Diskussion:Schutzgesetz

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Einzuarbeiten ist noch die Bedeutung einer Vorschrift als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB--wau > 11:50, 10. Jul 2005 (CEST)

Dient nicht letzten Endes jede Vorschrift irgendwie dem Schutz von irgendwem? Ich halte den Inhalt des Artikels für irreführend! Bei Schutzgesetz denke ich an § 823 II BGB und an nichts anderes. Gehört die Magna Charta wirklich hierher?! --Forevermore 11:52, 10. Jul 2005 (CEST)
Sehe ich auch so. Losgelöst von jeglicher normativer Grundlage halte ich den Begriff für nicht sinnvoll. Im übrigen sehe ich auch nicht, wieso Selbstbestimmungsrecht und "Schutzgesetz" miteinander unvereinbar sein sollen. "Schutz" hat meistens zwei Seiten: die Beschränkung desjenigen, vor dessen Verhalten geschützt werden soll, und den gesicherten Freiraum desjenigen, zu dessen Gunsten der Schutz wirkt. In der letzteren Dimension sichert das "Schutzgesetz" Freiräume und dient so gerade der Erhaltung der Selbstbestimmung. - Atn 11:20, 11. Jul 2005 (CEST)
Also wenn dem so wäääääre, dass der Begünstigte eines Schutzgesetzes sich dieses Schutzes auch durch Einwilligung nicht entledigen kann.. Aber ich habe so meine Bedenken ob dem wirklich so ist. Schutzgesetz als Lemma macht aber schon Sinn, da der jur. Laie spätestens bei 823II einen fürchterlichen Haufen VO´en u.a.Zeug zum Anwalt trägt. Abgesehen davon ists auch dogmatisch interessant imho, Gruß --Allons! 13:24, 15. Jul 2005 (CEST)

Ich habe mal den Überarbeiten-Baustein eingefügt, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Die Kernaussage des Artikels besteht bislang darin festzustellen, dass "Schutzgesetz" ein Gesetz ist, das irgendetwas schützt. Abgesehen davon, dass zu dieser Erkenntnis - auch ohne Wikipedia - jeder Fünftklässler kommt, den man fragt, was wohl ein Schutzgesetz sein könnte, wird diese "Definition" dem Inhalt des Begriffs nicht ansatzweise gerecht. "Schutzgesetz" ist nämlich vor allem ein juristischer Terminus, der noch dazu in unterschiedlichen Nuancen anzutreffen sein kann.

2. Die Gleichsetzung von "Schutzgesetz" mit "Verbotsnorm" ist zumindest unglücklich, wenn nicht falsch. So ist z.B. die öffentlich-rechtliche Regelung, wonach Bauherren Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung haben, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Bauvorhaben nicht entgegenstehen, zweifellos eine Schutznorm. Sie allerdings auch als (typische) Verbotsnorm anzusehen, täte ich mich schwer (auch wenn sich ihr Inhalt sicherlich auch als das an die Behörde gerichtete Verbot verstehen ließe, dem Bauherrn eine Baugenehmigung vorzuenthalten).

3. Die genannten Beispiele ("Kündigungsschutz", "Mutterschutz", "Tierschutz") passen nicht. Als "Schutzgesetze" werden üblicherweise nur einzelne Normen, nicht aber ganze Normkomplexe oder Regelungswerke bezeichnet. (Allenfalls) auf letztere aber nehmen die Beispiele Bezug. Das weitere Beispiel "Rechtsschutz" schließlich ist völlig daneben, weil es noch nicht einmal ein bestimmtes Regelwerk, sondern eine Funktion von Gesetzen beschreibt.

4. Der Blödsinn, dass "Schutzgesetz" und "Selbstbestimmungsrecht" einander ausschließen, steht immer noch im Artikel, obwohl offensichtlich ist, dass dies in dieser Absolutheit falsch ist. So schützt beispielsweise der Straftatbestand des Diebstahls das Vermögen des Berechtigten und damit dessen Möglichkeit, mit seinem Eigentum nach eigenem Gutdünken zu verfahren. Schutz und Selbstbestimmung laufen hier in die gleiche Richtung. (Richtig ist allerdings zweifellos, dass das Selbstbestimmungsrecht des Diebes durch den Diebstahlstatbestand eingeschränkt wird).

Atn 11:58, 30. Nov 2005 (CET)

Ich kann mich meinem Vorgänger nur anschließen. Der Beitrag iat in dieser Form eine Katastrophe und eher irreführend als hilfreich. Jeder Versuch über Google bringt mehr und richtigere Ergebnisse als das hier. Ich empfehle Larenz, juristische Methodenlehre. Darin soll die Problematik "Schutzgesetz" ganz gut abgehandelt sein. Wenn ich irgendwie Zeit habe, gucke ich selbst mal nach. --Optaeck 13:07, 5. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Leider m.E. zutreffend. Und leider fehlt es auch mir an Zeit; "Rechtsschutz" als "Schutzgesetz" zu nennen ist, beispielsweise, m.E. sehr irrig. Ich habe zumindest dies entfernt. Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 22:07, 26. Feb. 2013 (CET).Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 21:39, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten