Diskussion:Schuld (Strafrecht)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Stephan Klage in Abschnitt Auflösung des Determinismus Problems
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Ich hab mal ne Frage, die mir keiner so recht beantworten kann.

Nehmen wir an, ein 3 Jähriges Kind begeht "Brandstiftung". Da es ja Schuldunfähig ist, wird es nicht nach dem StGB belangt. Nehmen wir weiter an, das bei den Erziehungsberechtigten keine Aufsichtsplichtverletzung vorliegt. Wie sieht das denn jetzt zivilrechtlich aus? Bleibt der Besitzer des Verbranten Objekts auf seinen Schaden sitzen? Oder muss das Kind (nehmen wir an, es hat z.B. bereits reich geerbt) den Schaden ersetzen? Tabacha 15:11, 10. Feb 2006 (CET)

Die zivilrechtliche deliktische Haftung von Minderjährigen regelt § 828 BGB. Grob gesagt gilt dabei, dass bis einschließlich 6 Jahre überhaupt nicht gehaftet wird, von 7 bis 9 Jahren an sich schon, nicht aber für Unfälle mit Kraftfahrzeugen, Schienenbahnen oder Schwebebahnen (wie der Gesetzgeber auf diese Auflistung gekommen ist, ist mir schleierhaft). Eine Ausnahme gilt bei Vorsatz, da wird gehaftet. Von 10 bis 18 Jahren wird im Einzelfall geprüft, ob der Minderjährige die erforderliche Einsichtsfähigkeit. In deinem Fall mit dem 3jährigen und keinerlei Pflichtverletzung der Eltern haftet das Kind also nicht; der Eigentümer (nicht der Besitzer) der beschädigten Sache kann also keinen Schadensersatz verlangen (wohl aber gegen seine Versicherung, falls er eine hat).

Auflösung des Determinismus Problems

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Hi, der Determinsmus Einwand wird dadurch aufgelöst, dass der "einsichtsfähige" und "gesunde" Mensch unbeeinflusst von der determinierten Welt ist. Fehlt da nicht die Begründung warum der Mensch der Determination widerstehen kann, wie z.B eine nichtdeterminiert 2te Welt nach Kant, die nur durch die Vernunft zugänglich ist? Der weitere Inhalt beruft sich auf dieser Auflösung und deshalb find ich dass dort eine Begründung von Wichtigkeit wäre. LG --Tegornsee 23:00, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Genau, siehe meine Kritikwiederholung unten. --Stephan Klage (Diskussion) 16:26, 28. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Schuld ≠ Verantwortung

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Im Abschnitt "Begriff der Schuld" wird davon gesprochen, dass durch den Determinismus "dem Schuldprinzip der Boden entzogen" wird. Gleich danach heißt es "Die Verantwortlichkeit des einsichtsfähigen und gesunden Menschen wird dadurch aber nicht berührt."

Ja die Verantwortlichkeit wird nicht berührt und auch nicht das Wetter oder die Hautfarbe.

Schuld ist nicht Verantwortung.



Scheinbar weiß niemand was Schuld eigentlich sein soll?

"Vorwerfbarkeit vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens"

"Schuld" ist eindeutig pejorativ belegt "vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens" muss aber nicht schuldhafter Natur sein. Deshalb ja Späße wie "du bist Schuld das es mir besser geht". (nicht signierter Beitrag von 178.0.110.193 (Diskussion) 09:24, 7. Mai 2017)

An der Haltestelle des Satzes Die Verantwortlichkeit des einsichtsfähigen und gesunden Menschen wird dadurch aber nicht berührt. fehlt tatsächlich die Kontextualisierung. Ich stolpere da genauso. Suggeriert wird ja, dass uns der Determinismus von der Verantwortung für unser Tun befreit. Ob es als Einschränkung oder als naturrechtliche Gabe bewertet werden soll, dass der „einsichtsfähige und gesunde Mensch“ davon nicht berührt wird, steht isoliert und fragt nach Begründung, insbesondere nach dem Sinn der Aussage. --Stephan Klage (Diskussion) 16:24, 28. Aug. 2023 (CEST)Beantworten