juden oder andere Verfolgte) zu ermöglichen bzw. zu erleichtern (siehe auch Blockwart, Überwachungsstaat).

--Neun-x 08:21, 26. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Nachtrag: ich habe das noch etwas überarbeitet und aus der Verordnung von 1937 zitiert (Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 88 / 1937 Ausgegeben zu Berlin, den 30. Juli 1937, Seite 831). Erster Satz: "Die Erhaltung der Feuersicherheit liegt im öffentlichen Interesse." Von Verbesserung ist nicht die Rede. Das durch das Kehrmonopol eine Verbesserung der Feuersicherheit beabsichtigt war und/oder eintrat halte ich für POV. Ich werde den Artikel im Auge behalten.

Abkürzung

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So weit ich das immer gesehen habe ist die offizielle Abkürzung SchfHwG--Heilmannsoftware 16:15, 12. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Absichten der Nazis

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Dass das Schornsteinfegergesetz nur aus finsteren Absichten der Nazis entstand, habe ich schon mehrfach gehört. Bevor ich dazu einen Beleg sehe, halte ich das aber vorsichtshalber für eine (einigermaßen plausible) Legende. Ich wäre wirklich an einer historischen Quelle interessiert. Bis dahin habe ich aber mal den Quellenbaustein eingefügt. --J.Ammon (Diskussion) 17:10, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ein Blick in die Geschichte und Entwicklung verdeutlicht den Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Es entstand bereits im Mittelalter aus dem Wunsch nach mehr Brandsicherheit. Leider wird von einigen Schornsteinfeger-kritischen Zeitgenossen gerne das Gerücht verbreitet, die Nazis hätten das Schornsteinfegerhandwerk und die Gesetze dazu erfunden. Richtig ist aber, dass die Vorüberlegungen und ersten Verordnungen dazu schon viel älter sind und sich stückweise entwickelt haben. Marco77 (Diskussion) 17:10, 19. Jul. 2012 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 22:11, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten