Diskussion:Steuerabzug bei Bauleistungen
Ich hätte gerne nochmal Ausführungen über den wirtschaftlichen, politischen oder steuerrechtlichen Sinn und Zweck der Bauabzugsteuer. Hat doch irgendwas mit Subunternehmern / Bekämpfung Schwarzarbeit zu tun, oder? Und seit wann gibt es die Bauabzugssteuer?? --Stephan75 09:14, 2. Mär 2006 (CET)
So ein Mist - mittlerweile glaub ich´s auch: Entweder man hat nen guten Steuerberater und Kapital oder man arbeitet Tag und Nacht oder eine perfekte Ausbildung: Regeln, Regeln, Regeln - man kann gar nichts unternehmen als junger Mensche ohne Gefahr zu laufen gleich gegen das Gesetz zu verstoßen.
Naja, vielleicht irre icvh mich und es war schon immer so
- Deine Reaktion ist vielleicht ein bischen übertrieben. Mit der Bauabzugssteuer hast Du nur zu tun wenn Du
- a) Bauunternehmer bist der Einzelaufträge > 5000€ hat [und dann gehört das einfach zu Deinen Pflichten Dir so eine Freistellung vom FA zu besorgen genauso wie es zu Deinen Pflichten gehört Deine Umsatzsteuer, Lohnsteuer usw. anzumelden und zu bezahlen. Hast Du das ordentlich (aka. fristgerecht) gemacht wirst Du auch idR. die Freistellung bekommen]
- b) Als Leistungsempfänger der Unternehmer ist und eine solche Bauleistung > 5000€ empfangen hat [wenn ein Unternehmen Gebäude besitzt hat dieses doch im Regelfall auch einen Steuerberater]
- --80.139.224.56 08:51, 8. Jul. 2011 (CEST)
Sinn bzw. Ziel der Bauabzug(s)steuer
[Quelltext bearbeiten]Irgendwie verstehe ich das nicht: Man will illegales Bauen bekämpfen, in dem man legales Bauen besteuert? Dann baut man doch erst recht illegal und "spart" sich als Bauherr diese Steuer auch gleich ein. Wie soll das funktionieren? Leider erklärt der Artikel das nicht. :-( --RokerHRO 16:29, 9. Jul. 2007 (CEST)
Es geht m.E. dabei um Haftungsfragen. Die polnische Putzerkolone war meistens schon weg, als man die Schwarzarbeit entdeckte (hinterher auf Belegen). Jetzt hat man den inländischen Unternehmer (Bauherr), den man evtl. haftbar machen kann, wenn er nicht nachweisen kann, das die Putzerkolone eine gültige Freistellungsbescheinigung hatte.--212.144.254.3 12:21, 17. Dez. 2007 (CET)
Bauabzugssteuer
[Quelltext bearbeiten]Die Baufirma / Der Handwerker kann beim FA eine Freistellungsbescheinigung beantragen und diese seinen Rechnungen beilegen. Somit muss der Bauherr / Auftraggeber diese Steuer nicht entrichten.
Was sind Bauleistungen?
[Quelltext bearbeiten]" die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient... "
Was bedeutet das konkret? Mein Auftraggeber will eine Freistellungsbescheinigung von uns, weil wir einen PC für sein Gebäude liefern. Das ist doch wohl keine Bauleistung oder? (nicht signierter Beitrag von 217.91.215.69 (Diskussion) 16:28, 29. Aug. 2014 (CEST))