Diskussion:Sowiesokosten
Beispiele Sowieso-Kosten
[Quelltext bearbeiten]Das Beispiel mit dem Glasdach von Hans erscheint mir ungünstig. Hat Hans ein neues Glasdach bestellt, so schuldet die Glaswerk AG ein einwandfreies Werk. Sind dafür höherwertige, teurere Gläser nötig, als von Glaswerk angeboten, so ist das unerheblich (=keine Sowiesokosten), da Glaswerk ein einwandfreies, neues Glasdach schuldet und keine bestimmten Gläser. Sprich: Hans zahlt nichts nach. Lediglich wenn Glaswerk Hans beraten hat ("Da können Sie die Gläser xy nehmen") und Hans bestellt die Gläser xy, sind die Mehrkosten für ein ausreichendes Glas Sowiesokosten. Glaswerk haftet dann aus Beratungsverschulden (wie der Steuerberater) und schuldet nur die bestellten Gläser xy zum vereinbarten Preis. Den Aufpreis für geeignete Gläser muss Hans dann selber bezahlen, da er den Preis ja auch bei richtiger Beratung hätte zahlen müssen. Zum Beispiel mit dem Steuerberater: Der Steuerberater haftet habe für etwaige Zinsnachteile und Säumniszuschläge. (nicht signierter Beitrag von 213.182.96.175 (Diskussion | Beiträge) 09:42, 3. Mai 2010 (CEST))
- Genau das dachte ich mir beim Lesen auch. In der jetzigen Form ist das Beispiel falsch. So stehen lassen kann man es also nicht. Würde man es wie vorgeschlagen korrigieren, brächte es keinen Mehrwert zusätzlich zum Steuerberaterbeispiel. Ich lösche das Beispiel deshalb jetzt. --130.83.244.129 19:37, 26. Jul. 2012 (CEST)