Diskussion:Sondervermögen (Haushaltsrecht)
Grundthese ist falsch
[Quelltext bearbeiten]Wer sich ein wenig mit der Materie auskennt, der weiß, dass die Maastricht-Kriterien oder die Schuldenbremse nicht durch Auslagerung von Schulden in Sondervermögen umgangen werden können. Wer sich nicht auskennt, kann hier nachprüfen, dass die Sondervermögen stets dem Staat zugerechnet werden:
Auch im Artikel Staatsverschuldung Deutschlands ist das korrekt geschildert. Die hiesige Darstellung ist falsch, und der Fehler beruht auf der Quelle "Tagesschau.de", die wohl nicht ordentlich recherchiert hat. Ich korrigiere das und nehme die Quelle heraus.--Herbert81 (Diskussion) 09:52, 9. Aug. 2015 (CEST)
Aktualisierung
[Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel benötigt eine Aktualisierung hinsichtlich der Extrahaushalte, die ab 2020 geschaffen wurden. Wer hat Zeit und Interesse?--Herbert81 (Diskussion) 08:03, 27. Dez. 2021 (CET)
Die Rechtsfähigkeit von Sondervermögen
[Quelltext bearbeiten]Die Deutsche Bundesbahn war wie hier angegeben https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bundesbahn nichtrechtsfähiges Sondervermögen des Bundes - konnte aber dennoch klagen. Es wäre schön, in diesem Artikel hier Informationen zu finden, wie sich die Rechtsfähigkeit von Sondervermögen bestimmt und wer dann jeweils für das Sondervermögen handelt. --Bartosaurus (Diskussion) 15:46, 12. Jan. 2022 (CET)
Kapitalverwaltungsgesellschaften
[Quelltext bearbeiten]Auch die halten ein Sondervermögen, bisher ist der Artikel somit unvollständig. --95.90.61.227 19:54, 7. Jul. 2024 (CEST)
- Dazu gibt es einen eigenen Artikel, siehe Sondervermögen (Investmentgesellschaft). R2Dine (Diskussion) 20:19, 7. Jul. 2024 (CEST)