Diskussion:Stellvertreterwahlrecht
Das Lemma beschreibt dasselbe wie Familienwahlrecht. Die Artikel sollten als Familienwahlrecht oder besser noch Elternwahlrecht zusammengefaßt werden. --Braunbaer 14:48, 16. Dez 2005 (CET)
Gerade dies ist das Problem: es sind zwei völlig verschiedene Dinge und in der derzeit anwachsenden Diskussion werden die notwendigen Unterscheidungen häufig nicht getroffen, teilweise sind die Begriffsdefinitionen noch im Werden. Dieses Lexikon hat den Anspruch, nicht nur auf Deutschland beschränkt zu werden, damit kann man aber den Begriff "Familienwahlrecht" (als Form des Pluralwahlrechts) nicht unter einem Oberbegriff "Elternwahlrecht" (als Stellvertreterwahlrecht) einbeziehen. Nähere Erläuterungen der Unterschiede in der Diskussion zu Familienwahlrecht. --Volker 17:41, 16. Dez 2005 (CET)
Proxy vote
[Quelltext bearbeiten]Beschreibt das Lemma nicht eher soetwas wie das proxy voting in Holland oder Großbritannien, also ein beauftragter Stellvertreter gibt die Stimme für einen verhinderten Wähler ab, als mögliche Alternative zur Briefwahl. Die hier beschriebene Interpretation eines Familienwahlrecht ist da eher ein Spezialfall. --Braunbaer 16:37, 12. Jul 2006 (CEST)