Diskussion:Steuer

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Ulfbastel in Abschnitt Kritik an Steuern im internationalen Vergleich
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Tabelle überarbeiten.

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In Kapitalertragsteuer#Kapitalertragsteuer_in_der_Schweiz steht 35% Kap.ertr.St.?! Siehe auch http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Steuer&diff=73737322&oldid=73334212 --Saibo (Δ) 21:35, 30. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Steuerlast / Steuerverteilung in Deutschland

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Ich finde hierfür die "Datensammlung zur Steuerpolitik" des Bundesfinanzministeriums sehr interessant (Ausgabe 2010). 80.134.247.42 13:44, 1. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ertragshoheit der Steuern

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Die Tabelle der Ertragshoheiten unter der Rubrik Steuergruppen nach volkswirtschaftlicher Einordnung weist die Kfz-Steuer noch als Landessteuer aus - seit Juli 2009 ist sie aber eine Bundessteuer.

Gruß und cu (nicht signierter Beitrag von 87.122.32.177 (Diskussion) 19:21, 17. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Abgaben versus Gebühren und Beiträge

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Gleich am Anfang heißt es, Abgaben (i. e. S.) seien im Gegensatz zu Steuern zweckgebunden. Abgabe ist aber in der Finanzwissenschaft Oberbegriff zu Steuer, Gebühr und Beitrag, was der normale Leser nicht wissen kann. Ich habe diese Passage daher präzisiert.--Boarder89 (Diskussion) 19:35, 4. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Steuergruppen nach Steuerart

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Meiner Meinung nach passt der Abschnitt "Steuergruppen nach Steuerart" nicht in die Systematik, die in den anderen Abschnitten des Kapitels angewendet wird.

Die Steuerarten sind meiner Meinung nach die Liste aller Einzelsteuern (ESt, USt, KSt, ...), die Steuergruppen eine Einteilung der Steuerarten nach gewissen Gesichtspunkten wie Erhebungsform, Steuerobjekt, volkswirtschaftliche Einordnung etc.

Demzufolge sollten die Inhalte dieses Abschnitts in 3 Abschnitte umgewandelt werden:

Steuergruppen nach wirtschaftlicher Belastung

  • Direkte Steuern
  • Indirekte Steuern

Steuergruppen nach Besteuerungsobjekt

  • Personensteuern (Subjektsteuern)
  • Realsteuern (Objektsteuern)

Steuergruppen nach Erhebungsform

  • Quellensteuern (Abzugssteuern)
  • Veranlagungssteuern

Viele Grüße von Fabian Friz (nicht signierter Beitrag von 141.100.32.143 (Diskussion) 12:42, 16. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Grafik

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Gibt es keine Grafiken zu der Thematik? Z.B ein Kreisdiagramm an dem man erkennen kann, welche Steuerlast eine fiktive Durchschnittsfamilie trägt (inkl. Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Stromsteuer, KfZ-Steuer etc.)? Abe (nicht signierter Beitrag von 92.192.92.56 (Diskussion) 20:07, 16. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Steuergruppen nach volkswirtschaftlicher Einordnung

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Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer für Bund, Länder und Gemeinden, nicht nur für Bund und Länder. Bitte in die richtige Zeile verschieben.--Adelhaid Müller (Diskussion) 22:18, 8. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Legaldefinition als Einleitung unpassend

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eine Legaldefinition ist vielleicht nicht unbedingt die beste Einleitung in einen Artikel.--212.25.31.181 14:43, 14. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Zweckgebunden?

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Ist das Aufkommen einer Steuer tatsächlich nicht zweckgebunden? Nach Art. 1 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Zweckbindung des Aufkommens der Mineralölsteuer) soll ein Teil des Steueraufkommens "für Zwecke des Straßenwesens zu verwenden" (http://www.gesetze-im-internet.de/strfing/BJNR002010960.html#BJNR002010960BJNG000100314). Zwar wird diese Zweckgebundenheit durch Haushaltsgesetze oft teilweise aufgehoben, dennoch scheint es die Möglichkeit zu geben, dass Steuern zweckgebunden sind. Auch auf Seite 27 in "Steuern von A bis Z" des Bundesfinanzministeriums (PDF wird zwischen allgemeinen Steuern und zweckgebunden Steuern unterschieden. Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt aber: "Steuern dürfen zudem nicht zweckgebunden sein" (http://www.bpb.de/izpb/147061/grundsaetze-der-steuerpolitik?p=all).

Ich werde im ersten Absatz den Nebensatz, der das Aufkommen einer Steuer als nicht zweckgebunden beschreibt, löschen. Vielleicht sollte man darauf im Artikel eingehen. Ich nehme an der Fehler kommt aus einer falschen Interpretation der Legaldefinition "Steurn sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen [...]". Daraus folgt nicht, dass Steuern nicht zweckgebunden sind. Dies ist auch in dem Lehrbuch "Grundzüge des Allgemeinen Steuer- und Abgabenrechts" von Hans-Wolfgang Arndt, Holger Jenzen S. 48 am Beispiel der Mineralölsteuer und der Badischen Weinabgabe erklärt.

Die Mineralölsteuer war tatsächlich Beispiel einer sogenannten Zwecksteuer (im engeren Sinn), in Ausnahmefällen ist eine Zweckbindung möglich, ebenso wie deren Aufhebung in späteren Haushaltsgesetzen. Ich habe einen entsprechenden Hinweis im Artikel ergänzt. --man (Diskussion) 21:48, 7. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Spenden des Bundes in das Ausland ( finanziert durch Steuergelder ) sind Verfassungswidrig?

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Mit diesem Thema beschäftigt sich zur Zeit ein Expertengruppe. Die Frage ist, ob Steuern nur zum Wohle des Volkes eingesetzt werden darf. Damit Ausgeschlossen wären dann Steuern in Form von Spenden und Entwicklungshilfen ins Ausland (EU und Drittland). Werde nähreres Berichten, wenn Informationen vorliegen. Halte es jedoch für wichtig dieses Thema in Wikiepdia auf zu führen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810C:8780:23C:E8EA:8FAA:C438:61A (Diskussion | Beiträge) 15:26, 16. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Ethymologie

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Die erstgenannte Theorie zum Ursprung ist eher abwegig und irreführend. Die zweitgenannte Theorie ist anerkannt zutreffend und könnte weiter erläutert werden. (nicht signierter Beitrag von 89.246.43.118 (Diskussion) 18:50, 20. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Anfangssatz

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Steht mit im Ersten Anfangssatz: Ich bin mit dem Satz, Steuern sind eine Haupteinnahmequelle, eines moderenen Staates, nicht Einverstanden, denn Steuerabgaben hiessen um die Jahunderte,.. nur Ehrenamtliche Abgaben.

Wie das zum Damaligen Zeitpunkt "ausgelegt" wurde, kann man sich als Nachweis unter der Seite bpb.de Bundeszentrale für Politische Bildung.. und hierzu die Ausgabe von 24.10.2012 anschaue`n.

Was den Bereich mit dem Erhebungsverfahren angeht,... ist das einfach falsch,.. diese "Geschichten" sind das Einzugsverfahren,...Steuern erheben kann jeder,.. welcher Steuern bezahlt,.. hierbei unabhängig von Lohn/ Gehaltssatz.

Das Steuergesetz welches für jeden gilt, wurde nur Detailierter, somit auch Komplexer.--77.6.152.250 09:12, 9. Jun. 2020 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Kritik an Steuern im internationalen Vergleich

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Ich lese dort einleitend:

„Auch zukünftig werden die direkten Steuern einen zentralen Platz im Steuersystem einnehmen, denn die Verbrauchsbesteuerung ist der Einkommensbesteuerung – vor allem aus sozialstaatlichen Überlegungen – nicht grundsätzlich überlegen.“

Erstens ist das unbelegt, zweitens ist es spekulativ und daher in der WP deplaziert, drittens ist es erklärungsbedürftig. Warum sollten sich Sozialleistungen nicht aus Vebrauchssteuern finanzieren lassen? Auch erfordert das bloße Anhäufen von Einnahmen (Geld) kaum den Staat (er muss lediglich die Bank schützen) und das muss daher auch nicht steuerlich belastet sein. Anders sieht das „aus kapitalismuskritischer Sicht“ aus, hiernach stammen die Einnahmen des Unternehmers & Unternehmens aus „ausgebeuteten“ Angestellten, was natürlich „pfui“ ist und teilweise eingezogen gehört. Mithin ein Glaube ans Geld, das wiederum der Staat „für uns“ verwaltet.
Differenzierte Verbrauchssteuern auf Material, Land, Bodenschätze, Umwelt und Gemeingüter sind notwendig und hinreichend. --Ulf 18:18, 4. Jul. 2022 (CEST)Beantworten