Diskussion:Schottische Rechtsgeschichte
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Domitius Ulpianus in Abschnitt Rücksetzung auf altes Lemma
Rücksetzung auf altes Lemma
[Quelltext bearbeiten]Da der Artikel gegen Ende hin auch die aktuelle Situation in Schottland wiedergibt und Schottland ja tatsächlich heute noch ein anderes Rechtssystem als England hat (Scots Law), sollte der Artikel auf das alte Lemma Recht Schottlands zurückverschoben und entsprechend ausgebaut werden. --Subamaggus (Diskussion) 08:36, 13. Jul. 2019 (CEST)
- @Subamaggus: Die das aktuelle Recht betreffenden inhaltlichen Aspekte wurden in Gerichtsorganisation (Schottland) ausgelagert. Im Übrigen beschränkt sich dieser Artikel ausschließlich auf eine historische Perspektive, zu der inzwischen auch das 20. Jahrhundert gehört. Der Umbau in einen Geschichtsartikel wurde im Portal Recht umfassend diskutiert. Einigkeit besteht dort insbesondere dahingehend, dass derzeit sowie auf absehbare Zeit keine hinreichende Fachkompetenz besteht, einen Artikel Recht Schottlands zu schreiben. Wenn Du über entsprechendes Wissen verfügst, würden wir allerdings sehr begrüßen, wenn Du Dich dieser Sache annehmen würdest. Insoweit besteht gleichwohl Einigkeit, dass in diesem Fall zunächst der Abschnitt „Recht“ im Artikel Schottland auszubauen wäre. In einem Artikel Recht Schottlands wäre sodann vornehmlich das heutige Recht und nicht die Rechtsgeschichte darzustellen. Eine Rückverschiebung des umseitigen Artikels erscheint uns daher grundsätzlich nicht angezeigt, eher eine Zusammenfassung in einem eigenen Abschnitt „Geschichte“ innerhalb eines neuen Artikels Recht Schottlands, der dann auf umseitigen Artikel als Spezialartikel verweist. Für eine etwaige Antwort würde ich anregen, das Thema in der Portaldiskussion anzusprechen, um eine entsprechende Breitenwirkung zu erzielen. Ich fürchte, dass kaum jemand diese Artikeldiskussion auf seiner Beobachtungsliste hat. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 10:33, 13. Jul. 2019 (CEST)