Diskussion:Staudinger (Gesetzeskommentar)
Die Aussage dass der Staudinger ab 2011 nur noch exklsuiv bei beck online zu finden ist hat sich faktisch als falsch erwiesen. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist der gesamte Kommentar noch bei Juris lizensiert und abrufbar. (nicht signierter Beitrag von 141.2.233.173 (Diskussion) 14:41, 10. Mär. 2011 (CET))
- Danke sehr für den Hinweis. Die Entwicklung sollte aber dokumentiert werden. Deshalb habe ich den Hinweis auf die Pläne zur Exklusivvermarktung im Artikel belassen.--Aschmidt 22:14, 10. Mär. 2011 (CET)
Ich verstehe den Hinweis "Der remote access für Studierende soll damit entfallen" nicht - ist das Zweck der Exklusivität ("soll"), oder allenfalls Folge (dann sollte es "wird" heißen)? Und ist der Fall überhaupt verbreitet, dass Hochschulen den Fernzugriff über einen anderen Anbieter bisher anbieten, über Beck aber weder haben noch haben werden? Zumindest die Fernuni Hagen stellt den Staudinger jedenfalls via Beck für alle Studierenden bereit. --Mark (Diskussion) 18:58, 10. Jun. 2013 (CEST)