Diskussion:Schutzgelderpressung
Hinweise zur strafrechtlichen Seite fehlen
[Quelltext bearbeiten]Mir fehlen hier ein paar Hinweise zur strafrechtlichen Seite! Klingt fast so, als sei es legal!
(Der vorstehende Beitrag stammt von 213.217.65.122 – 13:40, 6. Jun. 2005 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)
Außerdem halte ich die Formulierungen des Artikels für mehr als fragwürdig, da sie den Umstand des Verbrechens einen alltäglichen, fast gewöhnlichen Charakter verleihen und wie einen üblichen Geschäftsvorgang aussehen lassen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass der ursprüngliche Autor Schutzgelderpressung lediglich aus Büchern und dem Fernsehen kennt.
(Der vorstehende Beitrag stammt von 212.122.40.33 – 15:23, 17. Okt. 2006 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)
Quellen..
[Quelltext bearbeiten]Es gibt Dinge, für die gibt es nur das LEBEN als Quelle....
(Der vorstehende Beitrag stammt von 212.122.40.33 – 13:30, 19. Okt. 2006 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)
- Ich halte die Aussage, dass Schutzgelderpressungen zum Ruin des Unternehmens führen, für zu pauschal. Der Erpresser will Geld verdienen. Ist das Unternehmen ruiniert, versiegt die Geldquelle. Diese Aussage einer Bekannten von mir, die mit solchen Leuten Kontakt hatte, halte ich für logisch. Bitte dieses beachten.
- (Der vorstehende Beitrag stammt von 85.199.23.199 – 23:02, 19. Aug. 2007 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)
- Selbstverständlich benötigt dieser Artikel vernünftige Quellen. Wir schreiben hier eine Enzyklopädie und keinen Kriminalroman. --Phantom 06:21, 26. Jan. 2009 (CET)
Staatliche Organisationen wie die Polizei
[Quelltext bearbeiten]Historisch gesehen ist die Polizei wie auch das Militär aus Schutzgelderpressung hervorgegangen. Das sollte man irgendwie einbringen. Es wird ja im Artikel schon angesprochen, dass das System einer Steuer gleichkommt. Weiterhin ist es wirklich wichtig zu beachten, dass der Schutzgelderpresser normalerweise ein eigenes Interesse am Fortbestand des Unternehmens hat - weswegen er versucht, es vor negativen Einflüssen zu bewahren.
(Der vorstehende Beitrag stammt von 80.135.149.231 – 11:12, 23. Okt. 2007 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)
- Stimmt. Und soweit das aus der Geschichte bekannt ist, gehören auch staatliche Organisationen wie der Zoll, das Finanzamt, die Staatsanwaltschaft oder auch die Justiz ganz allgemein – beispielsweise bei der
Erpressung, oh.., Ferzeihung ;-) , natürlich bei der (Ein-)Forderung eines (Schutz- und) Bußgeldes (beginnend wegen einer mehr oder weniger unwichtigen Ordnungswidrigkeit bis hin zur Strafe wegen illegaler Erpressung oder Schlimmeres) – auch dazu, wobei diese anscheinlich auch aus den früheren Wegelagerern hervorgegangen sind, die später (als es eine anerkannte Tradition wurde) beim selbsternannten Adel auch schon einen Alleinherrschaftsanspruch für sich eingefordert haben. Dabei sollte aber auch beachtet werden, daß der Staat oder genauer die hoite üblichen (legalen) staalichen (Schutz-)Organisationen zurecht und aus guten Gründen eine Gewalthoheit oder genauer ihre Gewaltenhoheit haben (also kwasi für jedes Organ oder jede Behörde eine Hoheit). --Netzbürger(in) Nr. 15.1.14.6.14.13.16.21 11:03, 26. Jul. 2012 (MESZ)
Situation in Deutschland
[Quelltext bearbeiten]Es fehlt die Situation in Deutschland. Auch hierzulande sollen Pizzerien, Döner-Läden und vor allen Dingen Diskotheken Opfer von Schutzgelderpressern werden. Die Anzeigebereitschaft der meist ausländischen Opfer soll sehr niedrig sein. Da die Deutschen nicht bereit sind Schutzgelder zu zahlen, gibt es fast kaum noch Diskotheken mit deutschen Inhabern. Wo doch deutsche Inhaber firmieren, handelt es sich meist um Strohmänner. Die Diskotheken werden teils direkt von der sizilianischen, albanischen, russischen, türkischen oder kurdischen Mafia betrieben.
(Der vorstehende Beitrag stammt von 91.52.211.49 – 06:06, 26. Jan. 2009 (MEZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)
Geschichtlicher Begriff
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel fehlt vollkommen die Bedeutung und Verwendung des Begriffs:
- Schutzgeld, als Zahlung (zB.: der preußischen) Landbevölkerung an die Rittergüter, als eine Art Ersatz für den Abgeschaften Frohndienst im 19. Jahrhundert
- Schutzgeld, das die Juden im Mittelalter zahlen mußten (auch Judenregal)
Hat da jemand Lust und Material, um den Artikel zu ergänzen? --LutzBruno Schreib mal wieder 10:52, 5. Mai 2010 (CEST)
- Schirmherr kassiert Schirmgeld --ChikagoDeCuba 14:54, 29. Aug. 2011 (CEST)
- Grimmsches Wörterbuch: schutzgeld, n. geld, gegenleistung für gewährten schutz: schutzgeld, das eine obrigkeit wegen ihrer beschützung auch von geistlichen gütern fordert, item, von kirchweihen das standgeld einzufordern hat, und kirchweihschutz zu halten. Frisch 2, 237c; auch schirmgeld, das die schutzverwandten geben 238a; es ist wohl glaublich, dasz jeder einwohner ein festes schutzgeld zahlte. Niebuhr 1, 524; abgabe der mietwohner in dörfern und der schutzjuden: da ich (ein schutzjude) .. dadurch völlig auszer stand gesetzet werde, mein brod zu gewinnen und mein schutzgeld zu bezahlen. Möser phant. 3, 104.
- http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GS19879
- --Goesseln 13:01, 17. Nov. 2011 (CET)
Defekter Link
[Quelltext bearbeiten]~ der link unter quellen 3 „Italiens größtes Unternehmen: Die Mafia GmbH“ ist nicht erreichbar -- 84.20.180.186 02:07, 11. Mär. 2011 (CET)
- Gilt auch für Einzelnachweis Nr. 2. Gibt es eigentlich nur eine Hochschule der Polizei? Ansonsten wäre nämlich eine Ortsangabe ganz nett gewesen. 89.204.137.17 16:48, 30. Apr. 2020 (CEST)
Dopplung zu Siziliens 70 Prozent
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel wird zwei Mal erwähnt, dass in Sizilien 70 Prozent der Unternehmen Schutzgeld zahlen. -- 217.82.61.159 22:46, 28. Aug. 2011 (CEST)
Was ist mit der IT?
[Quelltext bearbeiten]Was ist eigentlich mit der IT-Wirtschaft? Auch wenn es etwas hart erscheint, aber das Thema „Schutzgelderpressung“ sollte womöglich auch mal bei legalen? Sicherheitsprogrammen (oder entsprechender Weichware, englis(c)h software) genannt werden, da es dort ja anscheinlich übliche Praxis ist, daß sogenannte Sicherheitsspezialisten ihre Kunden – ähnlich wie Wegelagerer – regelmäßig für die Nutzung ihrer Programme ausnehmen dürfen, damit Diese weiterhin einfach nur ihre Arbeit leistet. Dieses Gehabe scheint jedenfalls bei sogenannten Antiwirenprogrammen oder auch bei Faierwols üblich zu sein (siehe auch [1], wo beispielsweise nach einem Jahr Teile der Funktionalität stillschweigend abschalten werden, wenn kein (Schutz-)Geld mehr bezahlt wird). --Netzbürger(in) Nr. 15.1.14.6.14.13.16.21 11:30, 26. Jul. 2012 (MESZ)
Rundfunkbeitrag ausgenommen?
[Quelltext bearbeiten]Die im Artikel angegebene Definition würde den Rundfunkbeitrag mit einschließen (wer keinen Fernseher hat bekommt keine Gegenleistung, es gibt Androhung von Strafe und es ist keine Steuer). Kann jemand, der sich mit der Rechtlage auskennt, den Artikel anpassen? 77.11.230.24 16:26, 2. Mär. 2014 (CET)
- Das ist eigentlich ein Trollbeitrag, aber: Der Rundfunkbeitrag wird per Gesetz erhoben. Die Obrigkeit darf sowas. (Der entscheidende Punkt in etwa Süditalien ist ja auch, daß der Staat mit seinen Steuern die legitime Obrigkeit ist, während die Mafia mit ihren Schutzgeldern sich nur anmaßenderweise als Obrigkeit aufspielt.)--2001:A61:260C:C01:518B:CCE6:9673:B2AB 17:21, 29. Mai 2018 (CEST)
Zu einseitig beschrieben
[Quelltext bearbeiten]Im Allgemeinen etwas dürftig und unmotiviert ist dieser Artikel bisher abgefasst. Hier werden auch Hypothesen als unumstößliche Tatsachen angeführt, z.B. würde bei Nichtzahlung ganz einfach gezündelt. Da kommt der Eindruck auf, es würde lediglich Brandstiftung geben. Wir können aber davon ausgehen, dass in den meisten Fällen eine Feuerversicherung besteht. Also eine sehr dünne Hypothese! Wer lässt sich mit der Androhung von Feuerlegung erpressen? Dieser Artikel bedarf der Überarbeitung! (nicht signierter Beitrag von 79.254.104.109 (Diskussion) 16:12, 2. Sep. 2015 (CEST))
Das stimmt doch eher nicht, oder?
[Quelltext bearbeiten]Die Schutzgelderpressung bezeichnet eine Verbrechensform der Erpressung, bei der das Opfer gezwungen ist, für versprochenen „Schutz“ eine Leistung [...] zu erbringen, selbst aber grundsätzlich keine weitere Gegenleistung erhält.
Daß das Schutzgeld erpreßt wird, ist klar. Dennoch dürfte es dem Selbstverständnis der entsprechenden mafiösen etc. Banden und auch der Realität entsprechen, daß sie den Erpreßten nicht nur vor "sich selbst", sondern tatsächlich auch vor anderen Schutzgelderpressern, nichtorganisierten Straßenkriminellen, vielleicht auch sonstigen Feinden oder zu aufmüpfigen eigenen Arbeitnehmern etc. beschützen - auch wenn sie ihm diesen Schutz aufzwingen.--2001:A61:260C:C01:4503:B1F:22A7:96D7 13:34, 13. Mär. 2018 (CET)