Diskussion:Stéphanie Berger

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von KurtR in Abschnitt Ticket-Webshop
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Ticket-Webshop

[Quelltext bearbeiten]

@KurtR: Du hast mit diesem Edit den Ticketverkauf-Webshop von Frau Berger wieder eingefügt. Die Seite bietet gleich beim Einstieg den Webshop an, dazu kommt noch eine Unterseite „Referenzen“ mit früheren gewerblichen Aktivitäten der Person, und eine Seite, bei der man sich für einen „Newsletter“ anmelden kann (via einem externen Dienstleister ohne Impressum, Datenschutzhinweis oder andere Nebensächlichkeiten).
Wenn jemand seine „persönliche“ Homepage ausschließlich als gewerbliche Webseite zur Bereitstellung eines Webshops nutzt, dann sollte diese „persönliche“ Webseite eben nicht verlinkt werden, weil das kein enzyklopädisch tauglicher Inhalt ist, auch wenn auf irgendeiner Unterseite noch ein paar Infos über frühere Aktivitäten bereitgehalten werden. Diese Infos könnten auch in ihrem Xing-Profil stehen … Wenn die Tickets für ihre Shows über einen kommerziellen Ticketverkäufer angeboten würden, würden wir dann auch einen Link auf die betreffende Shop-Seite zulassen? Und wenn nicht – wo ist da der Unterschied?
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   20:13, 24. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Es hat ja auch noch eine Seite mit Biografie etc. Der Einstieg der Seite mit Ticketcorner ist zwar suboptimal, aber die ganze Seite als Webpräsenz von ihr akzeptabel. --KurtR (Diskussion) 20:26, 24. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Wenn auf einer Unter-Unterseite beim angebotenen gewerblichen Pressematerial auch noch ein (kommerziell optimierter, nicht ein enzyklopädischer) Lebenslauf dabei ist, wird daraus noch keine enzyklopädisch brauchbare Webseite. Das ist nicht suboptimal, das ist inakzeptabel. Ich bin dagegen, diesen Verkaufs-Link in diesem Artikel zu nennen. Wer aus seiner „persönlichen“ Webseite primär einen Verkaufsshop macht, muss eben damit leben, dass diese Webseite in einer Enzyklopädie nicht verlinkt wird.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   13:59, 25. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Wikipedia:Weblinks#Richtlinien: Existiert zum jeweiligen Gegenstand des Lemmas eine autorisierte Website (häufig ungenau als „offiziell“ bezeichnet, zum Beispiel bei Personen oder Organisationen), wird ein Weblink auch dann aufgenommen, wenn die Website dem Grundsatz vom Feinsten nicht entspricht. Damit können wir das Thema hier als erledigt betrachten. --KurtR (Diskussion) 17:51, 25. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Zunächst einmal bitte ich dich, zur Kenntnis zu nehmen, dass du weder die fachliche noch die formale Autorität hast, für die gesamte WP-Community zu bestimmen, wer wann welches Thema gefälligst als erledigt zu betrachten hat.
„Nicht vom Feinsten“ bezieht sich auf Defizite in Sprache, Vollständigkeit, Schwerpunktsetzung, NPOV, Quellenlage etc., ist aber natürlich kein Freibrief für die Einfügung von grundsätzlich enzyklopödisch ungeeigneten und inakzeptablen Inhalten.
Ich finde mittlerweile die Ausdauer bemerkenswert, mit der du nicht nur den Hinweis auf die gerade begonnene und noch laufende Tournee wieder in den Artikel eingefügt hast, sondern auch für den Verbleib des passenden Links auf den Ticket-Webshop im Artikel kämpfst, was mich langsam an deinem rein enzyklopädischen Interesse zweifeln lässt.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   11:43, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Aha. Du interpretierst die Richtlinien falsch, dort steht genau, dass ein offizieller Link zu einem Lemma in den Artikel gehört. Damit ist bereits alles zum Link gesagt. Und dass eine aktuelle Tournee, die bereits begonnen hat, in den Artikel gehört, ist selbstverständlich. --KurtR (Diskussion) 21:11, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Es handelt sich hier nicht um einen „Link zum Lemma“, sondern zum Ticket-Verkaufsshop für die aktuelle Tournee.
Auch ein „offizieller“ Link gehört natürlich nicht in jedem Fall in den Artikel, sondern nur, wenn der dadurch verlinkte Inhalt nach den WP-Richtlinien akzeptabel ist. Oder wollen wir jetzt auch die Homepages von Neonazi-Organisationen, IS/Al-Kaida/Boko-Haram-Terrortruppen und Ähnliches verlinken, sofern sie „offiziell“ sind und das Setzen des Links nicht rechtswidrig ist?
Ich bleibe dabei, dass das Verlinken des Ticket-Webshops enzyklopädisch nicht sinnvoll ist und dieser rein kommerzielle Verkaufslink nicht unseren Richtlinien entspricht.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   15:46, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ohje, Du vergleichst jetzt schon die offizelle Präsenz einer Komikerin mit "Homepages von Neonazi-Organisationen, IS/Al-Kaida/Boko-Haram-Terrortruppen". Merkst bestimmt selber, dass dieser Vergleich an den Haaren herbeigezogen ist, du bist jetzt im Godwin’s law angekommen. Lass gut sein, es wird immer schlimmer. Vielleicht findest Du in den Millionen der Wikipedia-Artkel einen Artikel, der wirklich Deine Aufmerksamkeit benötigt. Tschüss. --KurtR (Diskussion) 20:12, 28. Nov. 2019 (CET) Erg. am --KurtR (Diskussion) 20:29, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Du hast behauptet, dass der „offizielle“ Link ausnahmslos immer in einen Artikel gehört, vollkommen unabhängig davon, ob er gegen fundamentale Prinzipien einer Enzyklopädie und die „Verfassung“ von WP verstößt; dem habe ich widersprochen und die Konsequenzen aufgezeigt, wenn deine Marketing-orientierten Wunschvorstellungen hier mehrheitsfähig würden.
Der konkrete Artikel ist mir ziemlich egal, aber ich setze mich generell für weniger Werbung und deshalb auch weniger Links auf Webshops in der WP ein; du siehst das offenbar anders. Ich nehme zur Kenntnis, dass du diesen Werbemüll mit Zähnen und Klauen verteidigst. Für dich scheint dieser Artikel jedenfalls nicht weniger wichtig zu sein als für mich, wobei mein Interesse ein enzyklopädisches ist.
Ich halte fest, dass derjenige, der einen Inhalt im Artikel haben will, das begründen muss; deine Begründung lautet, dass auch ein Link zum kommerziellen Webshop eines gewerblichen Anbieters uneingeschränkt zulässig und sogar von unseren Regeln zwingend vorgeschrieben ist, wenn die Werbetreibende clever genug ist, ihn als ihre „offizielle“ Homepage zu bezeichnen. Das sehe ich anders.
Ich behalte mir vor, das der Community zur Beurteilung vorzulegen. Troubled @sset  Work    Talk    Mail   11:19, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Der Link entspricht den Regeln, darum ist er auch drin. EOD. --KurtR (Diskussion) 17:19, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten