Diskussion:Steuerabzug

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Tobias heinrich karlsruhe in Abschnitt keine Vergünstigung
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keine Vergünstigung

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ein "steuerabzug" ist im rechtlichen sinne keine vergünstigung, sondern genau das gegenteil. so stellt z.b. ein steuerabzug i.s.v. § 50 a estg eine spezielle abgabe dar, die von beschränkt steuerpflichtigen (steuerausländern) mitgliedern eines inl. aufsichtsrates erhoben wird. bitte weiterleiung löschen!

In der Fachliteratur wird der Begriff Steuerabzug unter anderem auch für den Abzug von Steuervergünstigungen bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer verwendet.--Tobias heinrich karlsruhe 18:15, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten