Diskussion:Staatsanwaltschaft (Liechtenstein)
Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Einsenkungsmarke in Abschnitt Legalitätsprinzip
Legalitätsprinzip
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel gibt es zwei Links zu Legalitätsprinzip. Beim ersten hier bin ich nicht sicher, ob der Link nicht eher zu Legalitätsprinzip (Strafrecht) gehen sollte:
„Kommt die Staatsanwaltschaft durch ihre Erforschungen zu der Überzeugung, dass ein hinreichender Tatverdacht des Beschuldigten besteht, reicht sie eine Anklageschrift oder einen Bestrafungsantrag beim zuständigen Gericht ein (Legalitätsprinzip).“
@Asurnipal: Kannst du als Hauptautor und Experte das klären? --Einsenkungsmarke (Diskussion) 13:03, 10. Okt. 2024 (CEST)