Diskussion:Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein
Dieser Artikel wurde von mir am 3. Feb 2007 zur Löschung vorgeschlagen, da es sich anfangs von mir vermutet um einen Eigennamen [[1]] und eine Versicherung [[2]] und somit um Eigenwerbung handelte. Auf der entsprechenden Diskussionsseite [[3]] wurde bestätigt das dieser Artikel keine private Marketingseite ist und der LA wurde von mir zurück gezogen. DeKlaus 12:26, 3. Feb. 2007 (CET)
Verbesserungsvorschläge
[Quelltext bearbeiten]DM Preise
[Quelltext bearbeiten]In diesem Artikel sind noch alte DM Preise enthalten. Da es inzwischen keine DM mehr gibt, mal bitte die aktuellen Euro Werte dafür einsetzen. Oder rechnet die Branche auch heute noch mit DM Preisen ? DeKlaus 14:43, 3. Feb. 2007 (CET)
SLVS Verbotskunde
[Quelltext bearbeiten]was ist ein SLVS Verbotskunde? Eine Formulierung, die ich hin und wieder auf Bestellungen finde. Verbotskunde, Teilverbotskunde
Verbotskunde und Teilverbotskunde sind Begriffe aus den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) vor dem
1.7.1998.
Integrierender Bestandteil dieser alten ADSp war eine Speditionsversicherung, der sogenannte SVS/RVS. Nur derjenige
Spediteur durfte sich auf die ADSp berufen, der eine solche oder gleichwertige Versicherung für alle Speditionsaufträge
abgeschlossen hat. Dadurch fiel die summenmäßige Haftungsbegrenzung der ADSp weg und wurde ersetzt durch
Versicherungsschutz bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme. Die Prämie für die Speditionsversicherung, die
sowohl Sachschäden als auch Vermögensschäden deckte, zahlte allerdings der Auftraggeber des Spediteurs. Deswegen
stand ihm das Recht zu, diesen Speditionsversicherungsschutz ganz oder teilweise zu untersagen. Er erklärte sich zum
sogenannten Verbotskunden. Dann blieb es bei der eingeschränkten Haftung des Spediteurs nach den ADSp. Während beim
generellen Verbot überhaupt kein Versicherungsschutz nach SVS/RVS bestand, konnte der Auftraggeber durch das
Teilverbot den Versicherungsschutz für Warenschäden "verbieten", den für Vermögensschäden aber aufrechterhalten.
Eventuelle Güterschäden mussten über eine eigene Warentransportversicherung des Auftraggebers versichert werden. (nicht signierter Beitrag von 84.142.107.82 (Diskussion | Beiträge) 14:27, 1. Dez. 2009 (CET))