Diskussion:Softwarepatent/Archiv/2014
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 2003:7A:F5A:9E70:312D:1D22:2A79:379B in Abschnitt Überholt
Überholt
Schon der erste Satz ist inhaltlich falsch, zumindest für Deutschland/Europa. Da der Artikel auf deutsch gefasst ist, sollte man ihn anpassen.
Da steht: "Ein Softwarepatent ist ein Patent, das Schutz für ein oder mehrere Computerprogramme begehrt,...".
Das Computerprogramme ist jedoch nur ein Mittel zum Zweck um das Technizitätskriterium zu erfüllen. Der Schutz wird auf eine technischen Idee begehrt, welche unabhängig von einem Algorithmus sein muss. Dadurch kann der Schutz auch nicht umegangen werden, indem man den Algorithmus ein wenig abwandelt. --2003:7A:F5A:9E70:312D:1D22:2A79:379B 16:02, 2. Aug. 2014 (CEST)