Diskussion:Standard-Datenschutzmodell

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 2003:E3:C731:EA00:8CAB:68B1:15FF:7DE6 in Abschnitt SDM und Datenschutz in den Mitgliedstaaten der EU seit 2018
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Verweis auf Anlage zu § 9 BDSG ist nicht mehr aktuell

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Die technisch-organisatorischen Maßnahmen sind nicht mehr Gegenstand des neuen BDSG, das seit 18. Mai 2018 gilt.

--80.245.147.81 15:10, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

SDM Version 2.0

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Das Handbuch des SDM ist in der Version 2.0 erschienen. Auch insoweit ist der Artikel nicht mehr aktuell. (nicht signierter Beitrag von 195.191.14.89 (Diskussion) 12:25, 2. Dez. 2019 (CET))Beantworten

SDM und Datenschutz in den Mitgliedstaaten der EU seit 2018

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Im Artikel sollte besser herauskommen, welchem Zweck das SDM dient, (die Einhaltung des Datenschutzes messbar machen) und warum man dafür das SDM braucht, (weil die allgemein gehaltenen europarechtlichen Regeln der Artikel 5, 12, 24, 25 und 32 der Datenschutzgrundverordnung und die zugehörigen europarechtlichen Erwägungsgründe für innerstaatliches deutsches Recht präzise angepasst und gerichtsfest gemacht werden müssen). Andere Mitgliedstaaten der EU haben das sachlich gleiche Anpassungsproblem. Gibt es dort ähnliche oder identische Anpassungsmodelle? Wenn ja, welche? Quellen? Wenn nein, gibt es dort Probleme deshalb? Welche? Quellen? --2003:E3:C731:EA00:8CAB:68B1:15FF:7DE6 13:36, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten