Diskussion:Steuerabzug
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Tobias heinrich karlsruhe in Abschnitt keine Vergünstigung
keine Vergünstigung
[Quelltext bearbeiten]ein "steuerabzug" ist im rechtlichen sinne keine vergünstigung, sondern genau das gegenteil. so stellt z.b. ein steuerabzug i.s.v. § 50 a estg eine spezielle abgabe dar, die von beschränkt steuerpflichtigen (steuerausländern) mitgliedern eines inl. aufsichtsrates erhoben wird. bitte weiterleiung löschen!
- In der Fachliteratur wird der Begriff Steuerabzug unter anderem auch für den Abzug von Steuervergünstigungen bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer verwendet.--Tobias heinrich karlsruhe 18:15, 14. Okt. 2008 (CEST)