Diskussion:Standesherrlicher Kreis Neuwied

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Schon ab 1816?
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Fürstlich Wied'sche Regierung

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Der Text in diesem Abschnitt liest sich wie eine direkte Übernahme aus einem zeitgenössischen Gesetzesblatt oder sonstigen Originaltext. Ist er das? Dann sollte er auch unbedingt als solcher markiert und ausgewiesen (sprich: referenziert) werden. ThomasMuentzer 09:45, 6. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Sorry, sehe gerade, dass du den Text natürlich ordnungsgemäß refernziert hast. Bleibt die Frage, ob der ganze Abschnitt 100% aus der Vorlage übernommen ist - dann sollte man den ganzen Text als Zitat markieren, IMHO. ThomasMuentzer 09:52, 6. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Ich hab die Einleitung etwas umformuliert --Update 20:03, 6. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Schon ab 1816?

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Wenn ich den etwas schwierigen Text richtig verstehe, gab es bereits ab 1816 einen Standesherrlichen Kreis Neuwied, wobei aber erst aufgrund von Verträgen in 1826 und 1827 die standesherrlichen Rechte definiert und seitens des Königs von Preußen den Familien Wied-Neuwied bzw. Wied-Runkel überlassen wurden. Was war denn dann zwischen 1816 und 1826? Haben da der königliche Landrat von Gärtner und die Fürsten miteinander an einem Tisch gesessen und die jeweiligen Entscheidungen ausgewürfelt? Entspricht nicht ganz der Vorstellung von preußischer Verwaltung. Wer kann das etwas genauer aufklären? Gruß --Hvs50 (Diskussion) 14:04, 7. Apr. 2018 (CEST)Beantworten