Diskussion:St. Bartholomä (Königssee)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von HerrZog in Abschnitt Denkmalschutz-Nachqualifizierung
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Panorama

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Tut mir leid, ist aber eindeutig zuuuuuu groß! -- Kiko2000 22:10, 3. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Gemarkung St. Bartholomä

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Es gibt in ganz Bayern keine Gemarkung mit diesem oder ähnlichem Namen. Der Ort St. Bartholomä liegt auf der Gemarkung "Forst Sankt Bartholomä" (099975), die aus dem ehemaligen "F. B. St. Bartholomae" hervorgegangen ist.

Die heutige Gemarkungsfläche beträgt etwa 6519 Hektar. Die aktuelle Aussage "Seit 1984 bildet der Ortsteil die Gemarkung St. Bartholomä in der Gemeinde Schönau am Königssee. " ist nicht nur unbelegt, sie ist frei erfunden.--Gomera-b (Diskussion) 22:15, 8. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Denkmalschutz-Nachqualifizierung

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Die in Bayern durchgeführte Nachqualifizierung im Denkmalschutz heißt in keinster Weise, dass sämtliche nachqualifizierten Denkmäler, zuvor nicht in der Denkmalliste standen. Insofern sind solche pauschalen Änderungen - nicht nur hier im Artikel - nicht sachgerecht. Denn die Nachqualifizierung betraf auch sämtliche bereits eingetragenen Denkmäler. (siehe z. B.: Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste auf www.denkmalrechtbayern.de) --Bmstr (Diskussion) 07:45, 7. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Dein Revert ist einmal mehr ein Indiz dafür, dass es dir nicht wirklich um qualifizierte Verbesserungen eines Lemmas geht - denn es gilt, was nachweisbar ist: Mit deinem jetzigen Revert ist im Fließtext nun gar kein Denkmalschutz mehr für St. Bartholomä erwähnt und belegt - und das steht ja nun eklatant im Widerspruch zu deiner bisherigen (unerwünschten!) Praxis, sonst sogar schon jeweils in der Einleitung unbedingt auf einen Denkmalschutz hinzuweisen.
Deshalb werde ich das nun wieder revertieren und dabei lediglich das Wörtchen "nunmehr" weglassen und den Satz umformulieren in "Im Zuge der seit 2006 vollzogenen Nachqualifizierungen zum Denkmalschutz wurde auch die Wallfahrtskirche St. Bartholomä nachqualifiziert."
Denn genau das ist so Fakt, weil belegbar. --HerrZog (Diskussion) 00:18, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Der jetzige Satz „Im Zuge der seit 2006 vollzogenen Nachqualifizierungen zum Denkmalschutz wurde die Wallfahrtskirche St. Bartholomä nachqualifiziert“ ist belegbar - stimmt.
Die entscheidende Frage ist aber, welchen Nutzen hat der Satz in dieser Form für den Leser? Die entscheidende Aussage, dass das Bauwerk ein gelistetes Baudenkmal ist, wird nicht ausgesagt, sondern steckt implizit im kritisierten Satz. Wenn die im kritisierten Satz enthaltenen Details wichtig erscheinen - warum spielt ausgerechnet bei diesem Abschnitt zu einem Gebäude/Baudenkmal in einem Ortsartikel die Nachqualifizierung eine wichtige Rolle? - dann bitte nur zusätzlich zu den grundlegenden Informationen. Sprich WP:OMA und Wikipedia:Allgemeinverständlichkeit#Checkliste beachten. --Gomera-b (Diskussion) 17:18, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Man lernt ja nie aus, und da Bmstr auf Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste auf www.denkmalrechtbayern.de hingewiesen mit den unterschiedlichen Erfassungsdaten hingewiesen hat, warum soll dann Oma dümmer gehalten werden als nötig und sie nicht auf den aktuellsten Stand gebracht werden?
Denn da heißt es gleich zu Anfang: "Die Ersterfassung der Denkmäler erfolgte nach Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes 1973. Die in der bis 1986 publizierten Denkmalliste enthaltenen Informationen zu den Baudenkmälern, Ensembles und obertägig sichtbaren Bodendenkmälern sind heute z. T. veraltet."
Und wie beim noch höher anzusiedelnden Weltkulturerbe können derartige Bauten auch des Denkmalschutzes wieder verlustig gehen - auch insofern ist der Verweis auf besagte Nachqualifizierung ab 2006 eine weitere den Denkmalschutz in seiner Aktualität positiv unterstreichende Bedeutung.
Und damit das klar ist: Ich reagiere mit dem besagten vollständigen Satz auf Bmstrs seit einiger Zeit im Gieskannenprinzip in alle Einleitungen derartiger Gebäude eingestreuten "denkmalgeschützt"-Adjektive, wo sie m.E. nur selten zwingend (da z.B. als Wahrzeichen eines Ortes sowieso schon relevant) einen wegen der Ortsangaben oft eh schon verschachtelten Satz unnötig verlängern - sie (auch wegen der Angabe "2006") ans Ende eines Geschichtsabschnitts zu setzen ist da völlig ausreichend. Darüber hinaus streute Bmstr sein "denkmalgeschützt" meist ohne ENW - und das finde ich schon deswegen nicht korrekt, da aus der Denkmalschutz-PDF als Ref ja oft wichtige Angaben zu entnehmen sind bzw. die Angaben damit auch belegt sind. --HerrZog (Diskussion) 18:46, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten
@HerrZog: Themaverfehlung: Es geht hier um den Artikelinhalt, nicht um HerrZog, Bmstr und andere.
Dann werde ich hier einen Formulierungsvorschlag einstellen und es wird weiterdiskutiert bis es einen Konsens gibt. Gruß --Gomera-b (Diskussion) 18:53, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Komm mal lieber ganz schnell wieder von deinem hohen Ross herunter und verkneife dir eine derart arrogante Notengebung von wegen Themaverfehlung ! Außerdem bin ich sachlich auf deine Frage eingegangen und habe lediglich zusätzlich zum Schluss einen Hintergrund beleuchtet, was aber nichts an inhaltlichen Qualität meiner Argumentation davor ändert.
Konstruktiv weiterführende Vorschläge machen kannst du natürlich jederzeit. --HerrZog (Diskussion) 18:59, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Der Satz wurde auf „Die katholische Wallfahrtskirche St. Bartholomä ist ein nachqualifiziertes landschaftsprägendes Baudenkmal.“ geändert. Diskussion zu Verbesserungen jederzeit gerne. --Gomera-b (Diskussion) 19:08, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten

(Nach BK) @Gomera-b: Wolltest du nicht HIER einen Formulierungsvorschlag einstellen und dann weiterdisktuieren? Stattdessen formulierst du gleich im Artikel mit einem arroganten VK "entschwurbelt" um. Von wegen "Kollege" ... --HerrZog (Diskussion) 19:12, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten
@HerrZog: Manchmal passiert es mir, dass ich mich kurzfristig umentscheide. Sorry aber auch.--Gomera-b (Diskussion) 19:21, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Was deine Arroganz angeht, bist du immerhin durchgehend konsequent ... --HerrZog (Diskussion) 15:50, 9. Mai 2023 (CEST)Beantworten
@HerrZog: Da durch mein Handeln dein sprachliches Geschwurbel aus den Artikeln verschwindet, darfst du mich ruhig arrogant nennen. --Gomera-b (Diskussion) 16:20, 9. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Tja, du scheinst es echt nötig zu haben - aber für weitere Hilfestellungen dazu solltest du dich an andere außerhalb der WP wenden ... --HerrZog (Diskussion) 17:38, 9. Mai 2023 (CEST)Beantworten
[Nachtrag: Und nachdem sich selbst Gomera-b's Reverts einmal mehr siehe [1] und [2] durch ihre selektive Wahrnehmung resp. Unvollständigkeit auszeichnen (was von mir aber nun korrigiert wurde), sehe ich ein, dass die von ihm vorgenommene Bewertung "sprachliches Geschwurbel" (gibt es etwa auch nicht-sprachliches Geschwurbel?) nicht als PA überschätzt werden sollte. Alles andere hierzu habe ich hinlänglich erläutert und sollte nicht noch einmal wiederholt werden müssen ... --HerrZog (Diskussion) 19:10, 10. Mai 2023 (CEST)]Beantworten
Ich habe den bedeutenden Umstand des "landschaftsprägenden Baudenkmals" eingearbeitet und belegt und den mit Doppelungen versehenen und kompliziert aufgebauten Satz vereinfacht. Für den Artikelgegenstand inhaltlich bedeutsame Aussagen wurden übernommen. Gibt es daran inhaltliche Kritik im Sinne von Verbesserung? Gerne. --Gomera-b (Diskussion) 19:17, 8. Mai 2023 (CEST)Beantworten
... dennoch ist anzuerkennen, dass deine vereinfachte Form eine meinen oben begründeten Ansatz nachvollziehende Verbesserung darstellt, die ich so nun auch a.a.O. umgesetzt habe. (Der hierbei durch dich außen vor gelassene Zeitfaktor "nach 2006" kann ja ggf. später noch eingeführt werden, sofern es dann z.B. eine weitere Nachqualifizierungsrunde unter neuen Vorzeichen geben sollte.) --HerrZog (Diskussion) 15:50, 9. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Ach Leute: 🤦 🤡 --185.114.141.159 20:16, 9. Mai 2023 (CEST)Beantworten