Diskussion:Selbstbehalt
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von 82.83.187.9
Die Weiterleitung von Selbstbehalt auf Selbstbeteiligung ist irreführend. Im Artikel "Unterhalt" wird Selbstbehalt im Sinne eines zum Eigenbedarf verbleibenden Mindestbetrages verwendet (so etwas wie ein nicht-pfändbares Existenzminimum). Ich würde mir da einen eigenen Artikel mit juristischer Definition wünschen, wenn sich jemand findet, der sich damit auskennt.
-- 82.83.187.9 00:23, 6. Nov. 2007 (CET)
Die Definition "das dem Unterhaltspflichtigen mindestens zu belassende notwendige Einkommen" ist unklar - wofür zu belassen? Gilt das nur gegenüber dem Unterhaltsberechtigten oder auch gegenüber Gläubigern?