Diskussion:Siegauen-Vergewaltigung
Unklare Formulierung
[Quelltext bearbeiten]"Da dennoch Schuldfähigkeit festgestellt wurde, musste sich der Täter ab Ende September 2017 vor dem Bonner Landgericht wegen Vergewaltigung und räuberischer Erpressung verantworten"
Das liest sich sehr missverständlich und ist mMn falsch. (Verminderte) Schuldunfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) kann nur durch ein Gericht festgestellt werden. Der Satz meint vermutlich, dass die Staatsanwaltschaft im Ermittlungs- & Zwischenverfahren nicht von absoluter Schuldunfähigkeit ausgegangen ist, denn sonst wäre keine Anklage erhoben worden (vgl § 170 Abs. 2 StPO). --2003:C2:1702:5371:9D55:985:E485:1CD3 20:18, 6. Jun. 2018 (CEST)
Abschnitt: Kontroverse über Verhalten des Freundes
[Quelltext bearbeiten]Ich entferne den Abschnitt, da ich es nicht für richtig halte Victim Blaming zu betreiben aufgrund irgendwelcher Social Media Spekulationen, über die der Fokus berichtet hat. Die Ferndiagnosen Lydia Beneckes sind auch entbehrlich, sie hat laut Quelle Kölner Express überhaupt nicht Bezug genommen zu der angeblichen Kontroverse um den Freund. Da wurde also etwas vermischt. Außerdem hat sie offenbar den Täter nie begutachtet und war nicht als Expertin an dem Prozess beteiligt. --Siesta (Diskussion) 14:48, 2. Aug. 2020 (CEST)