Diskussion:Schubkastenverordnung
Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Gloser in Abschnitt Name
Name
[Quelltext bearbeiten]Wieso heißt das Schubkastenverordnung? Woher kommt die Bezeichnung? (nicht signierter Beitrag von 93.198.82.59 (Diskussion) 09:08, 17. Sep. 2017)
- Sorry, das weiß ich leider auch nicht. Möglicherweise wurden die antriebslosen Straßenbahn-Beiwagen früher als "Schubkästen" bezeichnet. Aber das ist reine Spekulation.
- Mir stellt sich aber viel eher die Frage, warum das überhaupt als eigenständiger Artikel existiert. In Streik bei der Berliner Verkehrsgesellschaft 1932 integrieren würde auch reichen. --79.231.88.160 17:36, 7. Mär. 2024 (CET)
- Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes war eine „Schubkastenverordnung“, weil sie eine im Kabinett Papen für eine noch abzuwartende Gelegenheit verfasste Notverordnung zur Einschränkung bestimmter politischer Grundrechte war. Anlass war der Streik bei der Berliner Verkehrsgesellschaft 1932. Sie sollte dem Reichspräsidenten Hindenburg gegebenenfalls zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Sie war mithin bereits im Schubkasten des Kanzlers und konnte von ihm nach Wunsch hervorgezogen werden. Hitler hat das dann als Reichskanzler am 4. Februar 1933 getan, der Reichspräsident spielte mit. Im oben genannten Artikel heißt sie übrigens, wie meist in der Literatur, „Schubladenverordnung“.
Der Artikel ist inhaltlich nicht zufriedenstellend,--Gloser (Diskussion) 18:47, 7. Mär. 2024 (CET)
- Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes war eine „Schubkastenverordnung“, weil sie eine im Kabinett Papen für eine noch abzuwartende Gelegenheit verfasste Notverordnung zur Einschränkung bestimmter politischer Grundrechte war. Anlass war der Streik bei der Berliner Verkehrsgesellschaft 1932. Sie sollte dem Reichspräsidenten Hindenburg gegebenenfalls zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Sie war mithin bereits im Schubkasten des Kanzlers und konnte von ihm nach Wunsch hervorgezogen werden. Hitler hat das dann als Reichskanzler am 4. Februar 1933 getan, der Reichspräsident spielte mit. Im oben genannten Artikel heißt sie übrigens, wie meist in der Literatur, „Schubladenverordnung“.