Diskussion:Sophie Charlotte Elisabeth Ursinus

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 2003:D2:770B:2D72:69A1:E44B:BA46:AAB5 in Abschnitt Warum wurde sie nicht zum Tode verurteilt?
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Änderungen im Artikel

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1. Da Ursinus tatsächlich nur der Mordversuch an Klein nachgewiesen werden konnte, halte ich es für unsinnig, sie als Serienmörderin zu bezeichnen. 2. Die Darstellung zum Urteil habe ich korrigiert, so dass klar wird, warum sie nicht zur Todesstrafe verurteilt wurde. 3. Literatur habe ich ergänzt. -- Roy.dill 10:48, 25. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Sophie oder Charlotte Ursinus?

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Wenn man bei Google bzw. Google Books nach der Geheimrätin Ursinus sucht, dann wird der Vorname Charlotte häufiger genannt als Sophie. Wenn der Rufname von Frau Ursinus nicht eindeutig geklärt werden kann (Sophie, Charlotte oder Sophie Charlotte???), dann wäre es vielleicht sinnvoller, den Artikel etwas umzuschreiben, um ihn unter den Lemma Mordfall Ursinus o. ä. zu setzen. --Andibrunt 13:36, 12. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Als Lemma könnte auch der volle Name Sophie Charlotte Elisabeth Ursinus geeignet sein - mit den entsprechenden Weiterleitungen Sophie Ursinus und Charlotte Ursinus. Gruß Morty 19:00, 12. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wenn wir den Artikel im Neuen Pitaval als zeitgenössischen Beleg nehmen wollen, dann scheint Charlotte wirklich der Rufname gewesen zu sein. ich würde daher Charlotte Ursinus als endgültiges ;) Verschiebungsziel vorschlagen.

Ich weiß nicht, wie man das am Besten in den Artikel packen kann, aber der Fall Ursinus wird sogar in Theodor Fontanes Wanderungen durch die Mark Brandenburg erwähnt: http://www.zeno.org/Literatur/M/Fontane,+Theodor/Reisebilder/Wanderungen+durch+die+Mark+Brandenburg/F%C3%BCnf+Schl%C3%B6sser/Liebenberg/3.+Kapitel?hl=ursinus

Auf jeden Fall ist das ein spannendes und interessantes Thema; ich hoffe, Du hast nichts dagegen, dass ich ihn für einen Eintrag in Schon gewusst auf der Hauptseite vorgeschlagen habe. --Andibrunt 10:30, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Warum sollte ich ? Wie das Lemma letztendlich heißen mag, ist mir recht gleich. Gruß Morty 12:17, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Bitte auf Rechtschreibung und Zeichensetzung überarbeiten

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Könnte das jemand machen? Bin jetzt zu müde dazu ..., Michael Kühntopf 02:45, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Formulierung Altersunterschied

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"Aufgrund des Altersunterschieds nahm sie sich rasch einen Geliebten" - ist da wirklich ein Kausalzusammenhang gegeben. Glaube kaum, dass ein extremer Altersunterschied zwangsläufig dazu führt - es soll durchaus auch derartige Beziehungen geben, die sexuell erfüllend sind - und auch mit jungen Männern zusammenlebende Frauen sollen sich durchaus ab und an Geliebte nehmen. Wenn sie das selbst angegeben hat sollte das auch aus der Formulierung ersichtlich sein.195.243.51.34 07:38, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ja, ich hatte beim ersten Lesen genau dieselbe Schwierigkeit, sehe das auch so, Michael Kühntopf 12:02, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Theodor Ursinus war nicht nur erheblich älter, sondern auch kränklich - gelegentlich wird er als Hypochonder bezeichnet. Die Ehe ist - wenn überhaupt - nur in den ersten Zeit vollzogen worden. Die Beziehung zu dem Ragay war ihm nicht nur bekannt, sondern er förderte sie sogar, in dem er Briefe an Ragay sandte, in denen er seine Zustimmung gab. Dies ist nicht nur den Verhörprotokollen zu entnehmen, entsprechende Schriftstücke sind sogar aktenkundig. Morty 17:44, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Na, dann sieht die Sache doch schon anders aus, danke! Michael Kühntopf 20:27, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Warum wurde sie nicht zum Tode verurteilt?

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Sie hat "nur" lebenslänglich bekommen? Ich hätte gedacht, dass Anfang des 19. Jahrhunderts jeder überführte Mörder bzw. jede überführte Mörderin automatisch zum Tode verurteilt worden ist. (Ich bin selber Gegener der Todesstrafe, aber mich interessieren die historischen Zusammenhänge). --84.44.229.132 17:15, 28. Jul. 2009 (CEST) ArjoBeantworten

Über das Urteil über die Ursinus kann ich auch nur spekulieren. Ich vermute, es kam damals durchaus darauf an, von welchen Stand der Täter war. Eine Frau der besseren Gesellschaft, die in den Kreisen der Juristen und hohen Staatsbeamten verkehrte, wurde wohl mit mehr Milde behandelt als jemand aus dem gewöhnlichen Volk. Auch die Festungshaft war eher eine Art Hausarrest als eine richtige Haft. Sie durfte sich m.W. in der Anlage frei bewegen und hatte einen eigenen selbst eingerichteten Raum mit Bediensteten. morty 17:42, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Trotzdem ist es sehr merkwürdig, dass sie „als Mitglied der besseren Gesellschaft“ gestorben sein soll. Sollte die Stadt Glatz das größte Sündenbabel Preußens gewesen sein? Dass sie laut Pierer's Universal-Lexikon nach der Entlassung „in guten Verhältnissen“ (nicht in Armut oder von Almosen) gelebt hat, ist dagegen leicht vorstellbar, da sie doch wohl über ererbtes Vermögen verfügte. --178.9.200.56 11:39, 5. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Weil bei den vollendeten (mutmaßlichen) Morden nicht der strafrechtliche Vollbeweis erbracht worden war. So war nur eine (heute unzulässige) "Verdachtsstrafe" möglich, bei der das Strafmaß wegen der unklaren Beweislage zu mildern war, was somit die Höchststrafe ausschloss. Heute wäre übrigens mangels Beweises freizusprechen. Im Falle des Dieners lag nur Mordversuch vor, und bei einem Versuch war schon damals die Höchststrafe im allgemeinen nicht möglich.
Mit Standesjustiz hat das nichts zu tun. Die Richter waren objektiv. --2003:D2:770B:2D72:69A1:E44B:BA46:AAB5 19:03, 7. Aug. 2024 (CEST)Beantworten