Diskussion:Schutzgebiet

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Herr Meier in Abschnitt Protektorat
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Auf jedenfall sollten die Schutzkategorien der IUCN genannt werden.

Protektorat

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das ist das Gleiche wie ein Schutzgebiet - bloß lateinisiert. --Bahnmoeller 22:12, 28. Nov. 2007 (CET)Beantworten

"Schutzgebiete" - rechtlich exakt

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Unter Deutsche Kolonie ist die rechtliche Darstellung, welche deutschen Besitztümer genau "Schutzgebiete" waren (und nicht nur Teile davon), nicht klar genug. Daher hier eingebracht. -- €pa 19:22, 2. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Das ist jetzt eine Begriffserklärungsseite. Wenn die Deutschen Schutzgebiete bei den Kolonien nicht ausreichend behandelt sind, solltest du das nachholen oder unter dem Lemma „Deutschen Schutzgebiete“ eine eigene Erklärung liefern. Eine Aufzählung einzelner Schutzgebiete hier ist nicht sinnvoll (geht ja auch bei den einzelnen Naturschutz und Denkmalschutzgebieten nicht – Bei NSGs wird noch nicht einmal die Unterscheidung in unterschiedliche Schutzgebiete behandelt, sondern das findet in einem eigenen Artikel statt.)
Und zur Verlinkung von anderen Lemmas hat die IP-Adresse vor dir vollkommen recht – in BKS wirklich nur das unmittelbar zum Thema gehörende verlinken – also kein Friedensvertrag von Versailles. Und zu den Schutzgebieten in Natur- und Landschaftsschutz, wie schon in der Löschdiskussion erwähnt, so etwas gibt es nicht nur in der Bundesrepublik. Viele Grüße, Herr Meier (Disk.) 19:56, 2. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Protektorat

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Ivh möchte nochmals ([1]) darauf hinweisen, dass Schutzgebiet wohl über Protektorat in die deutsche Sprache gelangt ist:

Während die anderen europäischen Kolonialmächte ihre überseeischen Besitzungen ausdrücklich als „Kolonien“ oder als „Protektorate“ bezeichneten, verwendete der offizielle Sprachgebrauch im Deutschen Reich den Begriff „Schutzgebiet“ und für die Souveränität des Kaisers die Bezeichnung „Schutzgewalt.“ Die Wahl dieser Begriffe wurde zu Beginn der deutschen Kolonialpolitik an die im englischen Sprachgebrauch übliche Anwendung der Bezeichnung „Protektorat“ angelehnt, womit die Oberherrschaft eines Staates über Gebiete bezeichnet wurde, die unter Verwaltung der Handelsgesellschaften standen. [...] So gelangten die Begriffe „Schutzgebiet“ und „Schutzgewalt“ in den offiziellen Sprachgebrauch. [[2]] ... Hafenbar 12:18, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Hallo, als ich die Seite bearbeitet habe, war dein diesbezüglicher Eintrag schon nicht mehr da. Aber ich bin mir auch nicht sicher, ob das hierher gehört. Vielleicht eher ein Fall für Wiktionary. Wenn du aber wirklich glaubst, dass das hier gut aufgehoben ist, kannst du es ja noch ergänzen. Falls du es noch nicht kennst, kannst du ja mal einen Blick in WP:BKS werfen. Zitat von dort: „Darum „erklärt“ die Begriffsklärung nichts, sondern „klärt, unter welchem Titel welcher der verschiedenen Begriffe zu finden ist, für die das Wort steht“. Die Begriffsklärung ist also kein Artikel, sondern ein Navigationsinstrument.“ Meines Erachtens sind Begriffserklärungsseiten weniger dazu da, Informationen zum Begriff zu liefern, sondern in erster Linie um möglichst schnell den gesuchten Artikel zu finden. Grüße, Herr Meier (Disk.) 12:56, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ich lerne auch noch – hab gerade das hier gefunden: Wikipedia:Formatvorlage Begriffsklärung. Also, wenn du es kurz und knapp schaffst, die Wortherkunft zu erläutern, kann man das vielleicht auch noch unter Fremdwortformatierung zählen! --Herr Meier (Disk.) 14:19, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten