Diskussion:Sozialgesetzbuch (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:EA:F35:B3D8:6DE4:9786:5D1E:2FAC in Abschnitt Verlinkung
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Inkrafttreten des SGB VIII

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Das SGB VIII trat erst am 1.1.1991 und nicht am 1.1.1990 in Kraft (Gesetz vom 26.6.1990, BGBl I, S.1163 --Achim Reichel 14:14, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

BSHG

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Moment Mal, das vievielte SGB war denn das BSHG (Bundessozialhilfegesetz)? Rolz-reus 14:58, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Das BSHG war kein Bestandteil des SGB, sollte erst eingegliedert werden. Seine Nachfolger sind nun das SGB II und das SGB XII. -- 149.229.89.129 14:55, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Verschiebung der Teilbücher

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Die Teile des Sozialgesetzbuches heißen leider alle Erstes Buch Sozialgesetzbuch (beispiel), Zweites Buch Sozialgesetzbuch, etc. bis Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch. Daher sollten auch wir für die Lemmata besser den korrekten Namen verwenden. Jendefalls sind Namen wie Sozialgesetzbuch I oder Erstes Sozialgesetzbuch falsch und sollten daher nicht der Lemma-Name sein.

Falls jemand dem zustimmen möchte oder einen Einwand hat, schreibe er dies bitte zentral hier hin, nicht in die Einzelartikel. Danke. -- Zartonk talk 20:58, 8. Nov. 2008 (CET)Beantworten

So, SGB I, SGB II und SGB XII habe ich ohne Widerstand verschoben. Ich mache jetzt erst mal Pause, dann könnt Ihr Euch überlegen, ob ich die restlichen Bücher auch systematisieren darf. -- Zartonk talk 22:08, 8. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Da keine Einwände erhoben wurden, mache ich weiter. -- Zartonk talk 13:54, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Dem ist aber nicht so, Juris ist nicht das Bundesgesetzblatt, siehe z.B. SGB XII heißt offiziell etwas anders, siehe BGBl. I 2003 S. 3023. Trotzdem gefällt mir die Bezeichnung "Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch" besser, aber es ist nicht offiziell und schon gar nicht, weil Juris das so nennt. --217.83.14.60 21:07, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Nicht vergessen: Immer Recirects anlegen (der alte Suchbegriff muss weiterhin funktionieren) und sämtliche Links umbiegen! Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 21:26, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Danke, das werde ich nicht vergessen, das ist eine Heidenarbeit. Aber in einem Rutsch schaffe ich das nicht. Zumal es sehr nervig ist, dass die über die Vorlage Sozialrecht eingebundenen Links in der Datenbank immer noch als Links angezeigt werden, selbst nachdem ich die Vorlage geändert habe. Also bitte ein wenig Geduld. Zum Einwand der IP: Das Gesetz heisst laut ''http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl103s3022.pdf Bundesgesetzblatt'': Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII). Ob man es damit Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch oder Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch nennt, ist damit nach meiner Einschätzung nicht festgelegt. Fest steht, dass man es weder zwölftes Sozialgetzbuch noch Sozialgesetzbuch XII nennen sollte, aber SGB XII zulässig ist. Der Rest ist Geschmacksfrage und mir eigentlich egal. Du kannst gerne alle nach dem Format Sozialgesetzbuch xtes Buch umbenennen, wenn es Dir Spass macht. Lieber wäre mir allerdings, Du würdest dabei mithelfen, die falschen Redirects umzubiegen. -- Zartonk talk 22:24, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Hallo, bin erst jetzt auf diese Diskussion aufmerksam geworden. Unabhängig von den formal korrekten Gesetzestiteln haben sich im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnungen wie "Sozialgesetzbuch V", oder auch die entsprechende Abkürzung "SGB V" durchgesetzt. Mit der Verschiebung auf das Lemma "Fünftes Buch Sozialgesetzbuch" habe ich kein Problem, aber in anderen Artikeln sind aus meiner Sicht [[Fünftes Buch Sozialgesetzbuch|Sozialgesetzbuch V]] oder [[Fünftes Buch Sozialgesetzbuch|SGB V]] deutlich angenehmer zu lesen (nun ja, nicht im Quelltext) als "Fünftes Buch Sozialgesetzbuch". Gruß --Rapober 21:56, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ergänzung: gemäß WP:AV sind nach dem Verschieben von Seiten insbesondere doppelte Weiterleitungen ein Problem. Wird jeder einfacher Redirect korrigiert, ohne das mit anderen relevanten Änderungen im Artikel zu verbinden, entsteht eine Vielzahl von kleinen Edits.--Rapober 22:04, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Auch, wenn sich „Sozialgesetzbuch V“ bei manchen eingebürgert hat, ist es im Gegensatz zum amtlichen Kurztitel „Fünftes Buch Sozialgesetzbuch“ / „Sozialgesetzbuch Fünftes Buch“ oder der amtlichen Abkürzung „SGB V“ Eine Falschschreibung. Sie ist nicht nur falsch, sondern auch verwirrend. Ich kenne viele, die meinen Sozialgesetzbuch Fünf wäre das selbe wie 5. Sozialbesetzch. Das das Sozialgesetzbuch selbst aus vielen Büüchern besteht, wird duch diese Art abzuürzen verschleiert.

Dass sich „Sozialgesetzbuch V“ durchgesetzt hätte, halte ich erstens für übertrieben und zweitens nicht für relevant. Falsche Schreibweisen sollten, selbst, wenn sie weit gebräuchlich sind, kein Lemmaname werden. Eine Ausnahme kann nur dann gelten, wenn die falsche Schreibweise so eingebürgert ist, dass sie die fast ausschließliche und damit im Ergebnis wieder die richtige Schreibweise ist. Falsch ist die Schreibweise, weil sie zwei Ebenen vermischt. SGB und V sind Abkürzungen. Diese Abkürzungen bedeuten Fünftes Buch und Sozialgesetzbuch. Es ist stilistisch falsch, innerhalb eines Namens einmal eine Langschreibung und einmal eine Abkürzung zu verwenden. Dies erweckt den Eindruck, der Name mit einer Abkürzung sei ein Name ohne Abkürzung bzw. die Abkürzung V würde „Fünf“ oder „Fünfer Teil“ bedeuten, was nicht stimmt und daher falsch ist. Zuletzt sind die Namenskonventionen für GEsetze zu beachten. „Bei deutschsprachigen Rechtsquellen (dies sind vornehmlich Gesetze, Rechtsverordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder) wird grundsätzlich die amtliche Kurzbezeichung verwendet.“

Für Dein Problem schlage ich vor, Du schreibst in den Quelltext SGB V oder [[SGB V|V. Buch SGB]]. Aber alles ist schlecht, was den Eindruck aufkommen lässt, es gäbe fünf Sozialgesetzbücher wie in den Formulierungen Sozialgesetzbuch V oder 5. Sozialgesetzbuch.

Mein Favorit ist, im Artikeltext einmal Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), zu schreiben und anschließend nur noch von SGB V. Jede Abkürzung sollte am Anfang eines Textes einmal erklärt werden, danach kann man sie gebrauchen. Dies gilt meines Erachtens auch für Abkürzungen wie Abs. i.V.m. Nr. S. etc. Da die Texte hier vor allem für Laien geschrieben werden, sollte man solche Abkürzungen vermeiden, ausser man erklärt sie (z.B. durch einen Wikilink). -- Zartonk talk 19:58, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Danke für die ausführliche Antwort. Wie oben dargestellt, mit dem Lemma "Fünftes Buch Sozialgesetzbuch" habe ich kein Problem, das entspricht ja auch den von Dir zitierten Namenskonventionen. Mein Hinweis bezog sich v.a. auf die Wikilinks in anderen Artikeln. Deinen letzter Vorschlag, einmal Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu schreiben und dann nur noch SGB V zu nutzen finde ich sinnvoll, könnte aber wie gesagt auch nur mit SGB V oder Sozialgesetzbuch V (auch wenn das Vermischen von Langschreibung und Abkürzung stilistisch nicht schön ist, es ist gebräuchlich) leben - der verlinkte Artikel ist ja mit dem vollständigen und korrekten Gesetzestitel überschrieben. Gruß --Rapober 20:35, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Nummerierung im SGB

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Die Nummerierung im SGB I bis XII scheint schon länger zu bestehen. Ich glaube aber nicht, dass man 1971 bei der Anlage schon dran gedacht hat, dass 2005 das SGB II eingeführt werden soll. Gibt es eine Info, wofür die Platzhalternummern vorgesehen waren und warum nicht die dazugekommenen Bücher fortlaufend eingeführt wurden? Danke voarb--Market (Diskussion) 07:27, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Es sollte ursprünglich nur zehn Sozialgesetzbücher geben. Die zwei zusätzlichen Bücher kamen durch die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung und eben Arbeitslosengeld II zustande (die Sozialhilfe sollte ursprünglich das SGB II werden). -- Liliana 10:44, 22. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

BAföG, SVG etc. sollen langfristig in das SGB eingegliedert werden? Kann ich bitte hierzu ein Quelle haben? (nicht signierter Beitrag von 141.91.136.43 (Diskussion) 10:14, 20. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Änderungsgesetze

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Hallo, also ich denke die sogenannten „Änderungsgesetze“, so wie beispielsweise das Neunte, sollten auch mal (vor allem auch hinsichtlich überbordender Bürokratie) noch nebenan wenigstens mal kurz genannt werden. Im Genannten (Neunten) ist übrigens u.a. auch die Rede von einer sogenannten „Rechtsvereinfachung“, wobei allerdings offen bleibt, für wen diese „Vereinfachung(en)“ .. naja, ebenda eingearbeiten wurden, also für die auch sogenannten „Sachbearbeiter“ (oder in denglisch Fallmanager) oder für die Bürger/das Volk (denen auch die „Sachbearbeiter“) eigentlich dienen sollten (und welche zu den Bürgern teilweise nicht einmal persönlichen Kontakt pflegen, also nur noch roboterhaft – und damit auch unter Ausschluß der Grundrechte – irgendwelche Fälle oder [Fall-/Kunden-]Nummern be-/abarbeiten). -- Begruh, am 19.7.2017, 08:09 (MESZ)

Verlinkung

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Wäre schön, wenn eine Verlinkung zum Gesetzestext eingefügt würde. --2003:EA:F35:B3D8:6DE4:9786:5D1E:2FAC 11:54, 31. Aug. 2023 (CEST)Beantworten