Diskussion:Sicherer Herkunftsstaat (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Opihuck in Abschnitt Georgien und Republik Moldau
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lese/verstehe ich das richtig, dass zu den sicheren herkunftsstaaten ausdrücklich NICHT länder wie japan, australien, neuseeland, kanada gehören?--Dirk <°°> ID 30601 22:23, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Ja, das liest du richtig. Sinn der Liste ist es nicht, alle sicheren Drittstaaten auf der Erde zusammenzustellen, sondern nur solche aufzuführen, die als sicher gelten und von denen ein Migrationsdruck ausgeht. --Opihuck 01:09, 31. Mai 2015 (CEST)Beantworten

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Puuuuh, an und für sich ganz schön, was Jcornelius da auf die Beine gestellt hat, aber schon beim ersten flüchtigen Überlesen sehe ich doch einen erheblichen Überarbeitungsbedarf. Es ist nicht nur die fehlende Wikifizierung, sondern es sind sehr viele Unsauberkeiten, Ungenauigkeiten und missverständliche Ausführungen, bei denen ich gar nicht weiß, wo ich mit der Berichtigung anfangen soll. Ich glaube, ich atme erst mal tief durch. Trotzdem danke für die Mühe. --Opihuck 01:07, 31. Mai 2015 (CEST)Beantworten

@Opihuck:: Könntest du deine Kritikpunkte auch noch ausführen? Ich hatte den Artikel (der ursprünglich eine Hausarbeit für die Uni war) von zwei Menschen gegenlesen lassen, die sich ausdrücklich mit dem Thema Asyl beschäftigen bzw. das Thema auch dozieren. Denke daran, dass der Artikel aus politikwissenschaftlicher und nicht juristischer Sicht geschrieben worden ist, umso mehr würde ich mich natürlich um ggf. juristische Korrekturen deinerseits freuen. Wenn du deine Kritik ausführtest, dann könnte ich das auch noch korrigieren bzw. überarbeiten. Grüße, --jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius 14:11, 31. Mai 2015 (CEST)Beantworten
PS: Was meinst du mit fehlender Wikifizierung? Die Einzelnachweise? Die habe ich gerade überarbeitet, sprich alle Einzelnachweise in die entsprechende Literatur-/Internetquellen-Vorlage gepackt.
Ja, das ist es wohl: Der Artikel ist aus politikwissenschaftlicher Sicht geschrieben. Einem Juristen fallen da etliche Ungereimtheiten auf. Fangen wir vielleicht mal mit der Wikifizierung an: Es ist üblich, Rechtsvorschriften mit der JURIS-Datenbank zu verknüpfen. Nachstehend einige Beispiele, denen du das Prinzip entnehmen kannst: § 25 AufenthG, § 34 AsylVfG, Art. 73 GG. Das Wort "Paragraph" wird üblicherweise nicht ausgeschrieben, sondern durch das Zeichen "§" ersetzt (Ist in der Vorlage bereits enthalten). Könntest du das schon mal überarbeiten? Gruß --Opihuck 17:38, 31. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Nächster Punkt: "Bundesdrucksachen" gibt es nicht. Dein Fußnotenapparat ist voll davon. Bitte ändern in "BT-Drs." (Bundestags-Drucksache) oder "BR-Drs." (Bundesrats-Drucksache), am besten gleich sauber verlinken, z. B. Fußnote 11, statt: "Bundesdrucksache 12/4152. S. 4 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/12/041/1204152.pdf)" besser: "BT-Drs. 12/4152, S. 4, (PDF; 332 kB), abgerufen am 31. Mai 2015."
@Opihuck:: Jo, hab ich alles gemacht. --jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius 21:54, 1. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Gut, sehr schön. Inhaltlich am problematischsten sind aus meiner Sicht die Einleitung, der Abschnitt Definition, der Abschnitt Gerichtliche Bewertung und der Abschnitt Kritik. Da müsste etliches gestrafft werden und einiges verständlicher formuliert werden, z. B. die Besonderheit einer "offensichtlich unbegründeten" Ablehnung (so was gibt es ja sonst nicht). Deine Ausführungen dazu sind unvollständig.
Im Übrigen ist es unzulässig, Regelungen, die sich direkt aus dem Gesetz ergeben, durch Literatur zu belegen; hier müssen die Gesetzesangaben eingefügt werden, die der Literatur als Primärquelle immer vorgehen.
Die Richtlinie 2013/32/EU kam erst lange nach der deutschen Regelung und hat diese nur nachgezeichnet, nicht ergänzt; das ist im Artikel daher falsch dargestellt.
Der letzte Satz der Einleitung ist ebenfalls falsch. Sichere Drittstaaten haben nichts mit dem Schengen-Raum zu tun; auf das Prinzip des sicheren Drittstaats darf sich auch Großbritannien berufen, das die Dublin-III-Verordnung anwendet, sonst aber kein Schengen-Mitglied ist.
Die Gerichtliche Bewertung trifft es schon im Großen und Ganzen, sollte aber auch noch mal überarbeitet werden. So waren die Ausgangsverfahren keine Klagen, sondern Verfassungsbeschwerden.
Den historischen Teil finde ich insgesamt gut, auch wenn auch da noch Straffungen und Korrekturen notwendig wären: Der Satz 2009/10 war die Visumspflicht für Menschen aus diesen Staaten seitens der Bundesregierung abgeschafft worden. ist falsch. Die Visumspflicht wird schon seit 2001 ausschließlich europarechtlich geregelt → Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung).
Im Abschnitt Kritik ist der Satz Die Kritik an dem Prinzip der „Sicherer Herkunftsstaaten“ bezieht sich vor allem auf den Punkt der Pauschalurteile über Asylsuchende aufgrund ihrer Herkunft, die eine Einzelfallprüfung de facto unterhöhlt. ist falsch. Bitte Art. 16 a Abs. 3 Satz 2 GG und § 29 a Abs. 1 AsylVfG lesen – dort steht genau das Gegenteil. Im Übrigen: Beleg für diese Behauptung?
Also: Da ist noch einiges zu tun. Ich schaue mal, wann ich Zeit dazu habe, sofern mir nicht jemand zuvorkommt. Zum Schluss muss ich es noch mal betonen: Kompliment und Anerkennung für deine Mühe und dass du einen Anfang gemacht hast. Das zählt manchmal mehr als das Genöle der Kritiker. --Opihuck 23:04, 1. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Anführungszeichenflut

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Die Unmengen an Anführungszeichen sollten entfernt werden, da sie zum Verständnis des Textes nichts beitragen. Bitte erst hier zu Ende diskutieren, falls dagegen Einwände bestehen sollten. --Opihuck 13:33, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Die Anführungszeichen haben den Sinn den Euphemismus des Begriffs („sicher“) darzustellen. Erläutere bitte erst deine Einwände, bevor du etwas rückgängig machst. --jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius 08:00, 25. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Dass es sich um Euphemismus handelt, ist deine Privatansicht. Die Anführungszeichen sind allein Ausdruck deiner persönlichen Missfallensbekundung an dem Begriff. Die Bezeichnung des sicheren Herkunftsstaats ist ein Rechtsbegriff, der im deutschen Recht und im Recht der Europäischen Union (Art. 36, 37 der Richtlinie 2013/32/EU) verankert ist. Er wird von allen Mitgliedstaaten getragen und hat damit breite Akzeptanz. Was du hier machst, ist nichts anderes als WP:POV und gehört als stark persönlich gefärbte Einstreuung offenkundig nicht in den Artikel. Ungeachtet dessen sind über 300 Anführungszeichen im Text schon optisch eine Zumutung; auch insofern ist die Anführungszeichenflut unerträglich. Ich bitte dich, deine Meinung zu überdenken. --Opihuck 09:15, 25. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo! Wir haben es hier mit Rechtsbegriffen zu tun, und da sollte man vorsichtig sein. Es handelt sich eben nicht um natürlich zu verstehende Begriffe. Anführungszeichen sind hier eher weniger geeignet. Man sollte besser zu Ausdrucksweisen wie sicher im Rechtssinne oder sicher im Sinne der Vorschrift greifen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 04:39, 27. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich sehe ein, dass es vielleicht etwas viele Anführungszeichen waren. Dennoch hast du praktisch pauschal alle entfernt, auch bei Begriffen, die dies durchaus benötigten. Ich gehe noch mal deine Änderung durch und schauen, wo ich Anführungszeichen behalten wollen würde.
Unabhängig davon wundert es mich, dass du dich nach deiner ausführlichen inhaltlichen (s.o.) nun an derlei Oberflächlichkeit aufhältst. Die Energie wäre bei inhaltlichen Korrektur sinnvoller investiert. --jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius 07:46, 27. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
An einigen Stellen, z. B. beim Rechtsbegriff offensichtlich unbegründet oder bei Zitaten habe ich die Anführungszeichen durch den dezenteren Kursivdruck ersetzt; deine Behauptung, ich hätte sie alle pauschal entfernt, stimmt also nicht. Anführungszeichen sollten im Schriftsatz die absolute Ausnahme bleiben. Du kannst dir sicher vorstellen, was es für einen Spaß macht, sich der inhaltlichen Überarbeitung zuzuwenden, wenn man sich mit dir schon über Anführungszeichen streiten muss. --Opihuck 09:28, 27. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich bitte für meine vlt. harsche Wortwahl um Entschuldigung. Sorry. --jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius 11:27, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Von „vielleicht harscher Wortwahl“ sehe ich nichts. Ich sehe allerdings immer noch 312 Anführungszeichen im Artikel. --Opihuck 19:02, 4. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

2015: Debatte um Einstufung von Albanien, Montenegro und Kosovo als Sichere Herkunfsstaaten

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Im Artikel bedarf es eines neuen Abschnittes: Seit einigen Monaten wird nunmehr politisch in Deutschland debattiert, ob auch Albanien, Montenegro und Kosovo als Sichere Herkunftsstaaten zu bewerten sind.

Die Parteien CDU, CSU, AfD und Alfa fordern dies und auch die SPD scheint einverstanden zu sein.

Gesprächsbereitschaft signalisierte auch der Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann.

LambTamoRamine (Diskussion) 04:47, 28. Jul. 2015 (CEST) GeBeantworten

Die Diskussion um die Einstufung von Albanien und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten ist per se nicht neu, im Artikel steht bereits „Zwischenzeitlich war auch eine Einstufung der Länder Albanien und Montenegro im Gespräch.[31]“ Kosovo ist aufgrund des umstrittenen Status noch mal ein eigenes Thema.
So oder so, würde ich das nicht noch mal eintragen, Forderung zur Einstufung bestimmter Länder gibt es immer wieder. Über die Forderungen hinaus passiert jedoch relativ wenig. --jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius 11:30, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
was die Vergangenheit angeht, hast Du Recht. Doch mittlerweile gibt es nicht nur eine politische und mediale Debatte um die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro, sondern die deutsche Bundesregierung plant nunmehr einen Gesetzentwurf dazu im Bundestag einzubringen.

88.71.54.1 18:00, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Hast du auch ein Link für die Behauptung, dass ein Gesetzesvorschlag eingebracht werden soll? --jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius 18:23, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

88.71.54.1 18:37, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Albanien, Kosovo und Montenegro gelten ab 1. November 2015 auch in Deutschland (in Österreich und in der Schweiz bereits der Fall) als Sichere Herkunftsstaaten. Diese Ausweitung der Liste wird von den deutschen Parteien CDU/CSU, SPD und den Grünen/Bündnis 90 unterstützt. 47.71.120.154 22:20, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Ich schlage vor, wir geben nichts auf Focus-Meldungen, sondern auf Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt. Sobald es dort amtlich ist, darf es auch hier rein. Bis dahin ist es ein Plan, mehr nicht. --Opihuck 23:04, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
da diese Ausweitung der Liste bereits zum 1. November 2015 in Kraft treten wird, können wir meinetwegen noch vier Wochen warten, bis dies dann gesetzliche Realität in Deutschland ist. 47.71.120.154 23:51, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Morgen wird der Bundesrat über das heute beschlossene "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/061/1806185.pdf abstimmen.

„Anlage II wird wie folgt gefasst:

  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Ghana
  • Kosovo
  • Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik
  • Montenegro
  • Senegal
  • Serbien“

-- JB-Firefox (Diskussion) 17:35, 15. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Das mag so sein. Aber Gesetz ist es erst dann, wenn es im Bundesgesetzblatt steht, und keine Sekunde früher. Nach dem Bundesrat kommt der Bundespräsident und dann kommt die Gesetzesausfertigung, die im BGBl. verkündet wird. Und erst dann ist es Gesetz - wie es aussieht mit Inkrafttreten überwiegend zum 1. November 2015. Bitte nicht so ungeduldig sein. Es kommt hier schon früh genug rein. --Opihuck 00:34, 16. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Das Asylrechtsbeschleunigungsgesetz tritt bereits am 24.10.2015 in Kraft.

88.70.26.35 14:41, 23. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Nein, stimmt erstens nicht ganz, weil Teile des Gesetzes erst später in Kraft treten – die Tagesschau ist hier auch nicht zitierfähig -, sondern allein Art. 15 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (BGBl. 2015 I S. 1722).
Deine Anfrage war aber doch wohl eine ganz andere: Ja, du kannst die neuen sicheren Herkunftsstaaten jetzt in den Artikel einarbeiten. Ab morgen gilt's. Lieben Gruß --Opihuck 16:44, 23. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz: Erweiterung um Kosovo, Albanien und Montenegro im Oktober 2015

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  • am 15. Oktober 2015 im Bundestag verabschiedet.
  • am 16. Oktober 2015 im Bundesrat verabschiedet.

Geplante Aufnahme von Marokko, Algerien und Tunesien im Januar 2016

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Die CDU/SPD Bundesregierung plant die Aufnahme von Algerien, Marokko und Tunesien in die Liste Sicherer Herkunftsstaaten.

MIrtwqbews7453 (Diskussion) 20:24, 28. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Marokko, Algerien und Tunesien sind sichere Herkunftsstaaten

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Die Länder Marokko, Algerien und Tunesien wurden im Rahmen des Asylpakets II als sichere Herkunftsländer eingestuft. Das Asylpaket II kam am 17. März 2016 in Kraft. --193.175.103.39 12:01, 1. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Nein, das ist falsch. Die Neuregelung ist nicht Gegenstand des Asylpakets II, sondern des Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten. Dieses Gesetz ist noch nicht verabschiedet, weil die Zustimmung des Bundesrates derzeit ungewiss ist (siehe auch Tagespresse). --Opihuck 14:17, 1. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Solange die Grünen in Hessen an der Landesregierung beteiligt sind, und damit ausschlaggebende Sitze im Bundesrat innerhaben, wird die Erkläung der Maghreb-Länder zu sicheren Drittstaaten wohl weiterhin blockiert werden. Allerdings sprechen die letzten Meinungsumfragen dafür, daß die Grünen Ende 2018 in Hessen wohl aus der Landesregierung ausscheiden werden, und es dann dort zu einer großen Koalition kommt. Dann wäre also Anfang 2019 mit einer Zustimmung des Bundesrates zu rechnen.--23:33, 25. Feb. 2018 (CET)

Juti, aber das muss noch nicht in den Artikel. Grüße, --jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius 10:22, 26. Feb. 2018 (CET)Beantworten


Es wäre nicht halb so ironisch wenn nicht in den gewissen Ländern aber Millionen Menschen jedes Jahr Urlaub machen würden: https://en.wikipedia.org/wiki/World_Tourism_rankings

ebenso ironisch ist das die Maghreb Staaten die am weitesten entwickelten Staaten Afrikas sind: https://de.wikipedia.org/wiki/Index_der_menschlichen_Entwicklung

ebenso was Morde angeht sind die das Schlusslicht Afrikas https://de.wikipedia.org/wiki/Tötungsrate_nach_Ländern

ebenso was allgemeine Kriminalität angeht erreichen die fast europäisches Niveau https://www.travelbook.de/ziele/laender/global-peace-index-die-friedlichsten-laender-der-welt

ebenso gibt es bei den Maghreb Statten keine Todesstrafe https://ze.tt/wo-in-der-welt-gibt-es-noch-die-todesstrafe/

ebenso verfügen diese Staaten über die höchsten Einkommen Afrikas: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Länder_nach_Bruttoinlandsprodukt_pro_Kopf

und dennoch sagen unsere Wahnsinnigen in unsere Regierung das diese Staaten als unsicher gelten.

Was ist mit dem Rest der Welt?

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Mir fehlen als Nicht-Experte, aber politisch interessierten Laien, einige grundsätzliche Informationen zum sicheren Herkunftsstaaten-Prinzip bzw. zur Definition von "Sicheren Herkunftsstaaten" (Wo sonst immer alles bis zum letzten Buchstaben genau "definiert" wird, leider habe ich auch im Internet keine ausreichenden Informationen dazu gefunden). Sichere Herkunftsstaaten sind nur(!) die in Anlage II aufgeführten Länder? Artikel-Zitat: "Als sichere Herkunftsstaaten gelten Länder, von denen der Gesetzgeber annimmt, eine politische Verfolgung finde dort nicht statt. Asylanträge von Menschen aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten werden in der Regel abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen."

Heißt im Umkehrschluss: alle nicht aufgeführten Länder sind also nicht-sichere (unsichere Herkunftsstaaten)? Was ist mit dem Rest der Welt? Das kann ja wohl nicht sein bei 193 Staaten in der UNO. Sind Länder wie Russland, Türkei, Iran, China, Nord-Korea mit Kanada, Indien, Israel, Australien gleichzusetzen (alle nicht-sicher)?

Was ist mit den südamerikanischen, den asiatischen Staaten mit angeblich "demokratischen" Verfassungen und mit (vermeintlichen) Menschenrechts-Standards. (zu Diskussion Dirk ("staatenlist" s.o.) "nur Länder mit Migrationsdruck": steht so aber nicht im Artikel und auch nicht in §29aAsylG) - Und wieso ist gerade Ghana ein sicherer Herkunftsstaat, wo Homosexuelle bestraft, also Menschenrechte (verfassungs)rechtlich ignoriert werden? peterpan 31.17.45.118 17:26, 8. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Deine Bedenken sind verständlich. Hier so viel zur Erklärung: Der Zweck einer Liste sicherer Herkunftsstaaten besteht nicht darin, die Auffassung des deutschen Gesetzgebers zur Menschenrechtssituation in allen Staaten der Erde zum Ausdruck zu bringen. Deswegen müssen Staaten, die hier nicht aufgeführt sind, nicht "sicher" sein. Der Sinn der Liste ist im Gesetzgebungsverfahren mehrfach angesprochen worden: Die Liste hat allein Migrationsströme im Auge. Bei vielen Staaten werden sie durch die Notwendigkeit eines Visums weitgehend abgefangen (Russland, Türkei, Iran, China, Indien) und bei andere gibt es keine nennenswerten Migrationsströme (Nord-Korea, Kanada, Israel, Australien). Bei den sicheren Herkunftsstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien herrscht überwiegend Visafreiheit für Kurzaufenthalte oder es gibt erhebliche Migration trotz Visumpflicht. --Opihuck 20:48, 8. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Georgien und Republik Moldau

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Zustimmung des Bundestages

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Spezial:Beiträge/109.43.176.115|109.43.176.115]] 20:33, 16. Nov. 2023 (CET)

Zustimmung des Bundesrates

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--92.76.105.20 22:49, 15. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Sobald die Verkündung der Änderung des Asylgesetzes im BGBl. veröffentlicht ist, ist erst bekannt, dass und ab wann die Neuregelung in Kraft tritt. Vorher gibt es keine Neuregelung, und deswegen kann sie zwar hier als Merkposten stehen, aber bitte nicht im Artikel. --Opihuck 22:59, 15. Dez. 2023 (CET)Beantworten