Diskussion:Spur (Kriminalistik)
überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]- primär / sekundär spur
- Form-. Materialspuren
- Werkzeugspuren
- Situationspuren
- daktolopische Spuren
- echte / unechte Spuren
- Tat / Täterspuren
alles sehr unvollständig !
Nicht nur unvollständig sondern in diesem Punkt falsch: Die Gegenstandsspur beschreibt keine Anhaftungen an Gegenständen. Die Gegenstandsspur beschreibt einen Gegenstand an einem Tatort, welcher an sich schon beweisrelevant ist. So z.B. der Personalausweis des Täters oder die Tatwaffe. An einer Gegenstandsspur k ö n n e n somit Anhaftungen sein, diese sind dann aber als Materialspur zu bezeichnen.
Der Unterpunkt "Vorschriften in Deutschland" sollte ergänzt werden um die Information, dass Beschuldigte jederzeit Beweiserhebungen beantragen können. Diese Beweise sind dann auch von der Polizei zu sichern, jedoch liest es sich hier so als ob nur die Polizei Beweise finden und sichern kann/darf.
Der Unterpunkt "Daktyloskopische Spuren" sollte einen Link auf den Artikel "Papillarleiste" enthalten. Denn die Kenntnis über die Papillarleistenentstehung ist grundlegend um die Daktyloskopie zu verstehen. (wobei auch der Artikel "Papillarleiste" überarbeitet werden sollte. (nicht signierter Beitrag von 86.103.237.149 (Diskussion) 01:01, 2. Sep. 2010 (CEST))