Diskussion:Steinberg (Langwedel)
ich habe folgenden Absatz entfernt: Auf dem früheren 10-Mark-Schein ist ein Ort Namens Steinberg zu finden, es handelt sich allerdings nicht um diesen, sondern um einen in der Nähe gelegenen Ort. Der Ort Steinberg war ab den 1990ern auf der Rückseite der 10-Mark-Scheine zu finden, da der Mathematiker Carl Friedrich Gauß Steinberg als Vermessungspunkt (siehe Triangulation (Geodäsie)) nutzte.
Wenn es sich nicht um diesen Steinberg handelt (und da ich den Ort kenne, bezweifle ich auch, daß er auf dem 10-Mark-Schein war) gehört der Text auch nicht hier hin, sondern zu dem "in der Nähe gelegenen Ort". und eine Quelle wäre auch wünschenswert.--feba 14:15, 11. Mär. 2007 (CET)
- Auf dem 10-Mark-Schein waren Triangulationspunkte der Landesvermessung verzeichnet, also in der Regel Berge, nicht Orte. Der betreffende Steinberg auf dem Schein ist der Steinberg zwischen Holtum (Gemeinde Kirchlinteln) und Walle (Stadt Verden). --::Slomox:: >< 17:07, 11. Jul. 2018 (CEST)
rechtliche Situation
[Quelltext bearbeiten]Soweit ich weiss, ist es in Deutschland verboten auf einem privaten Grundstück Tote zu verbuddeln. Kennt hier jemand die Ausnahmeregelungen die evtl. greifen? Die sollten dann auch im Artikel dargestellt werden. --Da7id 07:16, 26. Mär. 2008 (CET)
- naja, im Artikel steht nicht, das es ein privates Grundstück ist, sondern lediglich, daß es von privaten Geldern gekauft und der Friedhof auf Betreiben der Anwohner angelegt wurde. Der Friedhof sieht jedenfalls aus wie ein ganz normaler Friedhof mit geschätzten 50 - 100 Gräbern, und er ist auch schon ziemlich alt (auf jeden Fall wurde da in den 60ern schon beerdigt, vermutlich noch früher). Wäre schön, wenn das im Artikel noch genauer (belegt) beschrieben würde, aber ich gehe eigentlich davon aus, das das ein ganz normaler, amtlich anerkannter Friedhof ohne Ausnahmegenehmigung ist.-- feba 10:51, 26. Mär. 2008 (CET)
das grundstück wurde von privatleuten gekauft, aber da es gerade so ist, das privatleute keinen friedhof aufmachen können ist es an die kirchengemeinde posthausen zu diesem zweck gegeben worden.--Wetterwolke 03:57, 21. Jul. 2008 (CEST)
- @Da7id, Feba, Wetterwolke: Reichlich späte Antwort, aber falls es noch interessiert: Zumindest der Friedhof von Frankenmoor, Gemeinde Bargstedt, Landkreis Stade, ist ein Privatfriedhof (Stader Tageblatt: Dieser Friedhof ist etwas Besonderes. Er liegt auf dem Hof der Familie Richters, und seit Andreas Richters den landwirtschaftlichen Betrieb in Frankenmoor übernommen hat, ist er auch Eigentümer eines Friedhofs. [..] Schriftliches hat Familie Richters in ihren Aktenordnern: Ein Protokoll der Gemeinde Bargstedt aus dem Jahr 1984 hält das gesprochene Wort fest. „Frankenmoor hat einen Privatfriedhof. Das Bestattungswesen kann hier nicht durch die Kommune geregelt werden. Es entfallen die Regelungen auf öffentlichen Friedhöfen.“). --::Slomox:: >< 17:04, 11. Jul. 2018 (CEST)