Diskussion:Selbstverlag

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von FelaFrey in Abschnitt Impressum
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Impressum

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Der Teil über die Angabe der Daten, also Namen des Verlegers, mag richtig sein, doch laut Gesetz muss auch in einem Buch das Impressum dem Gesetz entsprechen. Es reicht also nicht "kein Name" oder ein Phantasiename, da derjenige, der es veröffentlicht, namentlich genannt werden muss.--217.149.171.97 17:13, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

So gaaaanz richtig ist es nicht. Sobald dein "Phantasiename" in deinem Ausweis eingetragen ist, kannst du sehr wohl diesen verwenden. Und kleiner Hinweis, solange noch kein Gericht sich dagegen ausgesprochen hat, sind Impressumsdienste aktuell noch legal. Da kann man dann die Adresse eines entsprechenden Dienstes in Anspruch nehmen und dann als c/o den "Phantasienamen" nehmen. Die Sache ist ein wenig vielschichter, als es auf den ersten Blick zu sein scheint. --141.15.24.156 10:33, 22. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Wie immer gilt: Nur wer erwischt (oder angezeigt) wird, hat mit Strafe zu rechnen - ein stellvertretendes Impressum wie z.B. durch eine Self-Publishing-Plattform wie Tredition angeboten, verlangt von der Self-Publishing-Plattform die Kenntnis des realen Namens. Und falls hier mit Phantasienamen "gehandelt" wird, ist entweder die Self-Publishing-Plattform oder eben doch der für die Veröffentlichung verantwortliche Autor in Haftung zu nehmen ... --FelaFrey (Diskussion) 13:01, 22. Aug. 2024 (CEST)Beantworten