Diskussion:Soft Law
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 87.164.254.123
fällt euch ein deutscher name für das ein, oder muss ich jetzt englisch lernen ;)
--Soloturn 23:20, 9. Mai 2006 (CEST)
- Es ist ein terminus technicus ( ;-) ), es gibt dafür keinen deutschen Begriff. --C.Löser Diskussion 18:47, 10. Mai 2006 (CEST)
- Es ist zwar eher ungebräuchlich, z.T. wird soft law im deutschen juristischen Schrifttum auch als "weiches Recht" bezeichnet, vgl. Philip Kunig im Werk "Völkerrecht" von Wolfgang Graf Vitzthum (Herausgeber), Seite 148, Randnummer 166. In der Tat ist aber soft law der Fachbegriff, zumal es sich um internationale (i.e. völkerrechtliche) Materie handelt und daher Englisch quasi schon geboten ist. --87.164.254.123 10:01, 21. Jun. 2011 (CEST)
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Die folgende Dissertation könnte als Quelle für eine Begriffsdefinition und zur Klärung der Bedeutung geeignet sein: http://edoc.hu-berlin.de/docviews/abstract.php?id=25514 (nicht signierter Beitrag von 62.143.245.50 (Diskussion | Beiträge) 15:48, 28. Jan. 2010 (CET))