Diskussion:Statuslehre (Recht)
Die Statuslehre ist erheblich älter als im vorliegenden Artikel behauptet. Sie geht auf den altgriechischen Rhetoriker Hermagoras von Temnos (2. Hälfte des 2. Jahrhunderts vor Christus) zurück. Ausführlich weiter bearbeitet wurde sie unter anderem von Cicero in seinem rhetorischen Erstlingswerk "De Inventione" (dt: "Über die Erfindungskunst") und von Quintilian in der "Institutio oratoria" (dt: "Die Ausbildung zum Redner"). Umstritten, auch von Cicero und Quintilian, ist die Statuslehre wegen ihrer schulrhetorischen Systematisierung von Begründungsformen - eine rhetorische Taktik, die impliziert, dass formelhaftes Wissen leichter zum Erfolg führen kann als die Begabung und Naturanlage eines Redners.
- Hallo liebe IP, könntest Du ein Zitat liefern und noch ein paar klärende Worte? --103II 19:32, 6. Aug. 2007 (CEST)
Status subiectionis
[Quelltext bearbeiten]Ich glaube, der status subiectionis ist hier falsch erklärt. Dieser ist gerade nicht die Vogelfreiheit, sondern eben das Unterworfen-Sein; der Einzelne ist "Subjekt" des Staates. So habe ich meine Prof in der Grundrechts-Vorlesung zumindest immer verstanden. Bitte überprüfen. Hilarus von Baerenstein (Diskussion) 22:03, 28. Sep. 2013 (CEST)
Defekte Weblinks
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- http://ia700304.us.archive.org/28/items/systemdersubjek00jellgoog/systemdersubjek00jellgoog.pdf
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- http://www.juridicas.unam.mx/wccl/en/g10.htm
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