Diskussion:Steuergesetz
Hallo Este, habe wegen der Diskussion:Steuersystem (Deutschland) diese Seite zu Rate gezogen. Ich denke, dass es kein Hundesteuergesetz gibt, denn die Steuer wird aufgrund kommunaler Satzungen erhoben, die man schwerlich als Gesetz bezeichnen kann. Gleiches gilt mMn für die Zweitwohnungsteuer und die Getränkesteuer. Gruß --Omi´s Törtchen 13:27, 30. Okt 2005 (CET)
Naja, eine Hundesteuersatzung einer Gemeinde ist schon auch ein Gesetz/eine Rechtsnorm. Vielleicht sollte man die Satzungen für Gemeindesteuern gesondert bei den Steuergesetzen aufführen. Este 13:37, 30. Okt 2005 (CET)
Hört sich gut an, ich hab´s mal versucht--Omi´s Törtchen 13:59, 30. Okt 2005 (CET)
- Es gibt im Übrigen schon ein Hundesteuergesetz, z.b. in Hamburg, Berlin - dort erläßt der Senat die Gesetze. Este 14:12, 30. Okt 2005 (CET)
Formell und materielle
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel differenziert nach formell und materiellen Gesetzen. Erklärt wird aber das formelle und materielle Steuerrecht. Das geht so nicht, der Artikel ist in dieser Form eher Steuerrecht als Steuergesetz.
- Die Tabelle differenziert offensichtlich zwischen formellem und materiellem Recht! Das muss deutlicher herausgestellt werden, denn die AO ist formelles Recht. Das EStG ist z.B. formelles und materielles GESETZ. Aber materielles Recht. Hier wird - wenn man nicht aufpasst Recht und Gesetz vermengt. Es wäre sinnvoll herauszustellen, dass die Tabelle Recht meint. Fraglich nur, warum sie dann in Steuergesetz enthalten ist?
- Zur Erklärung: formelles Gesetz: von Gesetzgebungsorganen im förmlichen Gesetzgebungsverfahren nach Art. 70 ff. GG zustande gekommen. (der Großteil der genannten Gesetze)
- formelles Recht: regelt die Durchsetzung dessen was (materielles) Recht ist. D.h. die Differenzierung geht am Inhalt vorbei. Die AO ist formelles Recht und formelles Gesetz, sie enthält aber - und das nur am Rande - auch materiell-rechtliche Vorschriften. Das EStG ist formelles Gesetz, da es von Gesetzgebungsorganen im förmlichen Gesetzgebungsverfahren nach Art. 70 ff. GG zustande gekommen ist. Das EStG ist aber - insbesondere - materielles Recht.
- Die Gesamtheit aller Steuergesetze bildet die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Steuern. das stimmt so nicht und kann nicht so stehen bleiben. Rechtliche Grundlage für die Erhebung ist die Finanzverfassung und die Steuerhoheit, ohne diese könnten die Steuergesetze gar nicht erlassen werden. Jensen 18:09, 26. Jul. 2010 (CEST)
Wir müssen den Artikel dringend überarbeiten, da hier Recht und Gesetz vermengt werden und selbst jemandem der öfter mit der Materie zu tun hat, sich der Fehler nicht sofort aufdrängt. Die Änderungen traue ich mir jedoch nicht zu. Wer mag? Jensen 18:20, 26. Jul. 2010 (CEST)
Nun, wenn sich seit 5 Jahren niemand traut, traue ich mich doch mal ;-) Scheint auch gar nicht so schwierig: Oben ist ja zutreffend gesagt, dass AO und BewG formelles Recht regeln. Man muss nur erklären, was das bedeutet, und dann die Tabelle berichtigen.--Rommersberg (Diskussion) 18:53, 16. Sep. 2015 (CEST)