Diskussion:Sekundärhaftung
Mag nicht jemand mal was näheres zum Architektenrecht sagen? Das fehlt mir doch arg schwer, mit diesen Leistungsphasen, Drehphasen oder was auch immer für Phasen... ;) --Kobschaetzki 22:53, 5. Mai 2007 (CEST)
Den Verbesserungsbaustein würde ich demnächst rausnehmen, wenn niemand etwas dagegen einwendet. Der Hauptartikel ist mE inzwischen ein Artikel, auch wenn das Zusatzthema noch ausbaufähig ist. Aber das rechtfertigt mE eben nicht mehr den Baustein. --Kobschaetzki 22:21, 6. Mai 2007 (CEST)
Gesagt, getan. --Kobschaetzki 09:16, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Dem Artikel fehlt nach wie vor die Einleitung. Bitte schau Dir Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel#Aufbau eines Artikels an. --AT talk 09:34, 8. Jun. 2007 (CEST)
Ausweitung der Sekundärhaftung auf die Versicherungswirtschaft
[Quelltext bearbeiten]Welche rechtlichen Bedenken stehen einer Ausweitung der Sekundärhaftung auf Schadensbearbeiter in Versicherungsgesellschaften und deren Verantwortliche entgegen? Ich finde im Artikel keine nachvollziehbare Begründung dafür, warum die einst nur für Anwälte geltende Sekundärhaftung auf bestimmte andere Berufsgruppen ausgedehnt worden ist, auf andere aber nicht.
Selbst eine Sekundärhaftung für Staatsdiener mit viel Macht in den Staatsgewalten wäre denkbar und würde nicht gegen unsere Rechtsordnung verstoßen, die ermöglichen soll, daß alle zufrieden miteinander zurecht kommen.
Freundliche Grüße Dietmar JaCobi Rechtsjournalist und Konfliktmanager (nicht signierter Beitrag von 217.252.158.9 (Diskussion) 12:08, 21. Mai 2012 (CEST))