Diskussion:St. Walburga (Werl)
Hexenprozesse: wurden die Urteile vom Werler Gerichtsstuhl aus gesprochen ?
[Quelltext bearbeiten]Unter der Überschrift „Gerichtsstuhl“ wird ausgeführt, dass 73 Menschen der Zauberei angeklagt und hingerichtet wurden. Dabei entsteht der Eindruck, dass die Urteile vom Werler Offizialatsgericht in St. Walburga gesprochen wurden. Dieser Sachverhalt ist nicht schlüssig belegt:
Zu den genannten Quellen:
(14) Bei der Quelle handelt es sich um ein Schreiben, dass sich auf Quelle (13) bezieht (vgl. Seite 2 oben) und damit als eigenständige Quelle völlig wertlos ist.
(13) In dem Artikel von Werner Kohn wird mit keinem Wort erwähnt, dass die Urteile von dem o.g. Gerichtsstuhl in St. Walburga gesprochen wurden.
Vielmehr wird in dem o.g. Artikel ausgeführt, dass die Urteile von dem Werler Dr. Christian Kleinsorge gesprochen wurden. Dr. Kleinsorge war zzt. der Hexenprozesse (1628 – 1630) Bürgermeister von Werl. M.E. ist kaum anzunehmen, dass er den Gerichtstuhl des geistlichen Gerichts bestieg, um die Hexenurteile zu sprechen. (nicht signierter Beitrag von 2003:6:334:5F26:4581:184F:542E:AC98 (Diskussion | Beiträge) 18:40, 29. Jun. 2015 (CEST))
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