Diskussion:Statusdeutscher

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt §40a StAG Link 404
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Zahlen

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Gibt es Zahlen dazu, wieviele Menschen von diesen Regelungen betroffen sind? --MB-one (Diskussion) 21:37, 7. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Bestimmt. --Benatrevqre …?! 23:38, 1. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Bundesverwaltungsamt in Köln fragen.--88.78.29.155 14:23, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Urkunde Staatsbürgerschaft

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Der Staatsangehoerigkeitsausweis betrifft die Rechtsstellung als Deutscher. Welche Urkunde weisst denn dann die StaatsBUERGERschaft einer Person nach? Das ist naemlich ein kleiner aber sehr gewichtiger Unterschied.--41.150.235.137 18:20, 19. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Dafür gibt es den Staatsangehörigkeitsausweis. Nebenbei: "Staatsbürgerschaft" ist im deutschen Recht kein Rechtsbegriff, sondern stellt allein einen sprachlichen Synonym der Umgangssprache für den Rechtsbegriff "Staatsangehörigkeit" dar. --Opihuck 19:32, 19. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Zumindest seit 1990 nicht mehr, davor war der Begriff ab 1967 Bestandteil des DDR-Staatsbürgerschaftsrechts. 141.68.110.188 17:59, 22. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Jo, das mag sein. Ist aber nun Geschichte - schon seit mehr als 25 Jahren :-) --Opihuck 19:04, 22. Jan. 2016 (CET)Beantworten
"Staatsbürgerschaft" ist kein Synonym für "Staatsangehörigkeit", sondern für "Staatsangehörigkeit, verbunden mit aktivem Wahlrecht zum Bundestag". Ein 17-jähriger Deutscher ist kein Staatsbürger.--131.159.76.239 19:26, 26. Mär. 2018 (CEST)Beantworten
Ach, und wie ist es in den Ländern, in denen man schon mit 16 wählen kann? Sind das keine Staatsbürger? Und wo steht das mit dem "Staatsbürger, verbunden mit aktivem Wahlrecht zum Bundestag"? (nicht signierter Beitrag von 84.164.219.78 (Diskussion) )

Als-ob-Deutscher

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Hallo @Benatrevqre:, ich sehe gerade, dass du vor einiger Zeit den Einleitungssatz um eine Formulierung von I. v. Münch (?) ergänzt hast ("Als-ob-Deutscher"). Ich habe es nicht nachgelesen, ich glaube dir aber, dass er's gesagt hat. Ich bin für jede weiterführende Information dankbar; hier meine ich aber, dass die Bezeichnung ausschließlich von einem Autor geschaffen worden ist und nicht die Ansicht einer (ggf.) wissenschaftlichen Mindermeinung widerspiegelt. Bei JURIS kommt dieser Terminus in keinem einzigen von fünf Millionen Dokumenten vor (nicht in Rechtsprechung, nicht in Literatur, nicht in der Gesetzgebung); ich habe den Begriff auch noch nie gehört und finde ihn - offen gesagt - auch wenig treffend (als ob was?). Ihn hier als eingeführte Bezeichnung darzustellen, erscheint mir deshalb nicht angemessen. Bitte überleg doch noch mal, ob das so bleiben soll. Dir ein schönes Wochenende! --Opihuck 13:49, 20. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Hallo @Opihuck: ja, die Einfügung stammt von mir. Und in der Tat bezog ich mich dabei auf das Werk Münchs (Ingo von Münch, Die deutsche Staatsangehörigkeit. Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft, de Gruyter, 2007, S. 112 f.). Dort schreibt Münch, dass wegen der Nähe zur deutschen Staatsangehörigkeit […] aus der weitgehenden rechtlichen Gleichstellung von Statusdeutschen und deutschen Staatsangehörigen […] deshalb auch der Ausdruck „Als-ob-Deutsche“ für Statusdeutsche geprägt worden sei (er verweist dabei auf Günter Renner, in: Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl. 2005, Art. 116 GG Rn. 1).
Münch selbst präferiert eher den Ausdruck „Als-ob-deutscher-Staatsangehöriger“, sieht diesen aber selbst als „zu umständlich und daher nicht gebräuchlich“ an (S. 113). Insbesondere seine Wahl des Wortes „geprägt“ hatte mich dazu bewegt, den Ausdruck „Als-ob-Deutscher“ als synonymen Begriff in die Artikeleinleitung aufzunehmen. Der Ausdruck muss jetzt aber nicht unbedingt in den ersten Einleitungssatz, sondern ich könnte ihn mir auch an anderer Stelle im Artikel vorstellen.
Bei Walter Schätzel, Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Kommentar, 2. Aufl., de Gruyter, 1958, S. 95 heißt es:
Die Rechtsansicht der Organisationen der Vereinten Nationen ging erkennbar dahin, daß diese Flüchtlinge mit der Auswanderung auch jedes Band zu Deutschland lösten und ihre Rechtsstellung als „Als-ob-Deutsche“ damit erledigt war.
Schätzel geht dort auf den Begriff ein (S. 94 f.) und schreibt ausdrücklich davon, dass man annehmen konnte, dass die deutschen Flüchtlinge nach der „Als-ob“-Fiktion behandelt wurden. Vgl. außerdem Ulrike Ruhrmann, Reformen zum Recht des Aussiedlerzuzugs, Duncker & Humblot, 1994, ISBN 3-428-08021-1, S. 54. Gruß Benatrevqre …?! 21:14, 20. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Na gut, das war mir alles nicht bekannt. Ich habe in die Kommentare nicht geschaut, sondern guck als Praktiker eher darauf, was so in der Rechtsalltagspraxis üblicherweise verwendet wird. Das jedenfalls war mir völlig neu - aber das Thema wird zugegeben auch immer irrelevanter. Damit nicht noch ein anderer drüber stolpert: Wäre es nicht zweckmäßig, die Fundstellen kurz als Fußnote im Text zu vermerken? Ich denke, das würde dann schon reichen, um Nachfragen zu vermeiden. Dir besten Dank für deine Mühe und einen lieben Gruß --Opihuck 20:09, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis, Belege sind nun drin. Bei Schätzel (S. 94) heißt es insbesondere: […] Man nahm sie [die statusdeutschen Flüchtlinge, Anm.] daher einstweilen auf und behandelte sie, "als ob sie Deutsche wären". Es wurde durch die Gerichtspraxis geradezu die Kategorie der "Als-ob-Deutschen" geschaffen. (Zuerst Landgericht Berlin, Urteil vo[m] 16. Jan. 1947, Neue Justiz 1947 S. 63.) Die gleiche Rechtsstellung wurde für Volksdeutsche in Deutschland angenommen, denen die Rückkehr in ihr Heimatland unmöglich war (Landgericht Berlin, Urteil vom 29. April 1948, Makarov, Rechtsprechung 1945-1949 Nr. 108). […] In den westlichen Besatzungszonen […] hielt man zunächst jedenfalls an der "Als-ob"-Fiktion fest, d. h. man nahm nicht an, daß damit irgendein Staatsangehörigkeitsstatus entstanden wäre, sondern hielt daran fest, daß diese fremdstaatsangehörigen Flüchtlinge nur das Privileg hätten, während ihres Asyls in Deutschland ebenso wie deutsche Staatsangehörige behandelt zu werden.
Gruß Benatrevqre …?! 13:12, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Sehr schön. Dank nochmal für deine Mühe. Gruß --Opihuck 18:17, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Löschung von heute

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Den Link auf die Wissenschaftlichen Dienste und die belegte Angabe, dass es heute faktisch keine Statusdeutschen mehr gibt, würd ich drinlassen. --Φ (Diskussion) 11:11, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Was sagt der Link aus, was nicht bereits im Text steht? --Benatrevqre …?! 11:18, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Er ist online zugänglich und bietet daher einen Service für die Leser. --Φ (Diskussion) 11:19, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Das war nicht meine Frage. --Benatrevqre …?! 11:23, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Das ist mein Grund, ihn wieder einzufügen. --Φ (Diskussion) 11:25, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
An dem Link soll es nicht scheitern, gleichwohl er keine wesentlich neuen Informationen bringt. --Benatrevqre …?! 11:33, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
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Der Link für den o. g. Paragraphen ist ungültig. Leider konnte ich keine Möglichkeit finden, auf die passende Fassung zu referenzieren. Daher möchte ich vorschlagen, falls niemand das Gesetz in passender Fassung für die Vorlage:§ findet, stattdessen das Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 38 zu referenzieren. --Nemoron (Diskussion) 12:18, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Easy, der Link lässt sich leicht fixen. --2003:E8:374C:EFFD:4DDD:E537:60EF:DBE4 18:06, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ist nicht eher eine alte Fassung gemeint, vgl. https://www.buzer.de/gesetz/4560/al0-153434.htm ? --Pistazienfresser (Diskussion) 18:20, 22. Jul. 2024 (CEST)Beantworten