Diskussion:Schufa/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Geist, der stets verneint in Abschnitt Schufa und Europa
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Fehlt: Wer bekommt Daten ?

Das Thema sollte unbedingt in den Artikel aufgenommen werden: Wer darf wann über wen Daten von der Schufa abfragen ? Und stimmt es, dass der Betroffene grundsätzlich seine schriftliche Einwilligung geben muss ? (nicht signierter Beitrag von 91.67.222.142 (Diskussion) 12:39, 3. Mär. 2011 (CET))

Schufa-"Zwang" legal?

Wieso ist es eigenlich legal, dass man bestimmte Sachen wie Girokonto oder Handyvertrag nur mit einem positiven Schufa-Eintrag bekommen kann? Im Prinzip wird man ja so zum Unterschreiben einer Schufaklausel "genötigt". Was nutzt einem da ein tolles Datenschutzgesetz, wo man die Weitergabe seiner Daten wiederrufen oder ihre Löschung veranlassen kann, wenn man in Falle des verweigerten Girokontos Existenzprobleme bekommt... Außerdem ist die Schufa Monopolist. Da müssten doch die gleichen Gesetze gelten wie für den Kiosk in der Wüste, der nach deutschem Recht jeder Karawane Wasser verkaufen muss... IMHO müsste sich doch daraus eine Pflicht für Anbieter ergeben, Verträge über Girokonto und Handy auch ohne Schufa-Klausel anzubieten, halt nur zu gesalzenen Preisen.??? (nicht signierter Beitrag von 131.246.80.88 (Diskussion | Beiträge) 17:37, 8. Mär. 2010 (CET))

Default Score

Wenn der Score zwischen 1 und 1000 liegt: Welchen Wert erhält man zu beginn? --DFG 15:39, 22. Okt 2005 (CEST)

Der Scor 1 ist schlecht, die 1000 ist gut. Du wirst aber nicht persönlich bewertet, sondern du --87.183.162.85 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)wirst nur mit anderen Leuten verglichen, die die gleichen Merkmale wie du haben. (Wenn man das so kurz erklärt versteht man das nicht besonders gut.) Vielleicht kann das jemand besser beschreiben. --Pietlav 10:17, 17. Dez 2005 (CET)
Habe gerade meinen Score bei der Schufa Online abgefragt, er war allerdings in % angegeben. --87.183.162.85 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)Wer kann für Aufklärung sorgen ?
Guckst Du hier: http://www.schufa.de/score/faq.html#20

Die Höhe des Einkommens wird zwar nicht direkt gespeichert, jedoch wird mit den Kontodaten auch die Höhe des Überziehungskredits gespeichert, welche in der Regel dem dreifachen des monatlichen Nettoeinkommens entspricht.

Bitte was? Nach der Logik hätte ich ein Nettoeinkommen welches weniger als ein Fünftel meines tatsächlichen Einkommens beträgt. Werde ich kreditwürdiger, indem ich mein Dispolimit hochsetzen lasse? Bestenfalls kann diese Formel eine Minimalabschätzung liefern. Aragorn2 22:20, 4. Dez 2005 (CET)
Ich habe diesen Satz entfernt. Keine Bank meldet bei 'einfachen Überziehungskrediten' bzw. 'Dispo' das Limit an die SCHUFA. Dort wird nur vorgemerkt, dass du ein Konto hast. Bei Rahmenkrediten, z. B. für Selbständige wird eine Meldung vorgenommen. Zudem gilt die 'Regel', dass man automatisch einen Überziehungskredit in Höhe des dreifachen Nettoeinkommens bekommt gar nicht bei jeder Bank und selbst bei den Banken, bei denen sie gilt, gibt es noch sehr viele Ausnahmen und technische Restriktionen (Was ist Einkommen -> besondere Verwendungszweckschlüssel).--Pietlav 10:17, 17. Dez 2005 (CET)

Rechtsgrundlage?

Hi, mich würde interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage die Schufa meine Daten speichern und an Dritte weitergeben darf. Bezieht sich das einzigst und allein darauf, dass es die Schufa-Klausen in den Verträgen gibt, die ich unterschreibe?

Ich dachte, dass wäre im Artikel gut beshrieben. Wenn du unterschreibst, darf die SCHUFA deine Daten melden und zwar alles, die positiven wie auch die negativen. Wenn du nirgends unterschrieben hast (Handy, Ebay, etc. steht dort evtl. nichts oder nur die allgemein zugänglichen Negativmerkmale. Jetzt wo ich mir das nochmal anschue, merke ich, dass man den Satz 'Negativmerkmale dürfen auch ohne Einwilligung des Verbrauchers übermittelt werden.' um die Bemerkung 'Allgemein zugänglich' erweitern könnte, also z. B. der Mahnbescheid, den das Amtsgericht ausstellt, etc. Aber solche juristischen Feinheiten will ich lieber nicht Beschreiben, vielleicht jemand anderes. --Pietlav 10:23, 17. Dez 2005 (CET)

Das ist eine sehr gute Frage, den dieses Thema ist sehr interessant und man erfährt kaum etwas darüber. Ich fände es positiv wenn hierzu mehr im Artikel stünde. Gab es denn schon mal Klagen gegen die Schufa? (z.b. durch verbraucherschutzzentralen). Verletzt dies nicht das Recht auf informelle Selbstbestimmung? Schlieslich bin ich ja praktisch dazu gezwungen ein Konto zu besitzen, aber ich werde kaum ein Konto bekommen ohne diese Klausel zu unterschreiben.

Ich habe einige der Weblinks entfernt, weil die IMO nichts in einer Enzyklopedie zu suchen haben, auch wenn Sie aus persönlicher Sicht richtig sein könnten. --Pietlav 18:44, 22. Dez 2005 (CET)

Ich habe den postbank-nein-danke Link entfertn, da es ein toter Link ist! --Der-Gille 18:39, 5. Mar 2006 (CET)

Was ist denn mit dem Link zur FAQ? Das sieht mir sehr nach Werbung aus. --213.23.110.66 19:25, 18. Jul 2006 (CEST)

Die Gründer der SCHUFA

Irgendjemand hatte die Gründer der SCHUFA die Walter Meyer und Kurt Meyer mit links belegt, leider kam damit eine evtl. unerwünschte Verbindung zu einem anderen Kurt Meyer zustande. --Pietlav 06:11, 9. Mai 2006 (CEST)

Datenübertragung Negativmerkmale

Der Satz "Negativmerkmale dürfen auch ohne Einwilligung des Verbrauchers übermittelt werden." gilt so sicherlich nur für Negativmerkmale aus den Schuldnerverzeichnissen der Gerichte, nicht für Negativmerkmale die von den Vertragsunternehmen gemeldet werden.

Ja, du hast Recht. Ich habe den entsprechenden Absatz mal umgeschrieben. Bitte schaue in einmal bei Gelegenheit an und prüfe, ob es jetzt richtig ist.--Pietlav 09:55, 25. Mai 2006 (CEST)
Jetzt ist es richtigKarsten11 09:23, 3. Jun 2006 (CEST)

Folgen einer negativen Schufaauskunft

Evtl könnte man den Artikel noch die Folgen einer negativen Schufaauskunft hinzufügen. Konkreter Fall: Meine Mutter sucht in Berlin eine Wohnung. Nun verlangen viele Vermieter das man eine Schufaselbstauskunft erbringt, Angesicht der Mietnormaden verständlich. Wenn die positiv ist klappt es auch mit der Wohnung. Wenn sie aber negativ ist, gibt es auch keinen Mietsvertrag. Durch den ehemaligen Lebensgefährten hat sie sich zu einen Kredit überreden lassen, der dann auch noch platze. Und nun steht sie ziemlich Dumm da, den da wo sie herkommt hat nie einer gefragt wegen Schufa und hier in Berlin fragen fast alle danach. Übrigst sowohl in meiner Auskunft, als auch in der von meiner Mutter steht kein Wort davon das wir immer pünktlich die Miete gezahlt haben.

Kurz: Die Schufa kann Existenzen vernichten! Denn ich sehe es kommen das man mittelfristig immer öfters eine lupenreine Schufaauskunft brauchen wird.

--87.123.74.226 18:13, 21. Feb. 2007 (CET) typo korrigiert --87.123.74.226 18:15, 21. Feb. 2007 (CET) --Skymay 22:51, 21. Feb. 2007 (CET)Skymay--Skymay 22:51, 21. Feb. 2007 (CET)

Hast du mal nach der Schufa Auskunft des Eigentümers gefragt oder besser noch nach einer Schufa Selbstauskunft.

Und bitte gebt den Leute nie eine Selbstauskunft eurer Schufa, denn was da drin stehen so detailiert geht niemaden etwas an.

Entweder die können über ein Unternehmen abrufen ob es bereits Mietrückstände gab oder nicht und was noch zu beachten ist, anstatt die Schufa abzugeben lasst euch von eurem letzten Vermieter ein Zeugniss bzw. Beurteilung ausstellen das Ihr eure Miete immer gezahlt habt ist besser wie jede Auskunft.

Gute Idee, damit ist sichergestellt das man keine Wohnung bekommt ;) . Der Wohnungsmarkt ist zwar entspannt, aber nicht so das die verzweifelt Mieter suchen. Übrigst die Auskunft vom letzten Vermieter wollen sie auch haben. Vom Datenschutz ist die Sache sehr bedenklich, aber man fordert es und es gibt keine Möglichkeit da raus zu kommen. Deswegen halte ich eine Erweiterung des Artikels für Sinnvoll. --87.123.115.113 10:56, 22. Feb. 2007 (CET)

Welche Daten werden gespeichert?

-- Jetzt steht da als erste Gruppe nur "Name, Vorname, Geburtsort" (unter der Überschrift "Kontaktdaten", wozu der Geburtsort sicher nicht gehört). Weiter unten, im Zusammenhang mit mal eBay, mal Ebay, taucht dann doch das Geburtsdatum auf. Ohne geht es kaum, denn Vater und Sohn haben diese Daten manchmal gemeinsam. Kann mal jemand, der es sicher weiß, hier "Geburtsdatum" hinzufügen -- und die Überschrift korrigierenn?
-- Bei Bestellung einer Selbstauskunft per WWW behauptet die Schufa, die dort eingetragenen Daten würden nur für die Abwicklung der Selbstauskunft genutzt und danach gelöscht. Kann man glauben, daß die SCHUFA eine so mitgeteilte neue Anschrift nicht speichert, selbst dann nicht, wenn sie schon im Telefonbuch öffentlich ist?
-- Wegner8 16:00, 17. Mär. 2007 (CET)

Scoring geheim wegen Wettbewerb??

Ich habe gerade die FAQ von Schufa gelesen. Ueber ihrem Score-Modell schreiben sie "Wir bitten um Verständnis, dass wir diese nicht veröffentlichen können, da sie die Grundlage unseres Geschäftes bedeuten und wir auch insoweit im Wettbewerb zu anderen Anbietern stehen."

Was fuer Wettbewerb gibt es da denn? Es sieht so aus, als ob Schufa ein Monopol hat. Zugegeben, wenn sie die Formel veroeffentlichen, dann kann eine andere Firma das Gleiche machen, aber wieso wuerden die Banken ihre Daten an diese neuen Firma schicken? Es sieht aus, als ob es extrem schwierig waere, Konkurrent der Schufa zu werden. --139.19.14.23 14:42, 10. Sep. 2008 (CEST)

Z.B. http://www.infoscore.de/ oder http://www.ceg-plus.de/

„e. K." oder „e. V."?

Im Einleitungsabsatz steht zur Benennung der Schufa

früher: SCHUFA e. K.

. Im Artikeltext wird im Kapitel Entwicklung dann ausgeführt:

1952 wurde die Bundes-Schufa e. V. von den 13 nach dem Zweiten Weltkrieg in Westdeutschland wiedererstandenen Regionalgesellschaften gegründet

Was stimmt denn nun: "e. V." oder "e. K."? Da mir "e. K." nur als Abkürzung für eingetragener Kaufmann bekannt ist und diese Abkürzung auch erst in jüngerer Zeit verwendet wird, vermute ich mal, daß "e. V." stimmt. Wenn hier kein Protest kommt, werde ich das mal ändern. -- Subbuteo Tick! 22:39, 25. Dez. 2008 (CET)

Der e.V. ist richtig. Vgl. http://www.schufa.de/de/unternehmen/geschichtederschufa/geschichtederschufa.jsp RalfHuels 00:15, 26. Dez. 2008 (CET)

Schufa während dem dritten Reich?

Im Abschnitt "Entwicklung" wird von der Gründung während der Weimarer Republik direkt zur Bundesrepublik gesprungen ohne die Entwicklung der Schufa im Dritten Reich zu erwähnen. Es wäre sicher interessant zu erfahren wie das Dritte Reich die Entwicklung der Schufa beeinflusst hat und welche Rolle sie dort spielte. 80.237.191.139 22:24, 6. Mai 2009 (CEST)

Kostenlosauskunft ab 1.4.2010

Heute Morgen waren die Server auf der Seite der Schufa zusammengebrochen. Grund hierfür ist ein riesiger Ansturm auf die auf den Webseiten abrufbare Selbstauskunft, welche seit dem 1. April 2010 kostenlos zur Verfügung steht. Inzwischen wurde das Problem zeitweilig behoben. --Schlossbergprinz 18:18, 1. Apr. 2010 (CEST)

Auskunft für Arbeitgeber

Vielleicht sollte noch etwas zu dem Thema geschrieben werden, wenn Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft von ihrem zukünftigen Arbeitnehmer verlangen. Es ist klar, dass seriöse Chefs es gar nicht gerne sehen, wenn eine Gehaltspfändung ansteht. Andererseits frage ich mich, weshalb auch Arbeitgeber, die gar kein festes Gehalt auszahlen (vor allem Strukturen) eine Schufa-Auskunft verlangen. Ist mir vor Jahren beim größten Finanzberater Deutschlands so passiert. Auf meine (natürlich höflicher formulierte) Frage, was die damit wollten, habe ich keine Antwort erhalten. Wenn es nur daran gelegen hätte, hätte ich denen die Auskunft zwar gegeben, aber aus der Zusammenarbeit wurde sowieso nichts.--80.141.223.214 22:22, 1. Apr. 2010 (CEST)

Ratingstufen der Schufa

Hi,

ich habe vor kurzem die Auskunft der Schufa genutzt und nun den Brief mit meinen Werten erhalten. Es gibt folgende Bereiche:

  • SCHUFA-Score für Banken, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Telekommunikationsunternehmen, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Sparkassen/Genossenschaftsbanken, Version 1.0
  • SCHUFA-Score für Handel, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Hypothekengeschäft, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Versandhandel, e-Commerce und Identitäsmanagment, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Freiberufler, Version 1.0
  • SCHUFA-Score für Kleingewerbetreibende, Version 1.0

Für jeden dieser Bereiche habe ich einen "Scorewert", eine "Rankingstufe" und eine "Erfüllungswahrscheinlichkeit" erhalten. Der Scorewert kann wahrscheinlich von 0 bis 10.000, die Rankingstufe von A bis F und die Erfüllungswahrscheinlichkeit von 0% bis 100% gehen. Welche Werte sind im Score bzw. der Rankingstufe drin, die nicht schon durch die Erfüllungswahrscheinlichkeit ausgedrückt wird? Ich habe bei einem Wert die Rankingstufe D mit einer Erfüllungswahrscheinlichkeit von 96,18% und einen Score von 9613 und bei einem anderen die Rankingstufe E aber eine Erfüllungswahrscheinlichkeit von 96,53% und einen Score von 9684. --MartinThoma 19:37, 15. Jun. 2010 (CEST)

Vgl. http://www.schufa.de/de/produkteservices/bonittsprodukte_1/schufabranchenscoresb2c/schufabranchenscoresb2c.jsp (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.71 (Diskussion) 07:43, 24. Jun. 2010 (CEST))

Inhalte unvollständig dargestellt

Die Schufa speichert seit einiger Zeit auch Telefondaten! Ich hatte darüber gerade einen großen Streit mit ihr, da sie meine Telefonnummer öffentlichen Verzeichnissen entnimmt, mit der Anschrift aus "eigenen Beständen" anreichert und dann den gesamten hausintern zusammengemixten Datensatz unter falschen Quellenangaben (Herkunftsangabe pauschal "öffentlich zugängliche Verzeichnisse", was so nicht stimmt, denn meine Adresse war niemals in irgendwelchen öffentlich zugänglichen Verzeichnissen) speichert und beauskunftet. Dies ließ sich nur stoppen durch Löschung meiner Rufnummer im Telefonbuch, da die Schufa die Daten beim nächsten Update über die Telegate oder andere Firmen wieder neu übernehmen würde. Auf der Schufa-Homepage wird diese Praxis verschwiegen. Dort wird auch nicht mitgeteilt, dass überhaupt Telefonnummern und weitere Telefondaten gespeichert und beauskunftet werden.--Frankenschüler 23:19, 14. Okt. 2010 (CEST)

Die Schufa stellt den Partnern auch E-Mail-Adresse und Rufnummer der für den kostenpflichtigen Update-Service genutzen Kommunikationswege zur Verfügung. Weder wird der Betroffenen darüber informiert (AGB) noch wird seine Zustimmung eingeholt. -- 80.187.111.56 17:39, 16. Okt. 2010 (CEST)

„keine Information“ und Kartell

In der Sendung „Daten, Daten, Daten - Das Ende der Privatheit?“ (http://www.phoenix.de/wissenschaftsforum_petersberg/2007/10/20/0/151416.1.htm) teilte Rainer Neumann (Vorstandsvorsitzender der "Schufa") mit, dass die SCHUFA häufig von Banken gefragt werde, wie mit der SCHUFA-Auskunft "KI" (oder "k.I."?) umzugehen sei. "KI" stehe für "keine Information". Ich meine mich zu erinnern, dass Neumann daraufhin sagte, dass die SCHUFA in diesen Fällen mitteilte, dass mit 70% aller KI-Beauskunftungen ein Betrugsdelikt verbunden sei. Diese Äußerungen wurden im weiteren Verlaufe leider nicht unter dem Aspekt der Schädigung der Kreditwürdigkeit diskutiert.

Ebenfalls nicht diskutiert wurde, ob das Zusammenwirken von Banken, Handel und Dienstleistern unter "dem Dach der SCHUFA" zum Zwecke der Risikovermeidung eine wettbewerbsbeschränkende Abrede (Marktaufteilung) darstellt. Stichwort: Kartellrecht. Zu diesem Punkt wurde ich bislang im Netz kaum fündig. Ausnahme:

"In Deutschland gibt es praktisch keine staatliche Kontrolle für eine Institution, die sich rühmt, über 60 Millionen Deutsche alle sensiblen Finanzdaten zu haben und sie auch für alle möglichen Partner zur Verfügung zu stellen. Das BKA dürfte hiergegen ein Waisenkind sein.
Dabei ist die SCHUFA (Deutschland) ein privates Kartell aller Banken, Versicherungen, Inkassounternehmen, Kaufhäuser und sonstiger Gläubigergruppen, das die Daten ihrer Kunden zusammenführt und für die Nutzung durch die Gläubiger aufbereitet.
Anders als in Nachbarländern wie etwa Frankreich und Belgien wird diese Datei nicht in öffentlich-rechtlicher Verantwortung geführt. Sie leitet ihre Legitimation von der in allen Verträgen mit der sog. "SCHUFA-Klausel" erreichten Zustimmung der Kunden ab.
Die SCHUFA ist damit ein Kartell und steht dem Wettbewerb kritisch gegenüber, sie benutzt massenhaft persönliche Daten und steht damit dem Prinzip der informationellen Selbstbestimmung problematisch entgegegen."

(aus http://www.verantwortliche-kreditvergabe.net/index.php?id=1976&viewid=39652) --87.183.162.85 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)


Wer eine zweifelhafte Geldforderung hat, und fürchtet, das zuständige Gericht werde die Forderung vielleicht nicht anerkennen, der macht diese zweifelhafte Forderung dann oft nicht bei Gericht geltend, sondern schaltet ein Inkassounternehmen ein, welches für den Fall der Nichtzahlung mit einer Schufa-Meldung und dem Verlust der Kreditwürdigkeit droht. So werden in der Praxis die Gerichte und Recht und Gesetz häufig bewußt umgangen. (nicht signierter Beitrag von 91.52.155.136 (Diskussion) 07:56, 15. Aug. 2011 (CEST))

Gibt es Konkurrenz zur Schufa?

Ist die Creditreform eine Konkurrenz zur schufa? 83.243.48.3 15:06, 22. Aug. 2011 (CEST)

Wieviele sind erfasst?

Im Text steht Einzeldaten von 66,2 Millionen natürlichen Personen[1], damit hat sie ca. drei Viertel aller Deutschen erfasst. Nun, wenn ich die Minderjährigen rauslasse, denke ich, dass wohl alle erfasst sind. 83.243.48.3 15:06, 22. Aug. 2011 (CEST)

Jo so würde ich das auch sehen. Der Text müsste an der Stelle falsch sein. Wobei die Schufa sicherlich noch ein paar Daten von verstorbenen Personen verwaltet, so dass es nicht nahezu 100% sind. Aber ich denke mal es werden 90-95% aller Deutschen sein -- 87.185.108.168 14:16, 28. Sep. 2011 (CEST)

Melden Banken alles?

Im Bereich über F-Vertriebspartner stand ein interessanter, aber leider falscher Satz drin

-->z.B. wenn ein Verbraucher bei einer Bank ein Sparbuch oder ein Depot besitzt

Keine Bank meldet Kunden die ein Sparbuch oder ein Depot haben an die SCHUFA, Banken dürfen Positiv-Merkmale nur melden, wenn der Kunde unterschrieben hat. Ein Sparbuch und Depot, wird aber bei der SCHUFA gar nicht erfasst.

Meines Wissens wird nicht erfasst dass ich ein Sparbuch oder Depot habe, sehr wohl aber, daß ich Kunde dort bin und ((noch) nicht) negativ aufgefallen bin. Die Schufa speichert also auch Positiv-Merkmale. Nicht aber, jedes Detail.

Was speichert die Schufa denn nun wirklich??? Gibt es nicht einen schlauen Menschen, der mal die genaue Struktur des Schufa Datensatzes hier aufführt?? Bei so einer wichtigen und doch arg geheimnisvollen Institution wie der Schufa gehört es sich doch für ein öffentliches Lexikon wie Wikipedia, dass --- zumindest im Diskussionsforum --- mal genau die Felder aufgelistet werden, die bei der Schufa gespeichert sind.

In einem korrekt organiserten Lande würde es sich auch gehören, dass jemand (Bankenverband?, Verbraucherschützer?, Regierung?) dafür sorgt, dass vor der Unterschriftsleistung unter der so blumig formulierten Schufaklausel der Banken genau schriftlich aufgezeigt wird, welche Vorkommnisse die Bank der Schufa melden wird. Das allein würde schon zu einer besseren Kreditmoral führen, weil man sich manche Dinge bessser überlegen würde. Mir ist es jedenfalls noch nicht gelungen, von meiner Bank darüber eine klare Auskunft zu erlangen.

RS

Es werden Girokonten und Kreditkonten (Privatdarlehen incl. Verbraucherkredite des Handels, grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen, Kreditkarten, eingeräumte Dispos, Rahmenkredite, Handyverträge) gemeldet. PD mit Bruttosumme und Laufzeit, Rahmenkredite mit Kreditrahmen (wird bis zum Nachweis des Gegenteils als ausgeschöpft behandelt), die anderen ohne Betrag. Namen der Kreditgeber und der Banken erscheinen nur auf der Selbstauskunft, nicht bei Fremdanfragen. Anfragen der Vertragspartner werden gespeichert nach Art der Anfrage. Früher gab es nur Anfrage Kredit. Die wirkt sich auf die Scores aus. Neutral ist verlängerte Anfrage Kredit (schon mal abgefragte Daten werden wegen zeitlicher Verzögerung aktualisiert) und Anfrage Kondition (Kondition des Kredites ist bonitätsabhänging und Kunde fragt nur diese ab ohne Darlehen zu beantragen). Wer also nur anfragt, was es kostet, sollte höllisch aufpassen was da abgefragt wird oder gar nichts unterschreiben. Wem es nichts ausmacht seine Finanzpartner offenzulegen, könnte auch mit einer ganz frischen Selbstauskunft Konditionen abfragen. Keine seriöse Bank wird aber aufgrund einer Selbstauskunft Kredite auszahlen, die Fälschungsversuche sind zu zahlreich. Wer es zu erheblichen Zahlungstörungen kommen läßt, muß mit der Eintragung von Negativmerkmalen rechnen, geht los mit Mahnbescheid beantragt, Widerspruch Mahnbescheid, Mahnbescheid, Pfändung beantragt... Das heißt, wer unverschuldet dauerhaft nicht mehr zahlen kann (Arbeitslosigkeit, Trennung, Krankheit), sollte sich sofort mit seinem Geldgeber in Verbindung setzen und einen Ausweg suchen, bevor Zwangsmassnahmen eingeleitet werden. --Plappern 19:26, 16. Feb. 2012 (CET)

Wer oder was soll der Datenschutz sein?

Andererseits kritisiert der Datenschutz das Einstellen von Daten eines Gerichtes in eine rein privat betriebene Datenbank und deren Digitalisierung. Das ist Rumgelaber! --DerGnatz (Diskussion) 20:55, 8. Jun. 2012 (CEST)

Hasso-Plattner-Institut

Die Rolle des HPI bei dem Versuch der weiteren Durchleuchtung der Kreditwilligen mit Hilfe von Facebook hätte ich gern etwas genauer beschrieben gehabt als nur die Meldung, dass die den Vertrag (welchen genau) jetzt gekündigt haben. Das hat bisher offenbar niemand interessiert. --13Peewit (Diskussion) 21:11, 8. Jun. 2012 (CEST)

Dem stimme ich voll zu! - Übrigens kann man sich den Link zum Artikel Hasso-Plattner-Institut eigentlich auch fast sparen, so wie der z.Zt. aussieht: Der ist pure Verlautbarung und PR. - Siehe die Beiträge auf der Diskussionsseite dort, wo das allerdings nun schon seit sechs Jahren moniert wird. (Diskussion:Hasso-Plattner-Institut#Neutralit.C3.A4t) - Über das Schufa-Projekt steht dort im Artikel natürlich kein Sterbenswörtchen. Und die Autoren dort sind offensichtlich (mit recht fadenscheinigen Argumenten) sogar der Meinung, das habe damit seine Richtigkeit. -- 46.115.18.221 18:50, 13. Jul. 2012 (CEST)

Scoring

Score-Werte reichen von 0000 bis 1000. Quelle: SCHUFA SCORE-VERFAHREN ASS der Schufa. (nicht signierter Beitrag von 79.216.104.189 (Diskussion) 00:59, 28. Jun. 2012 (CEST))

Es gibt verschiedene Verfahren mit verschiedenen Skalen. Steht auch so im Artikel im Abschnitt "Branchenscore". (nicht signierter Beitrag von 78.50.62.46 (Diskussion) 20:28, 13. Jul 2012 (CEST))

Komplette Überarbeitung

Hallo! Mir ist gerade aufgefallen, dass im Artikel jegliche Informationen über die Firmenauskunft der SCHUFA fehlen. Ich habe einen kurzen Absatz dazu geschrieben, das genügt aber auf jeden Fall nicht. Schon seit 2006 (siehe Quelle) werden auch Infos über Unternehmen angeboten, seit 2010 aus einem eigenen Datenbestand. Ob es ein richtiges "Scoring" für Firmen gibt, scheint erwiesen (siehe zweite Quelle). Folgerichtig müsste der gesamte Artikel in Verbraucher- und Firmen-Scoring unterschieden und klar abgegrenzt werden. Mag sich jemand die Mühe machen oder soll ich? --Hufufae (Diskussion) 23:29, 22. Jul. 2012 (CEST)

größter anzunehmender unfall der schufa

es soll einen zeitungsartikel geben, in dem über veraltete oder falsche daten bei der schufa berichtet wird. der aufforderung die daten zu entfernen kam man irgendwann nach und die selbstauskunft war dann auch einwandfrei. interessanter weise wurde durch weitergehende recherche ermittelt, dass diese daten nach der selbstauskunft wieder eingetragen wurden.

leider kann ich den artikel im moment nicht finden. ich habe telefonisch im archiv der zeit nachgefragt. so wie es aussieht ist der artikel aber nicht bei "die zeit" erschienen. sollte jemand eine idee haben, wie man diesen artikel findet oder wissen wo er erschienen ist, würde ich mich über einen hinweis an dieser stelle freuen.

vielen dank. (nicht signierter Beitrag von 213.39.169.7 (Diskussion) 12:43, 8. Jun. 2006 (CEST))

zum Thema: Eigenauskunft ist kostenpflichtig

Im Artikel steht, daß die Schufa nur mündlich kostenfreie Auskunft erteilt. Das ist auch richtig so. Eine schriftliche Auskunft wird berechnet, wenn man Sie über die Seite der Schufa bestellt. Dort erkläre ich mich auch damit einverstanden, den Preis zu zahlen. Grundsätzlich habe ich jedoch ein Recht auf Auskunft über die (vollständigen) über mich gespeicherten Daten. Folglich sollte es auch möglich sein, einfach einen formlosen Brief an die Schufa zu senden mit der Aufforderung, Auskunft zu erteilen (mit dem kleinen Hinweis Recht auf Auskunft und kostenfrei). Mündlich kann daraufhin kaum Auskunft erteilt werden und eine Einwilligung zur Bezahlung wurde nicht gegeben. → Auskunft muß kostenfrei (schriftlich) sein. Sollte eine Rechnung geschickt werden, kann man die getrost in den Eimer werfen, da keine kostenpflichtige Leistung gefordert wurde. Sollte keine Reaktion folgen → einklagbar. (nicht signierter Beitrag von Softsheep (Diskussion | Beiträge) 21:07, 1. Feb. 2007 (CET))

§34 des BDSG regelt allerdings in Absatz 4 und 5, daß eine (angemessene) Aufwandsentschädigung für die Auskunft möglich ist. → Es wäre ein Versuch wert, aber wirlich durchsetzbar wird es wohl kaum sein. (nicht signierter Beitrag von Softsheep (Diskussion | Beiträge) 23:32, 21. Mär. 2007 (CET))

Nur kostenlos wo keine Schufa-Außenstelle ist?

(6) 1 Ist die Auskunftserteilung nicht unentgeltlich, ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen seines Auskunftsanspruchs persönlich Kenntnis über die ihn betreffenden Daten und Angaben zu verschaffen. 2 Er ist hierauf in geeigneter Weise hinzuweisen. (aus §34 BDSG)

Ich verstehe das so: Wer keine Schufa-Stelle in der Nähe hat muss über den schriftlichen Weg eine kostenlose Auskunft erhalten. Wer eine Schufa-Stelle in der Nähe hat, kann dort die mündliche Auskunft kostenlos erhalten. Eine Art der Auskunft muss jedoch kostenlos sein. Gibt es da Urteile die sich evtl. darauf berufen? --77.189.67.159 13:58, 30. Aug. 2008 (CEST)


Was genau ist eigentlich ab dem 1. April 2010 einmal pro Jahr kostenlos? Nur Scoring oder eine Abfrage zu allem was von und über einem vermerkt ist.

Seit/ab 1. April (kein Aprilscherz) ist die Auskunft über alle persönlichen Daten einmal im Jahr unentgeldlich und schriftlich auf Verlangen zu erteilen. Damit ist diese Diskussion und auch die Artikelseite in diesem Punkt überholt. Kann das mal jemand einarbeiten?

-- Masminus 21:55, 30. Mär. 2010 (CEST)

Es gibt ein "Bestellformular Datenübersicht nach § 34 BDSG" unter meineschufa.de/service/formulare. --Plappern 19:26, 16. Feb. 2012 (CET)

Identitätsfeststellung

Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt die Schufa-Auskunft seit März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung bei der Neueröffnung von Ebay-Accounts (eine zur Abwehr von Identitätsdiebstahl ungeeignete Maßnahme, da eine Anmeldung mit zB aus dem Telefonbuch entnommenen Daten weiterhin möglich ist).

--> Der ID-Check der SCHUFA benötigt meines Wissens nach nicht nur den kompletten Namen + Adresse, sondern auch das Geburtsdatum, was den Identitätsdiebstahl mit rein aus dem Telefonbuch bezogenen Daten unmöglich macht. Sollte man das in dem Artikel nicht ändern? (nicht signierter Beitrag von 193.22.3.98 (Diskussion) 12:58, 14. Aug. 2006 (CEST))

--> Seit wann gleicht eBay Daten mit der SCHUFA ab? Der Datenabgleich durch die SCHUFA erfolgt ab dem 5.11.2002. Alle Mitglieder, die sich vor diesem Zeitpunkt angemeldet haben, wurden nicht durch die SCHUFA verifiziert. Quelle: http://pages.ebay.de/help/newtoebay/schufa-help.html (nicht signierter Beitrag von 87.139.70.224 (Diskussion) 13:36, 5. Jan. 2008 (CET))

Schufa-Verbraucherauskunft vs. Schufa-Klausel

Nachdem ich zunächst unter »Eigenauskunft« die neue »Schufa-Verbraucherauskunft« so, wie die Schufa sie beschreibt, nachgetragen habe: Sie wird auf Papier mit Wasserzeichen ausgefertigt und ihre Fälschungssicherheit läßt sich noch steigern, indem man sie von der Schufa direkt an Dritte versenden lässt. Dem Informierten teile ich damit meine Bonität mit, aber keine Generalvollmacht meine konkreten Geschäftsbeziehungen detailliert auszuspionieren. Erübrigt sich auf diesem Weg irgendwo die Zeichnung einer Schufa-Klausel bzw. gibt es entsprechend angepasste Schufa-Klauseln, ggf. mit der Ergänzung, meine Schufa-Verbraucherauskunft in vom Partner offenzulegenden Abständen regelmäßig selber neu vorlegen zu müssen? Hat jemand Erfahrungen mit ihrer Akzeptanz bzw. eine Ahnung, ob und in wieviel Prozenten sich sowas ausdrücken könnte? Oder gibt sich das Ding nur den Anschein eines Schrittes in Richtung besseren Schutzes meiner Daten vor ihrer Nutzung durch Marketingabteilungen und deren Belästigungen, hat aber praktisch mehr den Wert, desto beliebigere Vorlagewünsche von Selbstauskünften zu stimulieren, damit die Entgeltkasse der Schufa ihren auch zukünftigen zu erhaltenen Mitarbeitern wohlig in den Ohren klingelt? Kurz: Welchen akzeptierten praktischen Verwendungszweck hat eine »Schufa-Verbraucherauskunft«?BGKS Kulms 19:33, 12. Apr. 2008 (CEST)

§34 Bundesdatenschutzgesetz

Auf Grundlage von § 34 Bundesdatenschutzgesetz hat jeder das Recht bei der Schufa das recht ein mal pro Jahr kostenlos eine schriftliche Auskunft zu erhalten. Die ist auch auf der Schufa-Homepage so kommuniziert!--88.67.91.53 23:36, 27. Jan. 2013 (CET)

"...damit leistet sie auch einen Beitrag zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung..."

Bei diesem Halbsatz aus dem 2. Abschnitt des Artikels ist der Eigen-PR der Schufa offenkundig. Es gibt keinen erwiesenen zwanghaften Zusammenhang zwischen dem Geschäftszweck der Schufa Kreditausfälle zu vermeiden und der Verminderung von Überschuldung! Allein schon die überdeutlichen wissenschaftlichen Mängel des Scoring-Verfahren zeigen dies deutlich auf!--88.67.91.53 23:42, 27. Jan. 2013 (CET)

Letzteres ist nicht schlüssig. Wenn das Scoreverfahren tatsächlich mangelhaft wäre, wäre es insbesondere auch für den Geschäftszweck der Schufa, Kreditausfälle zu vermeiden, nicht geeignet, da die Banken ein unwirksames Verfahren kaum abnehmen würden. (nicht signierter Beitrag von 92.228.115.180 (Diskussion) 22:24, 28. Jan. 2013 (CET))

Der Satz wurde, weil unbelegte Eigen-PR, entfernt. --.rhavin;) (Diskussion) 21:09, 28. Mär. 2013 (CET)

Meine Bearbeitung gerade eben

Ergänzender Hinweis: Der bearbeitete - gekürzte - Satz ist direkt aus der angegebenen Quelle abgeschrieben und auch deshalb nicht tauglich. Sowas muss man schon selber formulieren. --Martin zum Überlegenzum Überzeugen 19:54, 28. Jan. 2014 (CET)

Auskunft

Wenn man eine Wohnung mietet muß man oft eine Schufa Auskunft vorlegen. Das ist aber nicht die kostenlose Selbstauskunft, sondern die 25 Euro teure SCHUFA-Bonitätsauskunft.--95.91.242.216 19:36, 11. Mai 2014 (CEST)

Tja, die Schufa ist eben ein privates Unternehmen und muss daher Einnahmen erzielen. Ist ja nicht so, dass sich eine Schuldnerdatenbank kostenlos betreiben lässt. SchnitteUK (Diskussion) 17:27, 21. Jun. 2014 (CEST)

Wahrscheinlichkeitswerte

Alle Rechnungen immer voll bezahlt, keine Kreditkarte, keine Schulden, keine Ratenkäufe. Nur einmal auf Rechnung bezahlt, einige Rückläufer bei Amazon (14-tägiges Rückgaberecht) und einige Bonitätsanfragen von Immobilienfirmen im Zuge der Wohnungssuche - schon steht da u. a. "deutlich erhöhtes Risiko" und bei Versandhandel "sehr hohes Risiko". Dieses Unternehmen hat zuviel Macht und arbeitet mit intransparenten Methoden zulasten unbescholtener Verbraucher. Daher gehören Auskunfteien wie die Schufa dringenst vom Gesetzgeber entmachtet, der Schaden der angerichtet wird, ist einfach zu groß. Auskünfte ja, aber nicht so weitgehend und nicht so intransparent, eine Fehlentwicklung. (nicht signierter Beitrag von 78.34.79.42 (Diskussion) 23:34, 19. Jul 2014 (CEST))

Ich glaube nicht, dass Wikipedia der richtige Ort ist, um sein Leid mit den eigenen Erfahrungen im Umgang mit der Schufa zu klagen...SchnitteUK (Diskussion) 22:54, 28. Jul. 2014 (CEST)
Übrigens kann ich durchaus nachvollziehen, dass die Rückläufer bei Amazon zu einem "sehr hohen Risiko" für den Versandhandel führen. Man kann es den Versandhändlern nicht verdenken, dass sie ungern Kunden beliefern, die die Waren dann wieder zurücksenden. SchnitteUK (Diskussion) 15:46, 28. Sep. 2014 (CEST)

Zur Auskunft verpflichtet ...

Ja ich weiß, dass diese Frage nicht direkt zur Artikeldiskussion gehört, aber vielleicht geht ja Gnade vor Recht.

Wenn die SCHUFA kein Verein (mehr) ist, und somit gemeinnützig erst recht nicht, wie kann dann jemand mich zu einer SCHUFA-Auskunft zu bewegen versuchen?

Mir schlägt ja auch keiner einen Museumsbesbesuch vor, damit ich einen Handy-Vertrag oder eine Wohnung bekomme. Ist das nicht rechtlich am Rande? Wo ist der Unterschied zwischen "du bekommst die Wohnung, wenn du der SCHUFA-Auskunft zustimmst" und "du bekommst die Wohnung, wenn du mit mir in die Kiste springst"?

95.91.229.4 18:27, 29. Jan. 2014 (CET)

Niemand zwingt dich zur Schufa-Auskunft. Wenn dein potentieller Vermieter bei der Wohnungssuche sie verlangt, und du sie ihm nicht geben willst, dann besteht keine Pflicht dazu, in eine Schufa-Auskunft einzuwilligen. Es besteht allerdings auch keine Pflicht seitens des Vermieters, einen Mietvertrag mit dir abzuschließen, denn in Deutschland besteht ja nach wie vor so etwas wie Vertragsfreiheit und daher auch kein Kontrahierungszwang beim Abschluss von Mietverträgen. Ausnahmen mag es geben, aber die bedürfen dann einer einschlägigen Grundlage in Gesetz oder Rechtsprechung. SchnitteUK (Diskussion) 17:26, 21. Jun. 2014 (CEST)

Oder anders formuliert: Rein rechtlich besteht zwischen der Forderung in die Kiste zu springen und der Bitte um eine Selbstauskunft nur der Unterschied, dass die erste Forderung anstößig ist. :-) Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 11:49, 11. Apr. 2015 (CEST)

--Bitnapper (Diskussion) 16:38, 11. Jan. 2015 (CET) Es herrscht bei uns Vertragsfreiheit. Der Weg zur Auskunft läuft grundsätzlich so: Der Vertragspartner, welcher vor Vertragsabschluss oder zur Vertragsabwicklung auf eine Auskunft zurückgreifen möchte, wendet sich an eine Auskunftei und weist der sein "Berechtigtes Interesse (im Sinne des BDSG)" (Link zu Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG) nach. Dann bekommt er von der Auskunftei eine Auskunft mit den Informationen, an denen er ein berechtigtes Interesse nachgewiesen hat. Ob der Vertragspartner schlussendlich - auch aufgrund der erhaltenen Informationen - zum Vertragsabschluss bereit ist bleibt ihm überlassen.

Viele Vermieter verlangen deshalb die Vorlage einer SCHUFA-Auskunft vom Mieter, weil sie nicht Vertragspartner der SCHUFA sind und dort selber keine Auskünfte anfordern können. Deshalb kann der Mieter bei der SCHUFA eine zur Vorlage bei Vertragspartnern geeignete SCHUFA-Bonitätsauskunft bestellen, die allerdings derzeit 24,95 € kostet.

Eine Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz beinhaltet übrigens mehr Informationen als die, an denen Vertragspartner ein berechtigtes Interesse haben.

§ 34 Auskunft

Also die Auskunft nach § 34 fordere ich mehrmals im Jahr an und bekomme diese auch ohne jemals etwas dafür bezahlt zu haben. Warum soll das nur einmal im Jahr gehen? (nicht signierter Beitrag von 178.200.253.59 (Diskussion) 09:39, 14. Okt. 2014 (CEST))

Das Gesetz verpflichtet die Schufa, nur einmal im Jahr kostenlos Auskunft zu geben. Wenn sie es öfter tun, dann ist das entweder Kulanz der Schufa, oder die Anfrage wird bearbeitet, ohne dass bemerkt würde, dass im selben Jahr schon einmal eine Anfrage gestellt wurde. Ein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft mehr als einmal im Jahr besteht aber nicht. SchnitteUK (Diskussion) 19:33, 31. Okt. 2014 (CET)
Ich wäre übrigens vorsichtig mit allzu häufigen Anfragen. Es halten sich hartnäckige Gerüchte, dass die Häufigkeit, mit der jemand Auskunft über sich selbst verlangt, ihrerseits in den Score einfließt, und das vermutlich nicht gerade günstig. Ob das legal ist, sei einmal dahingestellt, aber man sollte es zum Anlass nehmen, sich zu überlegen, ob man die Auskunft wirklich braucht. SchnitteUK (Diskussion) 19:38, 31. Okt. 2014 (CET)

Warum auch? Myschufa online-Auskunft genügt für mich als Verbraucher völlig, um eventuell falsche / veraltete Daten einzusehen. Wie oft ich da drauf gehe hat - hoffe ich - keinen Einfluss auf das Scoring, laut Datenschutzgesetz darf es das auch nicht. Welchen anderen Zweck könnte es erfüllen, die Auskunft nach § 34 mehrmals pro Jahr anzufordern?Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 11:54, 11. Apr. 2015 (CEST) Ich muss mich selbst korrigieren: In der myschufa-online-Auskunft steht BEI WEITEM nicht so viel wie in der Selbstauskunft nach § 34. Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 02:36, 6. Jul. 2015 (CEST)

"Score" wird nicht erläutert

Herkunft des Wortes von englisch "score" (= Punktezahl) erläutern.

Einführen welche Messgrösse damit gemessen wird: die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit zukünftiger Zahlungstreue.

"Hermann Pump: Das Auskunftsersuchen an die Schufa. StLex 2, S. 249–346, 191" - was bedeutet "191"?

"Eine Meldung im August 2010, ein Drittel der 450.000 anfragenden Verbraucher habe bei der Schufa Fehler in den eigenen Daten gefunden, erwies sich als Falschmeldung" - wer meldete was, was ist falsch? was ist richtig?

"100 % ein rein theoretischer Wert " - ein Grenzwert, der in der Praxis nicht/nur selten/nur im Idealfall erreicht wird.

"Bei dieser Untersuchung lag für vier Personen kein Basisscore vor, neun hatten einen Basisscore unter 89 %, 60 Personen hatten einen Basisscore zwischen 89 % und 99 % und 27 Personen hatten einen Basisscore von über 99 %." - "über 99 %", also wird der Wert 100 % doch erreicht? Werden Nachkommastellen angegeben? 99,7 % wäre gerundet 100%.

01 bis 99 % wird auf 2 signifikante Stellen angegeben? 01 bis 100 % wäre 2 1/2-stellig.

1 bis 1000 wäre 3,5-stellig.

1 bis 10.000 wäre 4,5-stellig.

"Scorewert" und "Score-Wert" sehe ich als eigenartige Begriffe, weil keine Aussage über die Messgrösse gemacht wird. --Helium4 (Diskussion) 14:27, 2. Aug. 2015 (CEST)

Erfahrungsbericht

Philipp Seibt (spiegel.de): Wie ich bei der Schufa zum "deutlich erhöhten Risiko" wurde

Im Artikel erwähnen ? --Neun-x (Diskussion) 09:20, 12. Mär. 2018 (CET)

sehe gerade oben da war schon jemand etwas schneller, lasse nun aber meine ausführlichere auffälligere Darstellung hier stehen

unbedingt erwähnenswert ! die Praxis das Formular auf der website zu verstecken und somit die gesetzlich vorgeschriebene kostenlos Auskunkftspflicht zu erschwären ist ja schon in vielen anderen Artikeln beschrieben - ob es im Lemma steht weiß ich gerade nicht, da jetzt gerade keine Zeit zu lesen. Im Spiegel Artikel stehen weitere Details zur fragwürdigen Praxis dieser Organisation, die umbedingt im Artikel erwähnt werden sollten

die Praktiken dieser Instition beleuchtet

Bonitätsbewertung
Wie ich bei der Schufa zum "deutlich erhöhten Risiko" wurde
Für eine schlechte Schufa-Bewertung braucht es einen negativen Eintrag, könnte man denken.
Doch es reicht schon, wenn die Schufa die Daten bloß falsch zuordnet.
Ein Erfahrungsbericht.
Von Philipp Seibt
Freitag, 09.03.2018 11:01 Uhr
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/schufa-wie-ich-zum-deutlich-erhoehten-risiko-wurde-a-1193506.html

--Über-Blick (Diskussion) 15:46, 12. Mär. 2018 (CET)

elektronische-datenkopie.de

Aktuell offline. (nicht signierter Beitrag von 95.91.237.221 (Diskussion) 00:46, 4. Jul. 2019 (CEST)) Aktuell geht wieder. 92.221.174.234 11:02, 16. Sep. 2019 (CEST)

Man muss Feststellen, das der Schreiber des Artikels,.. bezogen auf das Scoring und den mit darauf angesprochenen Internet - Recherchen,... eine Gewaltige Phantasie hat.

Dazu die Absätze, Laut Schufa im Jahr 2016 wird Sozial Scoring, bei welchem Informationen aus sozialen Medien z.B. Facebook gezogen werden, nach diesbezüglicher Kritik nicht weiter angewandt.

Auch Daten zur Wohngegend ( Geoscoring ), werden bei 99,7 Prozent aller Berechnungen nicht herangezogen, also ob jemand in einer " guten oder schlechten Wohngegend lebt", wirkt somit nicht auf die jeweilige Bonität ein.

Daten welche das Geoscoring betreffen, entsprechen auch,.. wie auf diesem Link selber Erklärt, für die Kriminalitätsanalyse,.. welche schon bei den Personenbezogenen Daten in der "Eigenen Schufa - Auskunft" , hier auch der Beruf ( Job ) nicht angegeben ist.

Für den Kreditgeber,... ist es "nur" Relevant was man verdient und der Schreiber soll sich bitte die " Eigene Schufa - Auskunft " geben lassen ,... dann kann man es selber sehen,.. kostet nicht die Welt.

Hierzu, auf die Seiten der Sozialen Medien angesprochen,.. wären die Verbindungen Interessant gewesen,... weil sich hieraus,.. der Soziale ( Gemeinnützige ) Status erklären lässt,... es sollte Festgestellt werden, von woher das Geld noch kommen könnte,... man wollte die Beständigkeit feststellen.

Der Punkt ist,.. wenn derjenige einen Kredit für ein Auto; Klamotten etc. aufnehmen... oder das gleich so auf abzahlen mitnehmen möchte, dann will der Verkäufer "nur" wissen,... ob überhaupt "Kohle" kommt --165.225.73.34 07:17, 20. Jul. 2019 (CEST)Gruß Banjo

Schufa und Europa

In Deutschland gibt es ansich eine entwickelte Datenschutzkultur. Ebenso in der EU (DGSVO). Als geheime Orwellsche Instanz führt die Datenkrake Schufa jedoch hierzulande eine Ausnahmeexistenz im Interesse des Kapitals, die mit Persönlichkeitsrechten, Informationsfreiheit und Datenschutz kaum vereinbar ist.

Frage: Wie konnte es dazu kommen? Gibt es irgendwo in Europa, den USA oder anderen Demokratien vergleichbare private Datenkraken - oder auch nicht, und warum?

Der WIKI-Artikel beschreibt lediglich die Situation in Deutschland.

Vergleichbare Staaten (Österreich, Schweiz, andere EU-Staaten, USA, UK, Australien, Japan usw.) fehlen hier. Weiß jemand dazu etwas? Oder die die Schufa nur etwas sehr deutsches?--Stadtlandmensch (Diskussion) 19:45, 13. Jul. 2021 (CEST)

Das der Artikel die Situation in Deutschland beschreibt, liegt daran, das der Artikel ein hauptsächlich in Deutschland tätiges Unternehmen beschreibt. Wenn du mehr über die Lage in anderen Ländern lesen willst, solltest du den Artikel "Wirtschaftsauskunftei" lesen. Und bitte unterlasse es, abfällige Bemerkungen über den Lemmainhalt in der Diskussion zu hinterlassen (vergleiche WP:D --Geist, der stets verneint (quatschen?|Fauler Sack?) 19:51, 13. Jul. 2021 (CEST)