Diskussion:Sonus030
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Mef.ellingen in Abschnitt Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
[Quelltext bearbeiten]In Berlin geboren – muss aber deswegen nicht "Deutscher" sein, denn erst seit Januar 2000 gilt: Wer als Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren wird, ist automatisch Deutsche oder Deutscher, wenn ein Elternteil zum Geburtszeitpunkt bereits seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Da im Artikel "Inder" angegeben wird, ist dies kritisch, weil es einfach nicht belegt, sondern behauptet wird. Und Statusdeutscher ist er wohl nicht. --Mef.ellingen (Diskussion) 10:15, 5. Okt. 2018 (CEST)