Diskussion:Sperrstunde

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 92.200.227.141 in Abschnitt NRW
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"In Köln wird die Sperrstunde jeweils am Karnevalswochenende aufgehoben."

Klingt nett, war früher sicherlich auch mal richtig - aber dürfte schon längst veraltet sein, da Nordrhein-Westfalen die Sperrstunde bereits vor ca. 2 Jahren landesweit zugunsten einer Putzestunde (die hier am Beispiel von München als etwas tolles neues vorgestellt wird) abgeschafft hat, allerdings haben die Kommunen in NRW generell die Möglichkeit, eigene Sperrstunden zu erlassen, von der die Stadt Köln (wie alle großen Städte in NRW) keinen Gebrauch macht, insofern gibts in Köln keine Sperrstunde (mehr) und damit wird sie auch wohl kaum zu Karneval extra aufgehoben. Bitte recherchieren und den Artikel entsprechend ändern.

Mach das doch selber!

Für welche Typen von Gaststätten gelten generell Ausnahmen? Zumindest Autobahnraststätten dürfen rund um die Uhr geöffnet sein. Gilt für diese nicht das Recht der Gemeinde auf deren Gebiet sie liegen?

Berlin und Hamburg

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"In den Bundesländern [...] Berlin, Bayern, Hamburg und Hessen gilt seit 2010 nur noch eine gesetzlich vorgeschriebene Sperrstunde von 05 Uhr bis 06 Uhr, welche umgangssprachlich auch als Putzstunde bezeichnet wird. [...] In vielen anderen Städten wie z. B. Leipzig, Berlin und Hamburg gibt es keine generelle Sperr- oder Putzstunde."

Wat denn nu? --Mopshase12 (Diskussion) 15:10, 26. Mär. 2016 (CET)Beantworten

In der Tat ist das ziemlich verwirrend und die offiziellen Informationen zu Hamburg hier sprechen nur von Nachtruhe. Auch Leipzig war falsch zugeordnet. Ich habe deswegen mal einen Überabeiten-Wartungsbaustein hinzugefügt. Das sich die Informationen widersprechen und übrigens auch völlig unbelegt in dem Artikel stehen, geht nicht. Mit Belegen wäre dies sehr viel leichter zu korrigieren bzw. zu prüfen. --rugk (Diskussion) 20:50, 26. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Die Ausführungen zu Berlin („keine Sperrstunde“) sind ein allgemeiner Irrglaube und schlicht falsch:

Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastV -) Vom 10. September 1971

§ 6 Allgemeine Sperrzeit (1) Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen beginnt um 05.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr.

(2) In der Nacht zum 1. Januar, zum 1. Mai und zum 2. Mai ist die Sperrzeit nach Absatz 1 aufgehoben. (nicht signierter Beitrag von 91.66.23.91 (Diskussion) 10:31, 1. Okt. 2023 (CEST))Beantworten

Verbreitung der Polizeistunde in der Schweiz

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Der Satz „Die Mehrzahl der Kantone und Städte hält derzeit im öffentlichen Interesse der Nachtruhe an Sperrstunden fest.“ wird belegt mit H. R. Schwarzenbach: Grundriss des (allgemeinen) Verwaltungsrechts. Die aktuellste Ausgabe, die ich bei Helevticat finde, ist von 1997, der einfügenden IP lag eventuell gar eine Ausgabe von 1978 vor. --Oberlaender 08:01, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Mehr Informationen

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Der Artikel kommt ein bisschen fad daher, da er sich hauptsächlich an der gegenwärtigen Praxis orientiert. Ich wünschte mir, dass kompetente Wikipedianer wenigstens etwas über die Geschichte der Sperrstunde und die Üblichkeiten in anderen Ländern beisteuern könnten. Danke. ↓ lǝɯnǝɥכsıɟ ↓ Disk. 10:42, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Gegenwart oder Vergangenheit - wat denn nu?

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"Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Diese Regelung diente der Sicherung der Nachtruhe. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden. Oft wird kurz vor Anbruch der Sperrstunde zur letzten Bestellung aufgefordert. Sie galt früher in vielen Städten."

Der Artikel, insbesondere die Einleitung, wechselt fröhlich zwischen Präsens und Imperfekt hin und her. Als unbefanger Leser weiß ich nach Lesen der Einleitung beim besten Willen nicht, ob es die Sperrstunde noch gibt oder nicht, ob es sie stellenweise noch gibt und stellenweise nicht, oder was auch immer.
Wäre schön, wenn sich der Artikel, insbesondere die Einleitung, mal entscheiden und das Ganze klar formulieren könnte. --Anna (Diskussion) 17:27, 4. Mai 2014 (CEST)Beantworten

erledigtErledigt. Ich habe das in der Einleitung, soweit ich es sehe, geändert. Ich habe versucht die inhaltliche Aussage beizubehalten. --rugk (Diskussion) 20:54, 26. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Zum „Konflikt“ mit IP 84.....

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An Editwars beteilige ich mich prinzipiell nicht – ist mir zu öde. Zur Sache: Selbstverständlich unterliegen Tankstellen und Verkaufsstellen dem Ladenschlußgesetz. Das nächtliche Verkaufsverbot für Alk hat hatte damit aber rein gar nichts zu tun. Es war ausschließlich den selben Bestimmungen geschuldet, die für die Pubs galten. Damit sollte verhindert werden, daß die Alkis nach der Sperrstunde auf den Verkauf ausweichen. Mir erging es vor einigen Jahren in London so. Die Verkäuferin wies mich auf genau dieses Gesetz hin. Gruß Timm Thaler (Diskussion) 13:05, 26. Nov. 2015 (CET)PS.: Wenn von dir jetzt nicht noch überzeugend was Gegenteiliges kommt, werde ich die aktuelle Version sichten.Timm Thaler (Diskussion) 13:11, 26. Nov. 2015 (CET) Da hast Du wohl ein Problem gehabt als Du zwangsweise trocken bleiben musstest :-)Beantworten

redest du von Deutschland? --JMS (Diskussion) 11:54, 16. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Historie

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Es sollte auch dargestellt werden die Historie. Wie war es z.B. in den 70ern und früher? Ich erinnere mich jedenfalls gerne an unsere Klassenfahrt nach Berlin 1979, die wir ausgiebig feiern konnten da es im Gegensatz zum Bundesgebiet keine Sperrstunde (um ? Uhr) gab -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 19:36, 19. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

In Niedersachsen gab es damals auch eine Sperrstunde.--Kulturkritik (Diskussion) 12:59, 21. Jan. 2024 (CET)Beantworten

NRW

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Die angegebene Quelle ist veraltet:"Aufgehoben durch VO vom 17. November 2009 (GV. NRW. S. 626), in Kraft getreten am 28. Dezember 2009." Sperrstunden sind in NRW Sache der lokalen Ordnungsämter. --92.200.227.141 23:34, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten