Diskussion:Sozialisierung

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Karsten11 in Abschnitt Sozialisierung keine Verstaatlichung
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Sozialisierung keine Verstaatlichung

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Die Überführung in gesellschaftliches Eigentum muss ja gerade keine Verstaatlichung sein. Daher macht es keinen Sinn Sozialisierung als Verstaatlichung zu beschreiben. Verstaatlichung ist nur eine Variante. --77.13.94.183 04:57, 6. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Ja. Der artikel braucht ein eigenes Lemma. --Brandlerist1917 (Diskussion) 19:46, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Eher nein. Der Artikel Verstaatlichung behandelt ja nicht nur Verstaatlichung in einem engeren Sinne (also dass der Staat selbst danach Eigentümer ist) sondern in einem weiteren Sinne. Und das ist auch sinnvoll so: Wie genau die Rechtsform des sozialisierten Eigentums ist, ist eine völlig nachrangige Frage. Entsprechend würde ein Artikel "Sozialisierung" weitesgehend redundant mit dem Artikel "Verstaatlichung" sein. Wenn ein Bedarf nach Differnzierung nach der Rechtsform des sozialisierten Eigentums besteht, wäre das besser im Artikel Verstaatlichung als Absatz unterzubringen.--Karsten11 (Diskussion) 22:52, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten