Diskussion:Spielvergnügungsteuer
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Lefschetz in Abschnitt Sollte völlig überarbeitet werden ...
Steuersatz?
[Quelltext bearbeiten]Die Angabe zum Prozentsatz scheint nicht mehr korrekt zu sein, laut http://hh.juris.de/hh/SpVStG_HA_P4.htm liegt sie bei 5% für Geldgewinnspielgeräte... es sei denn, ich habe da etwas übersehen :)
Kennt sich jemand genauer aus? (nicht signierter Beitrag von 193.102.155.35 (Diskussion | Beiträge) 15:41, 8. Jul 2009 (CEST))
Sollte völlig überarbeitet werden ...
[Quelltext bearbeiten]Beschrieben wird nur die Situation in Hamburg. Dabei wird diese Steuer mit unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen (Einsatz bzw. Kasseninhalt) und unterschiedlichen Steuersätzen in 15 Bundesländern erhoben. Ausnahme ist Bayern. --Lefschetz (Diskussion) 15:59, 2. Jun. 2014 (CEST)
- Habe mein Missverständnis geklärt – und versucht, andere davor durch einen Link zu bewahren.
- --Lefschetz (Diskussion) 12:56, 7. Jun. 2014 (CEST)