Diskussion:Stare decisis

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 93.192.215.192 in Abschnitt "Stare decisis" - "Einheit der Rechtsordnung"
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Das Beispiel unter der Überschrift "horizontale stare decisis" halte ich für schlecht gewählt. Einmal, weil der Grundsatz im deutschen Recht ohnehin sehr viel weniger Gewicht hat als z.B. im englischen, zum anderen, weil das Thema Strafzumessung ein Kapitel für sich ist, bei dem der Richter sehr viel Ermessensspielraum hat, den höherrangige Gerichte oft kaum überprüfen. Der Grundsatz, dass ein Dieb, der eine bestimmte Summe gestohlen hat, immer mit der gleichen Strafe zu belegen ist wie ein anderer mit gleich hoher Beute, besteht so sicher nicht. Die Umstände der einzelnen Tat haben viel größeres Gewicht als die bloße Höhe der Summe.

Sprachlich nicht gelungen

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Ich finde den Artikel sprachlich nicht sonderlich gelungen. Mir selbst fehlen leider die tiefergehenden Kenntnisse und auch die Zeit, um ihn zu verbessern. --Madaed 13:53, 9. Jul. 2007 (CEST)


der ausdruck der stare decises kommt aus dem common law und wird im deutschen rechtssystem meines wissens nach nicht verwendet.

"Stare decisis" - "Einheit der Rechtsordnung"

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Dem "Stare decisis" des angloamerikanischen Fallrechts entspricht das Konzept von der "Einheit der Rechtsordnung" des kontinentaleuropäischen kodifizierten Rechts. ("Einheit der Rechtsordnung" bedeutet: Bei der Auslegung der Gesetze muss der Richter dem kodifizierenden Gesetzgeber ein rechtsgestaltendes Wollen unterstellen, das Ausdruck eines einheitlichen Gesamtkonzepts ist, außerdem, dass dieses Gesamtkonzept in sich widerspruchsfrei ist. Detaillierter unter Einheit der Rechtsordnung. An die "Einheit der Rechtsordnung" oder das "Stare decisis" sind nur staatliche Gerichte gebunden, nicht dagegen Schiedsgerichte, - was etwa für die Diskussion des Jahres 2015 zu CETA und TTIP von Bedeutung ist. --93.192.215.192 12:37, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten