Diskussion:Steuerhinterziehung
keine BKL
[Quelltext bearbeiten]Steuerhinterziehung ist nicht nur ein Straftatbestand im deutschen oder schweizerischen Strafgesetzbuch, sondern ein international bekanntes Phänomen (auch wenn es in anderen Ländern anders heißt). Relevant sind nicht nur die juristischen Aspekte in einzelnen Rechtsordnungen, sondern auch die ökonomischen, gesellschaftlichen und fiskalischen Seiten. Daher ist ein allgemeines Lemma Steuerhinterziehung notwendig. Aus diesem Grund kopiere ich die Abschnitte aus der von Malabon am 28. April 2013 bearbeiteten Version des Artikels, der jetzt unter Steuerhinterziehung (Deutschland) steht, die inzwischen gelöschten, aber weiterhin relevanten Abschnitte hierher. Für die juristischen Einzelheiten in einzelnen Rechtsordnungen verweise ich auf die beiden Hauptartikel Steuerhinterziehung (Deutschland) und Steuerhinterziehung (Schweiz). --Bildungsbürger (Diskussion) 14:58, 28. Dez. 2013 (CET)
- Hallo Bildungsbürger! Das mag alles richtig sein. In meinem ceterum censeo findest Du ein langes Dokument, das Ergebnis von gefühlten 100 Diskussionen und eines Redaktionstreffens des Portals seit ca. 2009 ist: Will sagen: Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte, Kriminologie, ökonomische Analyse des Rechts, Rechtssoziologie finden wir total knorke und dufte. Grade deshalb bestehen wir darauf, dass dann auch die akademischen Ansprüche dieser Disziplinen erfüllt werden und hier keine selbstgestrickte Rechtsvergleichung/-soziologie etc. stattfindet. Solange es nicht mal einen Beleg für Lemma und Definition gibt ist kein Artikel besser als ein Unbelegter. Also entweder auf in die Bib und einen sauber belegten Artikel geschrieben und das Lemma als legitimen Ausgangspunkt eines Artikels belegt oder die BKL bleibt vorerst. Nicht vorhandene Artikle sind essentieller Bestandteil des Projekts. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 15:24, 28. Dez. 2013 (CET)
- PS: Im Sinne der bisherigen nicht-nationalen Strukur (vgl. Strafrecht#Deliktsgruppen) wäre Steuerdelikt, analog zu Ehrdelikt, Freiheitsdelikt, Tötungsdelikt, Vermögensdelikt und Körperverletzungsdelikt, wahrscheinlich das systematisch richtige Lemma. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 15:34, 28. Dez. 2013 (CET)
- Hallo UHT! Du hast sicher recht, dass an dem Lemma noch Arbeit offen ist - also auch ein Ansporn für mich... Wichtig ist mir dabei allerdings, dass das Lemma bei weitem nicht nur den Juristen "gehört", sondern auch die Ökonomen und noch einige andere sich damit befassen und Definitionen liefern können - es geht also bei weitem nicht nur um Rechtsvergleichung. --Bildungsbürger (Diskussion) 15:56, 28. Dez. 2013 (CET)